Das Budget und Arbeitsprogramm 2021
– Stand: 31.07.2021 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogrammes werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31 07 2021“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen entfällt
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand 31.07.2021 – des Amtes 52