Betreff
Ausstattung von Räumlichkeiten mit Raumluftfilter - Bekämpfung der Auswirkung der Coronapandemie
Vorlage
51/062/2021
Aktenzeichen
IV/51
Art
Beschlussvorlage

Räumlichkeiten in den städtischen Einrichtungen des Stadtjugendamtes, die über einen längeren Zeitraum von mehr als 12 Personen genutzt werden, werden nach Prüfung der Möglichkeiten und der Erforderlichkeit mit geeigneten Luftreinigungsgeräten ausgestattet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Um die Auswirkungen der Coronapandemie auf die städtischen Einrichtungen hinsichtlich von Schließzeiten und Erreichbarkeit möglichst gering zu halten, ist die Ausstattung der Hauptgruppenräume und großen Nebenräume insbesondere in den Kindertagesstätten notwendig. Raumluftfiltergeräte nehmen die Grundlast der Aerosole aus den Räumen. Lüften und somit ein Abfall der Raumtemperatur kann reduziert werden. Dadurch wird auch ein Beitrag zur Gesunderhaltung von Kindern, Jugendlichen und der Mitarbeitenden geleistet.

In den kleineren Räumen, die meist nicht durchgängig genutzt werden, ist eine Stoßlüftung        gut möglich und ausreichend, insbesondere wird die Notwendigkeit der Lüftung durch bereits vorhandene CO²-Messgeräte rechtzeitig angezeigt.


2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Beschaffung von etwa 50 Luftreinigungsgeräten für größere dauerhaft/über einen längeren Zeitraum genutzte Räume in Einrichtungen des Stadtjugendamtes (ohne Horte, die entsprechend Beschluss Nr. 40/074/2021 bereits ausgestattet werden). In Zusammenarbeit mit dem GME wird festgelegt, welche Größen für die jeweiligen Räume erforderlich sind, um die Raumluft sinnvoll zu reinigen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Prüfung, ob die Geräte bei den Anbietern der letzten Ausschreibung für Luftfilter bestellt werden können oder ob ein gesondertes Vergabeverfahren angestrengt werden muss.

      Da die Mehrzahl der Geräte zur Ausstattung der Horte kleiner und damit preisgünstiger waren als veranschlagt (als Kalkulationsgrundlage wurde der Preis der Geräte für die Schulen herangezogen), sind von 481.600 € noch rd. 175.000 € verfügbar. Geräte für Kindergarten und Krippe werden zur Hälfte, max. in Höhe von 1750 €/Gerät, gefördert. Der Antrag ist bis Ende des Jahres zu stellen, sodass baldmöglichst der Auftrag vergeben werden sollte.

 

       

 

Anzahl Räume

Kosten

Eigenanteil nach Abzug Förderung

Investitionskosten incl. Montage

ca. 50

150.000 €

88.500 €

Jährl. Nebenkosten pro Gerät laufend ab 2022

1.100,00 €

55.000 €

55.000 €

 

     Zur Kalkulation der voraussichtlich förderfähigen Kosten werden die Investitionskosten anhand der letzten Ausschreibung im September 2021 zzgl. der Kosten für den Transport und Einbau der Geräte, insgesamt ca. 3.000 € pro Gerät, herangezogen. Der maximale Förderbetrag beträgt 50 % der Kosten.

      Hinzu kommen laufende nicht förderfähige Betriebskosten (Strom) und Wartungskosten i. H. v. ca. 1.100 € pro Gerät und Jahr.

      Bei Amt 24 entstehen zusätzlich benötigte Personalressourcen für Organisation von Betrieb und Wartung i. H. v. 2 Stunden pro Gerät und Jahr.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Begründung: Bei Dauerbetrieb der mobilen Luftfilter ist mit einem Anstieg des Stromverbrauchs zu rechnen.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

  150.000

bei IPNr.:  365.350

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto: Amt 24

Folgekosten jährlich

  55.000

bei Sachkonto: Amt 24

Korrespondierende Einnahmen

Bei IPNr: 365.350ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 365.350 für die Investitionskosten     

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden. Die jährlichen Folgekosten sind für den HH 2022 nachzumel-
                       den.


Anlagen: