Eine Änderung des Arbeitsprogramms
erfolgt nicht.
Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 333/2021 vom 18.10.2021 ist damit bearbeitet.
Zu den konkreten Forderungen wird
wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Barrierefreiheit:
Digitale Barrierefreiheit hat sehr hohe Priorität in Amt 17 und ist
bereits im Arbeitsprogramm des Amtes 17 und in der Zielsetzung des
Digitalisierungskonzepts fest verankert. Bei der Einführung von allen neuen
Technologien, Programmen, Anwendungen oder Digitalisierungsprojekten ist die
Barrierefreiheit immer ein großes und wichtiges Bewertungskriterium.
Zu den konkreten Fragestellungen:
1. Es werden im neuen Webauftritt grundsätzlich
Webtechnologien verwendet, die von den Nutzer*innen unabhängig von bestimmten
Herstellern benutzt werden können. Soweit derzeit noch Formulare in pdf oder
Word existieren, werden diese nach und nach durch barrierefreie Web-Formulare
abgelöst. In internen Handlungsanweisungen zur digitalen Barrierefreiheit ist
das Ziel fest verankert, dass Nutzer*innen möglichst barrierefrei die online
Angebote nutzen können.
In der Praxis ist eine hundertprozentige Barrierefreiheit aufgrund von
technischen Abhängigkeiten von zentralen Lösungen oder unverhältnismäßigen
Aufwänden für die Umsetzung nicht immer vollständig zu realisieren.
2. Die
Umsetzung dieser pauschalen Forderung kann nicht uneingeschränkt garantiert
werden. Die Grenzen der Nutzung der Onlineangebote mit alten Geräten und alten
Softwareständen liegen häufig bei notwendigen aber nicht mehr verfügbaren
Software-Updates um Sicherheitsstandards einhalten zu können.
Der Sicherheit der Daten und der Kommunikation hat Vorrang vor der
uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit vor allem älterer Systeme.
3. Es ist nicht geplant, verpflichtend kostenpflichtige
Dienste (z.B. DE-Mail) für die Bürger*innen zur Nutzung der Online-Angebote
einzuführen.
4.
Zur Thematik, in welcher Form Schreiben an die Stadt zu
übermitteln sind, wird auf die Ausführungen auf der Homepage verwiesen (https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-262/153_read-7554/).
Die Stadt Erlangen ist an die geltenden Gesetze gebunden und kann
sich nicht eigenmächtig hierüber hinwegsetzen. Soweit die Schriftform
gesetzlich gefordert ist, sind insbesondere Art. 3a VwVfG und § 36a SGB I zu
beachten. Dabei gilt, dass die Schriftform durch eine qualifizierte
elektronische Signatur des Absenders ersetzt wird. Die Übersendung einer
einfachen E-Mail für den Zugang eines (frist- und) formgebundenen Schreibens
ist nach den geltenden Gesetzen hingegen nicht ausreichend und kann daher auch
nicht akzeptiert werden.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: