Die Regelungen für
die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2022 in der vorgelegten
Fassung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aktualisierung der
Budgetierungsregeln.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Folgende Änderungen werden vorgenommen:
· Die Bezeichnungen der Ämter 17 (neu: Amt für Digitalisierung und Informationstechnik),
41 (neu: Amt für Stadtteilarbeit) und 61 (neu: Amt für Stadtplanung und Mobilität) werden
aktualisiert.
- In der Aufzählung der nicht abzurechnenden Sonderbudgets in 1.1.2 wird das Sonderbudget „Kostenstelle Digitalisierungsoffensive“ gestrichen. Das Sonderbudget wird nicht weitergeführt.
- In 1.2.1 wird die Anordnungsbefugnis um das Thema Rechnungsstellung ergänzt. Im Zuge der Vorbereitung des Konzernabschlusses wurde festgestellt, dass der Verpflichtung, Ausgangsrechnungen und Zahlungsanordnungen unverzüglich zu erstellen, sobald die Verpflichtung zur Leistung und die Fälligkeit feststehen, nicht im erforderlichen Umfang nachgekommen wird. Sind Erträge wegen verspätet gestellter Rechnungen periodenfremd zu buchen, finden sie künftig in der Budgetabrechnung keine Berücksichtigung mehr. Ausnahmen sind zu beantragen.
- In 1.2.2 „Buchungen“ und 1.2.9 „Interne Leistungsverrechnungen“ wird eine weitere Ansprechpartnerin der Stadtkämmerei benannt.
- In 1.2.4 (vorvorletzter Absatz) wird zur Klarstellung die Ergänzung aufgenommen, dass auch eine Umsetzung von Mitteln aus der Budgetrücklage eines Amtes in den investiven Deckungsring eines anderen Amtes nicht möglich ist.
- In 2.6.2 wird die interne Verrechnung der Kuvertierungsleistungen der Hausdruckerei eingeführt. Die Hausdruckerei soll kostendeckend betrieben werden. Dem Aufwand der Kuvertierung (u.a. fiktive Raummiete, Personaleinsatz, Wartungskosten) stehen bisher keine Erträge gegenüber.
- In 2.10 wird die Beschreibung der Personalentwicklungsmaßnahmen aktualisiert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln nach Beschlussfassung in
den entsprechenden internen Medien der Verwaltung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budgetierungsregeln 2022