Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallwirtschaft in der
Stadt Erlangen (Entwurf vom 20.10.2021, Anlage 1) wird beschlossen.
Der laufende zweijährige
Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren endet planmäßig zum 31.12.2021. Die
künftigen Abfallgebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum für die Jahre 2022
bis 2023 kalkuliert.
Durch Kostensteigerungen im laufenden Kalkulationszeitraum werden die Fortschreibungen Ende 2021 auf ca. 195.000 € abgebaut sein. Kernpunkt der Kostensteigerungen der Verbandsumlage des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft (ZVA ER/ERH) war die Neuausschreibung des Betriebes der Entsorgungsanlagen mit einem Anteil der Stadt Erlangen von ca. 1 Mio €. Ein weiterer Kostenschwerpunkt ist mit einer Steigerung um fast 600.000 € die Bioabfallverwertung, die zu 97 % im Vergärungsverfahren erfolgt. Aufgrund verschärfter Anforderungen im Düngemittelrecht und in den Gütekriterien für Komposte und Gärresten, insbesondere im Hinblick auf die Entfrachtung von Kunststoffanteilen und Mikroplastik, haben sich die Verwertungspreise für Bioabfälle im Ausschreibungsergebnis ab 2021 fast verdoppelt.
In die Kalkulation der Abfallgebühren
2022 bis 2023 fließen die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und
Personalkosten sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und
Wertstoffmengen und deren Sammel-, Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten ein. Hierbei
handelt es sich zum Beispiel um die Erhöhung der Verbandsumlage des ZVA ER/ERH
um ca. 0,5 Mio € in den Jahren 2022 und 2023.
Die Einführung der Altspeiseölsammlung zur Biokraftstofferzeugung wird von
einem Verbundförderprojekt des BMU zu 80% gefördert. Der von der
Abfallwirtschaft zu tragende Eigenanteil beträgt einmalig 86.000 € und der
anschließende Betrieb wird jährlich ca. 100.000 € kosten.
Im kalkulierten Personalaufwand sind die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung
des gewerblichen Bereiches rückwirkend zum 01.01.2020, die angemeldeten
Planstellen für drei Mülllader*innen und eine*n Fahrer*in, die zu erwartenden
tariflichen Steigerungen sowie Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Die langjährige gewerbliche Sammlung und Verwertung von gemeinsam erfassten
kommunalem Altpapier und Verpackungspapier wurde zum 31.07.2021 beendet. Die
abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen Sammlung und Verwertung wurden
öffentlich ausgeschrieben und mit Beschluss vom 15.06.2021 an Dritte vergeben.
Im Ergebnis der Sammelkosten und der derzeitigen Erlöse waren für die Jahre
2022 480.000 € und 2023 540.000 € einzukalkulieren. Die Papiererlöse sind an
den Preisindex des EUWID gekoppelt und unterliegen somit dem äußerst volatilen
Papiermarkt.
Am Verpackungsteil des Papiers sind die Dualen Systeme laut Verpackungsgesetz zu beteiligen. Diese Verhandlungen laufen noch, die Ergebnisse sind noch nicht absehbar und können erst nach Einigung und Abschluss der Verhandlungen in die Kalkulation einbezogen werden.
Im Rahmen der Nachsorge der Deponie
Buckenhof wurden Mittel für die Errichtung einer neuen Grundwassermessstelle
eingeplant.
Ca. 500.000 € waren für die Bereiche Verwaltungskostenerstattungen, interne
Verwaltung, Abschreibungen (inkl. einem geförderten Brennstoffzellen - Müllfahrzeug),
Zinsen und Sonstiges zusätzlich einzukalkulieren.
Im Ergebnis der Kalkulation ist es erforderlich, die Abfallgebühren der bestehenden Behältergrößen für die Jahre 2022 bis 2023 durchschnittlich um 23,21 % deutlich anzuheben.
Tabelle: Übersicht der bisherigen und der ab
dem Jahr 2022 geltenden
|
|
|||||
Neukalkulation mit Fortschreibungsausgleich
für 2 Jahre |
||||||
Tonnengröße |
Gebühr bis 31.12.2021 |
Gebühr ab 01.01.2022 |
Gebührenänderung
in |
|||
voll |
voll |
EURO |
Prozent |
|||
60 Liter |
174,00 € |
208,80 € |
34,80 € |
20,00% |
||
80 Liter |
211,20 € |
255,60 € |
44,40 € |
21,02% |
||
120 Liter |
284,40 € |
349,20 € |
64,80 € |
22,78% |
||
240 Liter |
505,20 € |
630,00 € |
124,80 € |
24,70% |
||
770 Liter |
1.671,60
€ |
2.073,60
€ |
402,00 € |
24,05% |
||
1100 Liter |
2.278.80
€ |
2.845,20
€ |
566,40 € |
24,86% |
||
(14tägig) 4400 Liter |
10.094,40
€ |
12.565,20 € |
2.470,80
€ |
24,48% |
||
(wöchtl.) 4400 Liter |
20.188,80
€ |
25.130,40
€ |
4.941,60
€ |
24,48% |
||
60 Liter geteilt |
140,40 € |
171,60 € |
31,20 € |
22,22% |
||
80 Liter geteilt |
153,60 € |
188,40 € |
34,80 € |
22,66% |
||
120 Liter geteilt |
214,80 € |
266,40 € |
51,60 € |
24,02% |
||
Ø |
23,21% |
|||||
Tonnengröße |
Gebühr bis 31.12.2021 |
Gebühr ab 01.01.2022 |
Gebührenänderung
in |
|||
mit Eigenkompostiererabschlag |
EURO |
Prozent |
||||
60 Liter |
150,00 € |
177,60 € |
27,60 € |
18,40% |
||
80 Liter |
178,80 € |
214,80 € |
36,00 € |
20,13% |
||
120 Liter |
236,40 € |
288,00 € |
51,60 € |
21,83% |
||
240 Liter |
409,20 € |
507,60 € |
98,40 € |
24,05% |
||
770 Liter |
1.364,40
€ |
1.681,20
€ |
316,80 € |
23,22% |
||
1100 Liter |
1.839,60
€ |
2.284,80
€ |
445,20 € |
24,20% |
||
(14tägig) 4400 Liter |
8.338,80
€ |
10.322,40
€ |
1.983,60
€ |
23,79% |
||
(wöchtl.) 4400 Liter |
16.678,80
€ |
20.644,80
€ |
3.966,00
€ |
23,78% |
||
60 Liter geteilt |
116,40 € |
141,60 € |
25,20 € |
21,65% |
||
80 Liter geteilt |
122,00 € |
147,60 € |
25,20 € |
20,59% |
||
120 Liter geteilt |
166,80 € |
205,20 € |
38,40 € |
23,02% |
||
Ø |
22,24% |
Die Kalkulation umfasst auch die Anpassung der Gebühren für zusätzliche
Sonderabfuhren je Behälter, für die Entsorgung von besonders gekennzeichneten
städtischen Abfallsäcken und für die Abfuhr von Containern mit Abfällen aus
anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Anlage 1).
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt