Betreff
Haushalt 2022 Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 17
Vorlage
17/019/2021
Aktenzeichen
III/17
Art
Beschlussvorlage

Eine Änderung des Arbeitsprogramms erfolgt nicht.

Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 333/2021 vom 18.10.2021 ist damit bearbeitet.

 


Zu den konkreten Forderungen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Barrierefreiheit:

Digitale Barrierefreiheit hat sehr hohe Priorität in Amt 17 und ist bereits im Arbeitsprogramm des Amtes 17 und in der Zielsetzung des Digitalisierungskonzepts fest verankert. Bei der Einführung von allen neuen Technologien, Programmen, Anwendungen oder Digitalisierungsprojekten ist die Barrierefreiheit immer ein großes und wichtiges Bewertungskriterium.

 

Zu den konkreten Fragestellungen:

1.       Es werden im neuen Webauftritt grundsätzlich Webtechnologien verwendet, die von den Nutzer*innen unabhängig von bestimmten Herstellern benutzt werden können. Soweit derzeit noch Formulare in pdf oder Word existieren, werden diese nach und nach durch barrierefreie Web-Formulare abgelöst. In internen Handlungsanweisungen zur digitalen Barrierefreiheit ist das Ziel fest verankert, dass Nutzer*innen möglichst barrierefrei die online Angebote nutzen können.
In der Praxis ist eine hundertprozentige Barrierefreiheit aufgrund von technischen Abhängigkeiten von zentralen Lösungen oder unverhältnismäßigen Aufwänden für die Umsetzung nicht immer vollständig zu realisieren.

2.        Die Umsetzung dieser pauschalen Forderung kann nicht uneingeschränkt garantiert werden. Die Grenzen der Nutzung der Onlineangebote mit alten Geräten und alten Softwareständen liegen häufig bei notwendigen aber nicht mehr verfügbaren Software-Updates um Sicherheitsstandards einhalten zu können. 
Der Sicherheit der Daten und der Kommunikation hat Vorrang vor der uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit vor allem älterer Systeme.

3.       Es ist nicht geplant, verpflichtend kostenpflichtige Dienste (z.B. DE-Mail) für die Bürger*innen zur Nutzung der Online-Angebote einzuführen.

4.       Zur Thematik, in welcher Form Schreiben an die Stadt zu übermitteln sind, wird auf die Ausführungen auf der Homepage verwiesen (https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-262/153_read-7554/).

Die Stadt Erlangen ist an die geltenden Gesetze gebunden und kann sich nicht eigenmächtig hierüber hinwegsetzen. Soweit die Schriftform gesetzlich gefordert ist, sind insbesondere Art. 3a VwVfG und § 36a SGB I zu beachten. Dabei gilt, dass die Schriftform durch eine qualifizierte elektronische Signatur des Absenders ersetzt wird. Die Übersendung einer einfachen E-Mail für den Zugang eines (frist- und) formgebundenen Schreibens ist nach den geltenden Gesetzen hingegen nicht ausreichend und kann daher auch nicht akzeptiert werden.

 

 

 

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: