Betreff
Parklets in der Oberen Karlstraße – finale Evaluation und optionaler Kauf
Vorlage
613/129/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der Ausschuss beschließt, dass nach Auslaufen des Mietvertrages die beiden Parklets gekauft werden


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Mit der MZK 613/114/2021 hat die Verwaltung über den zwischenzeitlichen Stand zu den beiden Parklets, die derzeit in der Oberen Karlstraße stehen, berichtet. Der vorgesehene Mietzeitraum von sechs Monaten läuft am 10. Februar 2022 aus. Im Vorlauf dazu muss über den optionalen Kauf der Parklets entschieden werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Wie in der MZK bereits aufgezeigt wurde, werden die Parklets – insbesondere bei gutem Wetter und wärmeren Temperaturen – zum Aufhalten und Verweilen von Bürger*innen genutzt. An die Verwaltung wurde seit der Aufstellung fast ausschließlich positives Feedback herangetragen. Es konnte auch seit Beginn des Unisemesters und weiterhin gelockerten Coronamaßnahmen keine zusätzliche Müll- oder Lärmbelästigung beobachtet werden. Die Verwaltung zieht daher nach mehreren Probemonaten ein vorwiegend positives Ergebnis zu den beiden Parklets. Einerseits bieten sie eine gute Möglichkeit zum Verweilen und Aufhalten, fördern so den Austausch untereinander und tragen zu einer Belebung der Innenstadt bei. Andererseits fördert die bienenfreundliche Bepflanzung eine klimafreundlichen Stadtentwicklung, welche die Stadt Erlangen seit dem Ausruf des Klimanotstands im Jahr 2020 anstrebt. Anstelle von parkenden Kfz können so zeitweise Orte der Begegnung und Begrünung geschaffen werden.

        Da die Parklets als modulare Einheiten konzipiert sind, können sie flexibel im Stadtgebiet aufgestellt werden. Die Verwaltung sieht darin das Potential, durch eine zeitweise Aufstellung der Parklets in verschiedenen Straßenzügen eine Umgestaltung hin zu einer grünen und fußgängerfreundlichen Stadt den Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und Besucher*innen näher zu bringen. Mögliche alternative Standorte zur Oberen Karlstraße wurden bereits mit der MZK 613/114/2021 aufgezeigt. Ein Standortwechsel des östlichen Parklets wäre im Falle eines Ankaufs im Frühjahr 2022 vorgesehen. Zuvor hatte sich eine Umstellung aufgrund des kurzen Zeitraums nicht gelohnt. Anfragen aus anderen Straßenzügen sind bereits bei der Verwaltung eingegangen. Die Standortplanung bei einer Umsetzung der Parkelts würde die Abteilung Stadtgestaltung in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement unter Einbezug der Bürgerschaft übernehmen.

        Bei einem Kauf der 2 Parklets würden folgende Kosten entstehen:

·         Einmaliger Kaufpreis: 26.786,90 € inkl. MwSt

·         Geschätzte monatl. Kosten für Bepflanzung, Bewässerung, Abfallbeseitigung bei einer externen Vergabe: ca. 1.272 € dies entspricht zusätzlich rd. 15.000,- € pro Jahr.

·         Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Holzauflagen bei den Parklets nach ca. fünf Jahren aufgrund von Vandalismus, Aufsplitterungen und Verwitterung getauscht werden müssen. Diese Arbeiten und Kosten sind ebenfalls noch zu beachten.

Eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung ist leider nicht möglich.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Finanzierung des Kaufs und des Unterhalts der Parklets bei einer externen Vergabe ist über die Haushaltsstelle „Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbunds“ (IP-Nr. 547.870) möglich.

Insgesamt haben sich die Parklets während der Mietphase bewährt. Sie wurden gut angenommen und konnten zu einer Belebung der östlichen Oberen Karlstraße beitragen. Daher werden die beiden Parklets von der Stadt Erlangen gekauft.

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: