1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Ausschuss beschließt, dass nach Auslaufen des Mietvertrages die beiden Parklets gekauft werden
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der MZK 613/114/2021 hat die Verwaltung über den zwischenzeitlichen Stand zu den beiden Parklets, die derzeit in der Oberen Karlstraße stehen, berichtet. Der vorgesehene Mietzeitraum von sechs Monaten läuft am 10. Februar 2022 aus. Im Vorlauf dazu muss über den optionalen Kauf der Parklets entschieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Wie in der MZK bereits aufgezeigt wurde, werden die Parklets
– insbesondere bei gutem Wetter und wärmeren Temperaturen – zum Aufhalten und
Verweilen von Bürger*innen genutzt. An die Verwaltung wurde seit der
Aufstellung fast ausschließlich positives Feedback herangetragen. Es konnte
auch seit Beginn des Unisemesters und weiterhin gelockerten Coronamaßnahmen
keine zusätzliche Müll- oder Lärmbelästigung beobachtet werden. Die Verwaltung
zieht daher nach mehreren Probemonaten ein vorwiegend positives Ergebnis zu den
beiden Parklets. Einerseits bieten sie eine gute Möglichkeit zum Verweilen und
Aufhalten, fördern so den Austausch untereinander und tragen zu einer Belebung
der Innenstadt bei. Andererseits fördert die bienenfreundliche Bepflanzung eine
klimafreundlichen Stadtentwicklung, welche die Stadt Erlangen seit dem Ausruf
des Klimanotstands im Jahr 2020 anstrebt. Anstelle von parkenden Kfz können so
zeitweise Orte der Begegnung und Begrünung geschaffen werden.
Da die Parklets als modulare Einheiten konzipiert sind,
können sie flexibel im Stadtgebiet aufgestellt werden. Die Verwaltung sieht
darin das Potential, durch eine zeitweise Aufstellung der Parklets in
verschiedenen Straßenzügen eine Umgestaltung hin zu einer grünen und
fußgängerfreundlichen Stadt den Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und
Besucher*innen näher zu bringen. Mögliche alternative Standorte zur Oberen
Karlstraße wurden bereits mit der MZK 613/114/2021 aufgezeigt. Ein
Standortwechsel des östlichen Parklets wäre im Falle eines Ankaufs im Frühjahr
2022 vorgesehen. Zuvor hatte sich eine Umstellung aufgrund des kurzen Zeitraums nicht
gelohnt. Anfragen aus anderen Straßenzügen sind bereits bei der Verwaltung
eingegangen. Die Standortplanung bei einer Umsetzung der Parkelts würde die
Abteilung Stadtgestaltung in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement unter
Einbezug der Bürgerschaft übernehmen.
Bei einem Kauf der 2 Parklets würden folgende Kosten
entstehen:
·
Einmaliger Kaufpreis: 26.786,90 € inkl. MwSt
·
Geschätzte monatl. Kosten für Bepflanzung, Bewässerung,
Abfallbeseitigung bei einer externen Vergabe: ca. 1.272 € dies entspricht
zusätzlich rd. 15.000,- € pro Jahr.
·
Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Holzauflagen bei den
Parklets nach ca. fünf Jahren aufgrund von Vandalismus, Aufsplitterungen und
Verwitterung getauscht werden müssen. Diese Arbeiten und Kosten sind ebenfalls
noch zu beachten.
Eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung ist leider
nicht möglich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Finanzierung des Kaufs und des Unterhalts der Parklets
bei einer externen Vergabe ist über die Haushaltsstelle „Maßnahmen zur
Förderung des Umweltverbunds“ (IP-Nr. 547.870) möglich.
Insgesamt haben sich die Parklets während der Mietphase bewährt.
Sie wurden gut angenommen und konnten zu einer Belebung der östlichen Oberen
Karlstraße beitragen. Daher werden die beiden Parklets von der Stadt Erlangen
gekauft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: