Die Sachverhaltsdarstellung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag 296/2021 der SPD-Fraktion ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Antrag 296/2021 beantragt die SPD-Fraktion, dass sich die Stadt und die Stadtwerke auf ein einheitliches LPWAN (Low Power Wide Area Network) einigen und dies flächendeckend zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird beantragt, dass Ref. VI, VII, II/WA und Amt 17 dem Stadtrat im Jahr 2022 erste Standorte für Sensoraufstellungen vorschlagen und dass ein Investitionsposten für den Haushalt 2022 geschaffen wird.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Mit Vorlage II/WA/011/2021 wurde der Abschlussbericht zum Projekt Smart City-Konzept für die Stadt Erlangen in Kooperation mit der IHK und dem Zentrum Digitalisierung.Bayern (ZD.B) vorgestellt.
Als Ergebnis wurde festgehalten:
Die Stadt bzw. die Stadtwerke verfügen
technisch-infrastrukturell aktuell über keine spezifische Smart
City-Basisarchitektur (v.a. offene Datenplattform und flächendeckendes mioty
(miniaturisiertes IoT-Sensornetzwerk). Es gibt aber bereits mioty-Piloten der
Stadtwerke sowie an unterschiedlichen Stellen vereinzelte Smart City-Projekte,
allerdings noch keine integrierte Gesamt-Architektur. Prioritär sollen
anschließend an das Projekt Maßnahmen initiiert und umgesetzt werden, die den
Aufbau einer technisch-infrastrukturellen Basisarchitektur zum Ziel haben.
Hierzu zählen insbesondere Konzeption und Aufbau einer offenen Datenplattform,
ein stadtweites Sensornetzwerk sowie darauf aufbauend ein
Umweltsensornetzwerk.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Der Aufbau eines stadtweiten Sensornetzwerkes (LoRa-WAN/mIoTy) ist Teil der Maßnahmen des Smart-City Konzeptes. Die Details zu diesem Projekt (Finanzierung, zeitlicher Rahmen) können aus der Anlage 1 der Vorlage II/WA/011/2021 entnommen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 296/2021 der SPD-Fraktion