Betreff
4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 - Jahn-Haagstraße - ; hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
Vorlage
611/086/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten.
Der Entwurf des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße – der Stadt Erlangen und die Begründung in der Fassung vom 15.06.2021 werden entsprechend ergänzt.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 07.12.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

        Die Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt ist Eigentümerin der im Bebauungsplan Nr. 310 festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf. Auf dieser Fläche wurde 1956 der Bau einer Kinderschule mit Studentinnenheim im Gebäude in der Haagstraße 2 genehmigt. Die Wohnnutzung ist im 1974 aufgestellten Bebauungsplan jedoch nicht berücksichtigt und als zulässig festgesetzt worden.

Anlass für die Aufstellung des 4. Deckblattes ist die Einreichung eines Bauantrages zum Einbau von zwei Wohnungen und einem Büro im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes durch die Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt. Mit dem 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 soll das Baurecht auf die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und eine Wohnnutzung in den Obergeschossen ausnahmsweise zulässig werden. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung vom 11.05.2021 zu prüfen, ob die solare Baupflicht in diesem Deckblatt Berücksichtigung finden kann. Im Ergebnis wird im 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 die solare Baupflicht umgesetzt.
Dabei bleiben die Grundzüge der Planung und die städtebauliche Qualität unberührt.

 

b) Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet mit den Flst. Nrn. 867 und 867/7 – Gemarkung Erlangen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca 0,2 ha (siehe Anlage 2).

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

 

        Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt und mit dem Planzeichen für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. Das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 der Stadt Erlangen – Jahn-Haagstraße – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Mit diesem 4. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße – teilweise ergänzt werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 15.06.2021 den Entwurf des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 in der Fassung vom 15.06.2021 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom 17.09.2021 bis einschließlich 22.10.2021 öffentlich aus. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 09.09.2021 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 6 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 1 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

(siehe Anlage 1)

 

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 in der Fassung vom 07.12.2021 als Satzung beschlossen werden (siehe Anlage 3).

 

4.    Klimaschutz:

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.

 

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

Anlage 2: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                               Anlage 3: Stand des Bauleitplanverfahrens