Das Amt für Stadtteilarbeit wird ab 2023 mit der
Bedarfs-Prüfung und ersten Planungsklärungen für Stadtteilhäuser in Alterlangen
und Tennenlohe beginnen.
Der Antrag 327/2021 der CSU-Fraktion ist damit bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Grundsätzliches
Ziel ist eine wohnumfeldnahe Versorgung aller Bürger*innen mit entsprechenden
soziokulturellen Räumen.
Soziokulturelle Stadtteilzentren und –räume bieten den Rahmen und befördern die Möglichkeiten für eine aktive Freizeitgestaltung, für Kulturerlebnisse und für das Miteinander über soziale Grenzen und alle Altersgruppen hinweg. Sie sind Orte gelebter Nachbarschaft und unterstützen niedrigschwellig dabei, Selbstwirksamkeit zu erfahren und so der Entwicklung von Ohnmachtsgefühlen entgegenzuwirken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In
den Arbeitsprogrammen des Amtes 41 der letzten Jahre wurde bereits darauf
hingewiesen, dass ein Einstieg in eine inhaltliche Planung von Stadtteilhäusern
in Alterlangen und Tennenlohe frühestens 2023 möglich ist. Für ein
Stadtteilhaus in Alterlangen ist dies so auch im UVPA am 20.01.2020 beschlossen
worden, für ein Stadtteilhaus in Tennenlohe im KFA am 18.05.2021.
Amt
41 ist aktuell durch Sonder- und Infrastrukturprojekte ausgelastet:
KuBiC-Frankenhof, Stadtteilhaus West, Bürgertreff Büchenbach-Nord, Bürger- und
Vereinshaus Eltersdorf.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ab 2023 soll für die Stadtteile Alterlangen und Tennenlohe
zunächst eine Bedarfsermittlung und –prüfung durchgeführt werden. Hierzu
gehören u.a. eine
nähere Betrachtung der vorhandenen Daten zur Sozialraumanalyse und der
Bevölkerungsstatistik und eine Ermittlung bereits vorhandener, im weitesten
Sinne soziokulturell nutzbarer Angebote und Räume im jeweiligen Stadtteil. Auch
bedarf es Abstimmungsgespräche mit weiteren Fachämtern (Sozialamt, VHS;
Kulturamt, u. a.), um zu klären, ob und welche Angebote vor Ort sinnvoll sind
und in einer künftigen Einrichtung integriert werden sollten.
Erst
nach einem der Bedarfsprüfung folgenden Bedarfsbeschluss ist die Einbeziehung
des Orts- bzw. Stadtteilbeirats, der Vereine und Gruppen und interessierten
Bürger*innen vor Ort geboten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der CSU-Fraktion 327/2021