(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2022 des EB77 lt. Anlage wird – ggf. mit den Änderungen aus den Haushaltsberatungen – beschlossen.
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des
Wirtschaftsplanes 2022 in den Werkausschuss für den EB 77 sowie Vorlage
im Stadtrat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 2
Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung
des Wirtschaftsplanes 2022 im Werkausschuss EB 77 am 16.11.2021
-
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2022 im Stadtrat am 13.01.2022
Beschlüsse im
Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf den EB 77 sind in den
endgültigen Wirtschaftsplan einzuarbeiten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*: Schaffung
einer Stabstelle für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zur Nutzung von
Förderprogrammen, Ausbau der Ladeinfrastruktur und der E-Mobilität bzw. anderer
alternativer Antriebstechnologien (u.a. Brennstoffzellentechnik vorbehaltlich
entsprechender Förderzusagen), Anpassungen der Betriebsstandorte, Unterstützung
von Maßnahmen im öffentlichen Grün und im Stadtforst
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
s. Anlage
Anlagen: Wirtschaftsplan mit Stellenplan
2022 des EB77
-die
nichtöffentliche Anlage kann über Mandatos abgerufen werden-