Betreff
Haushalt 2022: Antrag der CSU-Fraktion Nr. 327/2021 zum Arbeitsprogramm des Amtes 41; Runder Tisch für Stadtteilhäuser Tennenlohe und Alterlangen
Vorlage
41/020/2021
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

Das Amt für Stadtteilarbeit wird ab 2023 mit der Bedarfs-Prüfung und ersten Planungsklärungen für Stadtteilhäuser in Alterlangen und Tennenlohe beginnen.

Der Antrag 327/2021 der CSU-Fraktion ist damit bearbeitet


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Grundsätzliches Ziel ist eine wohnumfeldnahe Versorgung aller Bürger*innen mit entsprechenden soziokulturellen Räumen.

Soziokulturelle Stadtteilzentren und –räume bieten den Rahmen und befördern die Möglichkeiten für eine aktive Freizeitgestaltung, für Kulturerlebnisse und für das Miteinander über soziale Grenzen und alle Altersgruppen hinweg. Sie sind Orte gelebter Nachbarschaft und unterstützen niedrigschwellig dabei, Selbstwirksamkeit zu erfahren und so der Entwicklung von Ohnmachtsgefühlen entgegenzuwirken.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In den Arbeitsprogrammen des Amtes 41 der letzten Jahre wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Einstieg in eine inhaltliche Planung von Stadtteilhäusern in Alterlangen und Tennenlohe frühestens 2023 möglich ist. Für ein Stadtteilhaus in Alterlangen ist dies so auch im UVPA am 20.01.2020 beschlossen worden, für ein Stadtteilhaus in Tennenlohe im KFA am 18.05.2021.

Amt 41 ist aktuell durch Sonder- und Infrastrukturprojekte ausgelastet: KuBiC-Frankenhof, Stadtteilhaus West, Bürgertreff Büchenbach-Nord, Bürger- und Vereinshaus Eltersdorf.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ab 2023 soll für die Stadtteile Alterlangen und Tennenlohe zunächst eine Bedarfsermittlung und –prüfung durchgeführt werden. Hierzu gehören u.a. eine nähere Betrachtung der vorhandenen Daten zur Sozialraumanalyse und der Bevölkerungsstatistik und eine Ermittlung bereits vorhandener, im weitesten Sinne soziokulturell nutzbarer Angebote und Räume im jeweiligen Stadtteil. Auch bedarf es Abstimmungsgespräche mit weiteren Fachämtern (Sozialamt, VHS; Kulturamt, u. a.), um zu klären, ob und welche Angebote vor Ort sinnvoll sind und in einer künftigen Einrichtung integriert werden sollten.

 

Erst nach einem der Bedarfsprüfung folgenden Bedarfsbeschluss ist die Einbeziehung des Orts- bzw. Stadtteilbeirats, der Vereine und Gruppen und interessierten Bürger*innen vor Ort geboten.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag der CSU-Fraktion 327/2021