Erinnerungs- und Zukunftsort Heil- und Pflegeanstalt Erlangen -
Städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb
Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Sachmittelbudget
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Kostenstelle
618090 Stabsstelle PET |
45.000 € für |
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Sachkonto
543192 Aufwendungen
für sonstige Beratungsleistungen |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Allgemeiner
Haushalt |
Kostenstelle
202090 Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe von |
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Sachkonto
401301 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Im Sachkostenbudget stehen Mittel zur Verfügung (Ansatz) |
50.000 € |
Hinweis: Die Mittel
sind jedoch nicht für diesen Verwendungszweck und anderweitig verplant. Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
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Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
- € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
50.000 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
95.000 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2021
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung - 580.583 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Stadtrat
hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 beschlossen, dass ein städtebaulicher und
freiraumplanerischer Ideenwettbewerb für den geplanten Erinnerungs- und
Zukunftsort Heil- und Pflegeanstalt Erlangen weiter vorbereitet und im Jahr
2021 auf den Weg gebracht werden soll. Die erforderlichen Haushaltsmittel für
den Ideenwettbewerb sollen in den Jahren 2021 und 2022 bereitgestellt werden
(PET/012/2021).
Der städtebauliche und freiraumplanerische Ideenwettbewerb ist ein erster Schritt zur Planung und Umsetzung des Erinnerungs- und Zukunftsort Heil- und Pflegeanstalt Erlangen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Haushaltsmittel:
Für die Jahre 2021 und 2022 sind folgende Haushaltsmittel erforderlich:
2021: 45.000 € (Schätzung Kosten
Wettbewerbsbetreuung u. Vorbereitung Wettbewerb)
Im Sachmittelbudget von Amt 61 sind für diesen Verwendungszweck bislang keine
Mittel enthalten. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind daher im Wege dieser
Mittelbereitstellung bereitzustellen.
2022: 155.000
€ (Schätzung Kosten Durchführung Wettbewerb)
Diese Mittel sind nach dem Haushaltsentwurf 2022 bereits im Sachmittelbudget
von Amt 61 enthalten.
Die Deckung der im Jahr 2021 noch benötigten
Haushaltsmittel erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Wettbewerbsbetreuung und
Ausschreibung:
Nach Bereitstellung der Haushaltsmittel sollen Angebote für die
Wettbewerbsbetreuung noch im Jahr 2021 eingeholt werden.
Ausschreibung Wettbewerb:
Das Wettbewerbsverfahren soll nach aktuellem Zeitplan in der 1. Jahreshälfte
2022 starten.
Einbindung künftige Träger und Nachbarn im Umfeld:
Der Freistaat Bayern, die Friedrich-Alexander-Universität, das Universitätsklinikum Erlangen, der Bezirk Mittelfranken, der Bezirk Oberfranken und das Max-Planck-Zentrum für Physik und Medizin sollen in die Vorbereitung des Wettbewerbs eingebunden werden.
Der Bereich der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt befindet sich im Eigentum des Freistaats Bayern und wird vor allem durch das Universitätsklinikum genutzt.
Nach ersten Signalen des Universitätsklinikums und der FAU bestehen aktuell keine Möglichkeiten, den städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb finanziell zu unterstützen. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, dass die Kosten für den städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb komplett von der Stadt Erlangen übernommen werden.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: