Betreff
Übernahme der Kosten zu 100 Prozent für die Führerscheinausbildung (Klasse C) der Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren - FWG-Antrag 313/2021 vom 21.10.2021
Vorlage
37/021/2021
Aktenzeichen
I/37
Art
Beschlussvorlage

Für die zukünftige vollständige Übernahme der Kosten von jährlich sechs Führerscheinausbildungen der Klasse C für die Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet Erlangen sollen ab dem Jahr 2022 zusätzliche 12.000 Euro ins Sachmittelbudget des Amtes 37 eingestellt werden.

 

Der FWG-Antrag 313/2021 gilt hiermit als bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bis zum Jahr 2007 mussten die Aktiven der 13 Freiwilligen Feuerwehren die Führerscheinausbildung der Klasse C (Lkw-Führerschein ohne Anhänger) selbst bezahlen. In den Jahren 2008 und 2009 wurden jährlich bis zu zwölf C-Führerscheine aus dem Sachmittelbudget des Amtes 37 mit 500 Euro und seit dem Jahr 2010 werden jährlich sechs C-Führerscheine mit 1.000 Euro bezuschusst. Der Differenzbetrag wurde teilweise durch die Vereine der Freiwilligen Feuerwehren oder oftmals durch den Feuerwehrdienstleistenden/ die Feuerwehrdienstleistende selbst getragen.

Bis zum Jahr 2015 wurde mit den Kameraden*innen eine Vereinbarung über eine fünfjährige Rückzahlungsverpflichtung des Zuschusses bei Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr geschlossen. Aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24.04.2015 ist diese Regelung ab 2015 weggefallen, da nach diesem Urteil Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Feuerwehrleuten über die Kostenerstattung von Ausbildungskosten unzulässig sind.

Wurde bis vor einigen Jahren der Führerschein der Klasse C von den Kameraden*innen aufbauend auf den vormaligen Führerschein der Klasse 3 (bis 7,5 Tonnen) absolviert, starten die Kameraden*innen heute auf der Basis eines Führerscheins der Klasse B (bis 3,5 Tonnen), was im Vergleich zu früher mit deutlich mehr Fahrstunden und damit mit deutlich höheren Gesamtkosten verbunden ist! Eine aktuelle Kostenermittlung hat ergeben, dass man für einen C-Führerschein (Fahrstunden, Gebühren, etc.) ca. 3.000 Euro veranschlagen muss. Soll aufbauend auf den C- noch der CE-Führerschein (Lkw mit Anhänger) absolviert werden, sind nochmals ca. 800 Euro notwendig. Einige wenige ältere Fahrzeuge mit 7,5 Tonnen Gesamtgewicht bei den Freiwilligen Feuerwehren können noch mit dem – wenn vorhanden – Führerschein der Klasse 3 gefahren werden; ansonsten ist in unseren Freiwilligen Feuerwehren zum Führen der aktuellen Generation der Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von zwischenzeitlich mindestens 11 Tonnen grundsätzlich der Führerschein der Klasse C notwendig.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Da es tatsächlich in den vergangenen Jahren schwieriger geworden ist, Kameraden*innen unter den beschriebenen Rahmenbedingungen für die Absolvierung des notwendigen C-Führerscheins zu gewinnen, zur finanziellen Entlastung der Feuerwehrvereine und um auch zukünftig genügend Aktive zum Führen von Einsatzfahrzeugen zur Verfügung zu haben, ist es ein notwendiger und wertschätzender Schritt, die Kosten im Zusammenhang der Führerscheinausbildung der ehrenamtlich großartig engagierten Aktiven in unseren Freiwilligen Feuerwehren vollständig durch die Stadt Erlangen zu tragen. Eine Rückzahlungsverpflichtung bei Austritt ist aufgrund des Urteils aus dem Jahr 2015 auch zukünftig nicht möglich.

Für die vollständige Finanzierung der jährlich sechs Führerscheinausbildungen der Klasse C würde der Differenzbetrag zum bisher bereits getätigten Zuschuss von 1.000 Euro im Sachmittelbudget des Amtes 37 benötigt, so dass ein zusätzlicher Betrag von 12.000 Euro ins Sachmittelbudget eingestellt werden müsste.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

12.000 €

bei Sachkonto: 542 111

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:  FWG-Antrag 313/2021