Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung - Änderung der Abfallgebühren 2022 bis 2023
Vorlage
30/032/2021
Aktenzeichen
III/30; I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der

Stadt Erlangen (Entwurf vom 20.10.2021, Anlage 1) wird beschlossen.


Der laufende zweijährige Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren endet planmäßig zum 31.12.2021. Die künftigen Abfallgebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum für die Jahre 2022 bis 2023 kalkuliert.

 

Durch Kostensteigerungen im laufenden Kalkulationszeitraum werden die Fortschreibungen Ende 2021 auf ca. 195.000 € abgebaut sein. Kernpunkt der Kostensteigerungen der Verbandsumlage des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft (ZVA ER/ERH) war die Neuausschreibung des Betriebes der Entsorgungsanlagen mit einem Anteil der Stadt Erlangen von ca. 1 Mio €. Ein weiterer Kostenschwerpunkt ist mit einer Steigerung um fast 600.000 € die Bioabfallverwertung, die zu 97 % im Vergärungsverfahren erfolgt. Aufgrund verschärfter Anforderungen im Düngemittelrecht und in den Gütekriterien für Komposte und Gärresten, insbesondere im Hinblick auf die Entfrachtung von Kunststoffanteilen und Mikroplastik, haben sich die Verwertungspreise für Bioabfälle im Ausschreibungsergebnis ab 2021 fast verdoppelt.

 

In die Kalkulation der Abfallgebühren 2022 bis 2023 fließen die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen und deren Sammel-, Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten ein. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Erhöhung der Verbandsumlage des ZVA ER/ERH um ca. 0,5 Mio € in den Jahren 2022 und 2023.
Die Einführung der Altspeiseölsammlung zur Biokraftstofferzeugung wird von einem Verbundförderprojekt des BMU zu 80% gefördert. Der von der Abfallwirtschaft zu tragende Eigenanteil beträgt einmalig 86.000 € und der anschließende Betrieb wird jährlich ca. 100.000 € kosten.
Im kalkulierten Personalaufwand sind die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung des gewerblichen Bereiches rückwirkend zum 01.01.2020, die angemeldeten Planstellen für drei Mülllader*innen und eine*n Fahrer*in, die zu erwartenden tariflichen Steigerungen sowie Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Die langjährige gewerbliche Sammlung und Verwertung von gemeinsam erfassten kommunalem Altpapier und Verpackungspapier wurde zum 31.07.2021 beendet. Die abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen Sammlung und Verwertung wurden öffentlich ausgeschrieben und mit Beschluss vom 15.06.2021 an Dritte vergeben.
Im Ergebnis der Sammelkosten und der derzeitigen Erlöse waren für die Jahre 2022 480.000 € und 2023 540.000 € einzukalkulieren. Die Papiererlöse sind an den Preisindex des EUWID gekoppelt und unterliegen somit dem äußerst volatilen Papiermarkt.

Am Verpackungsteil des Papiers sind die Dualen Systeme laut Verpackungsgesetz zu beteiligen. Diese Verhandlungen laufen noch, die Ergebnisse sind noch nicht absehbar und können erst nach Einigung und Abschluss der Verhandlungen in die Kalkulation einbezogen werden.

Im Rahmen der Nachsorge der Deponie Buckenhof wurden Mittel für die Errichtung einer neuen Grundwassermessstelle eingeplant.
Ca. 500.000 € waren für die Bereiche Verwaltungskostenerstattungen, interne Verwaltung, Abschreibungen (inkl. einem geförderten Brennstoffzellen - Müllfahrzeug), Zinsen und Sonstiges zusätzlich einzukalkulieren.

 

Im Ergebnis der Kalkulation ist es erforderlich, die Abfallgebühren der bestehenden Behältergrößen für die Jahre 2022 bis 2023 durchschnittlich um 23,21 % deutlich anzuheben.

 

 

Tabelle:           Übersicht der bisherigen und der ab dem Jahr 2022 geltenden
                         Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Erlangen


KALKULATION ABFALLGEBÜHREN 2022/2023

 

Neukalkulation mit Fortschreibungsausgleich für 2 Jahre

Tonnengröße

      Gebühr bis 31.12.2021

           Gebühr ab 01.01.2022

Gebührenänderung in

voll

voll

EURO

Prozent

60 Liter

                                174,00 €

                                    208,80 €

      34,80 €

   20,00%

80 Liter

211,20 €

255,60 €

44,40 €

  21,02%

120 Liter

284,40 €

349,20 €

64,80 €

22,78%

240 Liter

505,20 €

630,00 €

        124,80 €

24,70%

770 Liter

1.671,60 €

2.073,60 €

402,00 €

24,05%

1100 Liter

2.278.80 €

2.845,20 €

566,40 €

24,86%

(14tägig) 4400 Liter

10.094,40 €

                              12.565,20 €

2.470,80 €

24,48%

(wöchtl.) 4400 Liter

20.188,80 €

25.130,40 €

4.941,60 €

24,48%

60 Liter geteilt   

                                140,40 €

171,60 €

      31,20 €

   22,22%

80 Liter geteilt

153,60 €

188,40 €

34,80 €

22,66%

120 Liter geteilt

214,80 €

266,40 €

51,60 €

24,02%

Ø

23,21%

Tonnengröße

      Gebühr bis 31.12.2021

           Gebühr ab 01.01.2022

Gebührenänderung in

mit Eigenkompostiererabschlag

EURO

Prozent

60 Liter

                                150,00 €

                                    177,60 €

      27,60 €

                  18,40%

80 Liter

178,80 €

214,80 €

36,00 €

20,13%

120 Liter

236,40 €

288,00 €

      51,60 €

21,83%

240 Liter

409,20 €

507,60 €

     98,40 €

24,05%

770 Liter

1.364,40 €

1.681,20 €

316,80 €

23,22%

1100 Liter

1.839,60 €

2.284,80 €

445,20 €

24,20%

(14tägig) 4400 Liter

8.338,80 €

10.322,40 €

1.983,60 €

23,79%

(wöchtl.) 4400 Liter

16.678,80 €

20.644,80 €

3.966,00 €

23,78%

60 Liter geteilt

                                116,40 €

141,60 €

      25,20 €

   21,65%

80 Liter geteilt

122,00 €

147,60 €

25,20 €

20,59%

120 Liter geteilt

166,80 €

205,20 €

38,40 €

  23,02%

Ø

22,24%



Die Kalkulation umfasst auch die Anpassung der Gebühren für zusätzliche Sonderabfuhren je Behälter, für die Entsorgung von besonders gekennzeichneten städtischen Abfallsäcken und für die Abfuhr von Containern mit Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Anlage 1).

 

      Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

 


Anlagen:       

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft
    in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 20.10.2021)

2. Städtevergleich der Abfallgebühren zum Stand der Satzungen 10/2021