Räumlichkeiten in den städtischen Einrichtungen des Stadtjugendamtes, die über einen längeren Zeitraum von mehr als 12 Personen genutzt werden, werden nach Prüfung der Möglichkeiten und der Erforderlichkeit mit geeigneten Luftreinigungsgeräten ausgestattet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Um die Auswirkungen der Coronapandemie auf die städtischen Einrichtungen hinsichtlich von Schließzeiten und Erreichbarkeit möglichst gering zu halten, ist die Ausstattung der Hauptgruppenräume und großen Nebenräume insbesondere in den Kindertagesstätten notwendig. Raumluftfiltergeräte nehmen die Grundlast der Aerosole aus den Räumen. Lüften und somit ein Abfall der Raumtemperatur kann reduziert werden. Dadurch wird auch ein Beitrag zur Gesunderhaltung von Kindern, Jugendlichen und der Mitarbeitenden geleistet.
In den
kleineren Räumen, die meist nicht durchgängig genutzt werden, ist eine
Stoßlüftung gut möglich und
ausreichend, insbesondere wird die Notwendigkeit der Lüftung durch bereits
vorhandene CO²-Messgeräte rechtzeitig angezeigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Beschaffung von etwa 50 Luftreinigungsgeräten für größere dauerhaft/über einen längeren Zeitraum genutzte Räume in Einrichtungen des Stadtjugendamtes (ohne Horte, die entsprechend Beschluss Nr. 40/074/2021 bereits ausgestattet werden). In Zusammenarbeit mit dem GME wird festgelegt, welche Größen für die jeweiligen Räume erforderlich sind, um die Raumluft sinnvoll zu reinigen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Prüfung, ob die Geräte bei den Anbietern der letzten Ausschreibung für
Luftfilter bestellt werden können oder ob ein gesondertes Vergabeverfahren
angestrengt werden muss.
Da die Mehrzahl der Geräte zur Ausstattung
der Horte kleiner und damit preisgünstiger waren als veranschlagt (als
Kalkulationsgrundlage wurde der Preis der Geräte für die Schulen herangezogen),
sind von 481.600 € noch rd. 175.000 € verfügbar. Geräte für Kindergarten und
Krippe werden zur Hälfte, max. in Höhe von 1750 €/Gerät, gefördert. Der Antrag
ist bis Ende des Jahres zu stellen, sodass baldmöglichst der Auftrag vergeben
werden sollte.
|
Anzahl Räume |
Kosten |
Eigenanteil nach Abzug Förderung |
Investitionskosten
incl. Montage |
ca. 50 |
150.000 € |
88.500 € |
Jährl. Nebenkosten pro Gerät
laufend ab 2022 |
1.100,00 € |
55.000 € |
55.000 € |
Zur Kalkulation der voraussichtlich förderfähigen Kosten werden die Investitionskosten anhand der letzten Ausschreibung im September 2021 zzgl. der Kosten für den Transport und Einbau der Geräte, insgesamt ca. 3.000 € pro Gerät, herangezogen. Der maximale Förderbetrag beträgt 50 % der Kosten.
Hinzu kommen laufende nicht förderfähige Betriebskosten (Strom) und Wartungskosten i. H. v. ca. 1.100 € pro Gerät und Jahr.
Bei Amt 24 entstehen zusätzlich benötigte Personalressourcen für Organisation von Betrieb und Wartung i. H. v. 2 Stunden pro Gerät und Jahr.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Begründung:
Bei Dauerbetrieb der mobilen Luftfilter ist mit einem Anstieg des Stromverbrauchs
zu rechnen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 150.000 |
bei IPNr.: 365.350 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: Amt 24 |
Folgekosten jährlich |
€ 55.000 |
bei Sachkonto: Amt 24 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
Bei IPNr: 365.350ES |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365.350 für die Investitionskosten
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden. Die jährlichen Folgekosten sind für den HH 2022 nachzumel-
den.
Anlagen: