Betreff
Antrag der CSU-Fraktion zum Haushalt 2022: Werbekonzept "Saubere Stadt" und Konzept "Ordnungsdienst"
Vorlage
33/020/2021
Aktenzeichen
III/33
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Werbekampagne zur Sauberkeit in Grünanlagen fortzuführen und auszuweiten. Die hierfür beim EB77 erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000 EUR werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.

3. Der Antrag Nr. 328/2021 der CSU-Fraktion vom 19.10.2021 (siehe Anlage) ist damit bearbeitet.


1.   Sachbericht

a) Konzept „Ordnungsdienst“

 

Kommunale Ordnungsdienste gibt es bereits in mehreren Städten, beispielsweise in Nürnberg, Fürth, Augsburg und Regensburg. Die Aufgaben dieser Außendienstmitarbeiter*innen bestehen in der Regel im Wesentlichen darin, die Einhaltung der kommunalen Satzungen und Verordnungen zu überwachen, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, auf Beschwerden von Bürger*innen zu reagieren und andere Dienststellen im Außendienst zu unterstützen. Typisch für die bestehenden kommunalen Ordnungsdienste ist, dass sie in polizeiähnlichen Uniformen und mit polizeiähnlichen Fahrzeugen bzw. Fahrrädern auftreten. Auch die sonstige Ausrüstung entspricht mit Ausnahme von Schusswaffen der von Polizeivollzugskräften.

 

Allerdings fehlen den kommunalen Ordnungsdiensten in Bayern wesentliche Befugnisse der Polizei, insbesondere die im Polizeiaufgabengesetz geregelten Rechte zur Identitätsfeststellung, zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen, zur Gewahrsamnahme und zur Durchsuchung. In der Praxis sind kommunale Ordnungsdienste deshalb in der Regel auf die Kooperation der Bürger*innen und auf die Unterstützung der Polizei angewiesen. Hintergrund dieser Rechtslage ist das in Bayern geltende konsequente Trennungssystem zwischen Sicherheitsbehörden und Polizei. In anderen Bundesländern sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen diesbezüglich wesentlich größer.

 

Zu den Aufgaben der bayerischen Polizei gehört auch die Abwehr von Verstößen gegen kommunale Satzungen und Verordnungen sowie die Verfolgung und Anzeige von Ordnungswidrigkeiten. Das Polizeiordnungsgesetz sieht eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsbehörden vor und räumt der Sicherheitsbehörde sogar ein Weisungsrecht gegenüber der Polizei ein. In Erlangen funktioniert diese Zusammenarbeit traditionell sehr gut. Dennoch liegt es auf der Hand, dass die Polizei angesichts vielfältiger Aufgaben Prioritäten setzen muss. Die Errichtung eines Ordnungsdienstes eröffnet Kommunen die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen, beispielsweise im Vollzug des Stadtrechts. Zudem erhöht sich durch einen Ordnungsdienst die Sichtbarkeit und Ansprechbarkeit der Stadt Erlangen für viele Bürger*innen im Alltag. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass dies mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden wäre. Die Ordnungsdienste arbeiten üblicherweise im Schichtdienst und auch am Wochenende. Um eine angemessene Präsenz gewährleisten zu können, die den Erwartungen gerecht wird, ist eine ausreichende Personalausstattung zwingend erforderlich. So arbeitet beispielsweise der Ordnungsdienst der Stadt Fürth mit acht Außendienstkräften. Bei der Stadt Nürnberg hat man mit zehn Personen begonnen, plant nun aber eine personelle Aufstockung. In Regensburg sind es 15 Außendienstkräfte und eine Innendienststelle, in Augsburg sind sogar 40 Außendienstkräfte im Einsatz. Hinzu kommen Kosten für die Ausstattung der Außendienstkräfte (Uniformen, Sicherheitsausstattung, Fahrzeuge etc.) und deren Schulung. Außerdem führt die Tätigkeit des Ordnungsdienstes zu einem erhöhten Aufkommen von Einzelfällen, die in der Folge von den verschiedensten Dienststellen der Stadt Erlangen zeitnah bearbeitet werden müssen. Zuletzt ist auch ein erhöhtes Anzeigenaufkommen im Ordnungswidrigkeitenbereich zu erwarten.

 

Abgesehen von den vorgenannten Kostenerwägungen sprechen aus Sicht der Verwaltung folgende Gründe gegen die Errichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes in Erlangen:

 

- Die Erlanger Bevölkerung fühlt sich im öffentlichen Raum sicher. In einer Umfrage aus dem Jahr 2018 gaben nur 1 % auf die Frage nach den größten Problemen in Erlangen das Thema Sicherheit an („Leben in Erlangen 2018“, Abt. Statistik und Stadtforschung, S. 6). Allerdings gibt es natürlich regelmäßig Beschwerden über Ruhestörungen und Vermüllung im öffentlichen Raum.

 

- Die fehlenden polizeilichen Kompetenzen erschweren die effektive Gefahrenabwehr vor Ort. Dem nach außen vermittelten Eindruck einer „Ortspolizei“ kann der kommunale Ordnungsdienst nicht gerecht werden.

 

- Die Stadt Erlangen verfügt bereits über zahlreiche Außendienstkräfte. Der Außendienstmitarbeiter der Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung beispielsweise ist vorwiegend damit beschäftigt, Schrottfahrräder zu entfernen, die Bekämpfung von Schädlingen wie dem Eichenprozessionsspinner zu veranlassen, Sondernutzungen zu überwachen und anlassbezogene Kontrollen für unterschiedliche Bereiche der Abteilung (insb. Waffen-, Gaststätten-, Glücksspiel- und Wettannahmestellen, Sperrzeitkontrollen und Veranstaltungen) durchzuführen. Dabei tritt der Außendienstmitarbeiter nicht in Uniform auf, verfügt jedoch über Dienstkleidung mit dem Aufdruck „Ordnungsbehörde“. Dieses Auftreten, also einerseits als Behördenmitarbeiter*in erkennbar zu sein, aber andererseits nicht in polizeiähnlicher Uniform, hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt.

 

Andererseits ist es jedoch auch wichtig, die im Antrag beschriebenen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirksam zu bekämpfen und entsprechende Beschwerden ernst zu nehmen. Ein verstärkter Außendienst, der mehr Präsenz zeigen und schneller auf Bürgerbeschwerden reagieren kann, wäre hierfür sicherlich hilfreich. Die Ordnungsbehörde wird bereits jetzt von der Bevölkerung gewohnheitsmäßig als Ansprechpartnerin für eine breite Masse an Anliegen gewählt, die oftmals nur entfernt den originären Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörde berühren. Ein verstärkter Außendienst würde die zufriedenstellende Bearbeitung dieser oftmals sehr niederschwelligen Anfragen besser sicherstellen. Die Verwaltung wird ein Konzept erarbeiten, wie der Außendienst der Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung in diesem Sinn ergänzt werden kann.

 

b) Werbekonzept „Saubere Stadt“

 

Die Verwaltung hat bereits mit externer Unterstützung ein Werbekonzept für Müllvermeidung auf öffentlichen Grünanlagen entwickelt und mit der Umsetzung begonnen. Da die bisherigen Erfahrungen mit dieser Werbekampagne gut sind soll die Kampagne fortgeführt und ausgeweitet werden. Dafür sind im Jahr 2022 Mittel in Höhe von ca. 50.000 EUR erforderlich.

 

 

 

2.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 328/2021