1.
Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen
in Anlage 1 wird beigetreten.
Der Entwurf des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße –
der Stadt Erlangen und die Begründung in der Fassung vom 15.06.2021 werden
entsprechend ergänzt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 07.12.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt ist Eigentümerin der im Bebauungsplan Nr. 310 festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf. Auf dieser Fläche wurde 1956 der Bau einer Kinderschule mit Studentinnenheim im Gebäude in der Haagstraße 2 genehmigt. Die Wohnnutzung ist im 1974 aufgestellten Bebauungsplan jedoch nicht berücksichtigt und als zulässig festgesetzt worden.
Anlass für die Aufstellung des
4. Deckblattes ist die Einreichung eines Bauantrages zum Einbau von zwei
Wohnungen und einem Büro im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes durch die
Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt. Mit dem 4. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. 310 soll das Baurecht auf die tatsächlichen Gegebenheiten
angepasst und eine Wohnnutzung in den Obergeschossen ausnahmsweise zulässig
werden. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung
in seiner Sitzung vom 11.05.2021 zu prüfen, ob die solare Baupflicht in diesem
Deckblatt Berücksichtigung finden kann. Im Ergebnis wird im 4. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. 310 die solare Baupflicht umgesetzt.
Dabei bleiben die Grundzüge der Planung und die städtebauliche Qualität
unberührt.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet mit den Flst. Nrn. 867 und 867/7 – Gemarkung Erlangen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca 0,2 ha (siehe Anlage 2).
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt und mit dem Planzeichen für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. Das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 der Stadt Erlangen – Jahn-Haagstraße – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Mit diesem 4. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße – teilweise ergänzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 15.06.2021 den Entwurf des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 in der Fassung vom 15.06.2021 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom 17.09.2021 bis einschließlich 22.10.2021 öffentlich aus. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 09.09.2021 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 6 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 1 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.
Prüfung der Stellungnahmen
(siehe Anlage 1)
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 in der Fassung vom 07.12.2021 als Satzung beschlossen werden (siehe Anlage 3).
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und
Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
Anlage 2: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3: Stand des Bauleitplanverfahrens