hier: analoge Anwendung des Beschlusses zur Reduzierung der Sondernutzungsgebühr
Bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Erlanger Waldweihnacht 2021 wird die Reduzierung der Sondernutzungsgebühr berücksichtigt.
1. Sachbericht
Durch den Beschluss zum Erlass der Sondernutzungsgebühr für die Erlanger Weihnachtsmärkte (Vorlagennummer: 33/018/2021), haben sich Änderungen für die Betreiber der privaten Weihnachtsmarktveranstalter ergeben.
Die Sondernutzungsgebühr, die das Liegenschaftsamt als Veranstalter zu
entrichten hat, wird für den städtischen Weihnachtsmarkt über die in der
Marktgebührensatzung festgelegten Benutzungsgebühren an die Teilnehmenden
weiter verrechnet.
Aus Gleichbehandlungsgründen aller Teilnehmenden der beiden privaten und des städtischen Weihnachtsmarkts wird deshalb auch aufseiten der Stadt die einmalig reduzierte Sondernutzungsgebühr im Rahmen der Festsetzung der Benutzungsgebühren entsprechend berücksichtigt. Deshalb wird sich die Reduzierung der Sondernutzungsgebühr in Höhe von rund 8.000 EUR bei den Einnahmen aus den Benutzungsgebühren (negativ) widerspiegeln.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung
des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden