Betreff
Stellungnahme zur Errichtung eines Sportplatzes an der Spardorfer Straße
Vorlage
611/083/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Vorhaben

Im Juni 2020 hat die Gemeinde Spardorf angefragt, ob das FlSt.Nr. 2770 – Gem. Sieglitzhof – für eine Erweiterung des Sportgeländes des VdS Spardorf zur Verfügung steht. Aufgrund der notwendigen Geländemodellierungen, der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Lage im Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurde das Vorhaben abgelehnt. Die ablehnende Haltung der Stadt Erlangen wurde auf weitere Anfragen hin gegenüber der Gemeinde Spardorf bekräftigt.

Im August dieses Jahres wurde der Verwaltung eine Reihe von Argumenten aus Sicht der Gemeinde Spardorf übermittelt und um einen Ortstermin gebeten. Zusätzlich wurde mitgeteilt, dass man die Fläche nun vom Eigentümer erwerben könne und auch ein Gemarkungstausch ins Spiel gebracht.

 

Flächennutzungsplan/Siedlungsstruktur

Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist Fläche für Landwirtschaft / Ackerfläche dargestellt (vgl. Anlage 1). Westlich angrenzend liegt Bannwald, nördlich (Gelände Boxerclub) als Planungsziel eine Streuobstwiese.

Im Süden begleitet eine Abfolge aus Gärten und Sportflächen die Sieglitzhofer Straße. Demgegenüber sind nördlich der Straße die offene Landschaft und der Waldrand optisch prägend. Die Anlage einer weiteren Sportfläche im Norden würde die noch bestehende Freiraumzäsur zwischen Erlangen-Sieglitzhof und Spardorf beeinträchtigen. Die Lage eines Sportgeländes zu beiden Seiten der Staatstraße erscheint auch aus Gründen der Verkehrssicherheit bedenklich.

 

Landschaftsschutz

Die seitens der Gemeinde Spardorf zuletzt vorgelegte sogen. „Variante 03“ (vgl. Anlage 2) ließe sich im Vergleich zu vorherigen Planungen zwar mit vergleichsweise geringeren Bodenbewegungen herstellen. Gleichwohl wird die Anlage eines Sportplatzes das Landschaftsbild verändern. Von dem von Erholungssuchenden durchaus stark frequentierten Weg entlang des Waldrands öffnet sich einem aktuell der Blick in die Kulturlandschaft hinein. Die Ortschaft, die bisher am Horizont und jenseits der Straße liegt, rückt weiter in die Landschaft hinein. Da sich die anderen Bauten auf dieser Straßenseite gut verstecken, fällt ein technisch wirkender Sportplatz hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild stark ins Gewicht. Es ist anzunehmen, dass die Auswirkungen dazu geeignet sind, den Naturgenuss und den erholungswert der Landschaft zu beeinträchtigen. Dies ist gem. §2 Abs. 1 Landschaftsschutzverordnung verboten.

 

Erwartete weitere Eingriffe und Auswirkungen

Der bestehende Sportplatz Spardorf ist in Richtung Staatsstraße von einem ca. 4m hohen Ballfangzaun umgeben. Es ist zu anzunehmen, dass für den neuen Sportplatz zur Straßen hin ein Zaun in gleicher Höhe benötigt wird. Auch in Richtung Wanderweg und Wald könnte ein solcher Zaun als sinnvoll erachtet werden. Die Zäune würden – auch mit evtl. Vorpflanzungen – den Eindruck der freien Landschaft deutlich verändern.

Erfahrungsgemäß benötigt ein Sportfeld eine gewisse Infrastruktur. So wird der Rasen voraussichtlich bewässert werden. Dazu finden sich bisher keinerlei Aussagen, es ist jedoch auf jeden Fall mit weiteren Eingriffen in den Boden zu rechnen. Ggf. ist ein zusätzliches wasserrechtliches Verfahren erforderlich.

Eine Mitnutzung der baulichen Anlagen auf der gegenüberliegenden Seite der Staatstraße erscheint praxisfremd. Es werden Wünsche nach eigenen Sanitäranlagen, Umkleiden und vor allem Lagermöglichkeiten laut werden. Damit ist der Weg für bauliche Anlagen vorgezeichnet. Ohne eigene Sanitäranlagen ist sogar zu befürchten, dass der Waldrand als Toilette missbraucht wird, wenn sich Nutzer oder Zuschauer den Weg über die Straße sparen wollen.

Zusätzlich zum Sportplatz wird eine ausgebaute Zufahrt (zur Platzpflege, aber auch z.B. für Krankenwagen) notwendig werden.

Laut Plan „Variante 03“ werden für das Sportfeld 24 Stellplätze benötigt. Wo diese verortet werden, ist nicht thematisiert. Ihre Anlage führt zu einer weiteren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Bei Situierung entlang der Straße – wie gegenüber im Bestand – ergibt sich für die Spardorfer Straße der Eindruck einer Parkplatzdurchfahrt.

Stehen nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung, ist zu befürchten, dass der Weg am Waldrand – entgegen der LSG-VO – zugeparkt wird. Neben der Beeinträchtigung der Erholungsuchenden sind auch Behinderungen von Forst- und Einsatzfahrzeugen zu erwarten. Eine Ahndung durch den zuständigen Naturschutzwächter ist nicht zu leisten.

Aus der Erfahrung mit Sportplätzen im Stadtgebiet kann geschlossen werden, dass über kurz oder lang der Wunsch nach einer Beleuchtung des Spielfelds geäußert wird, um auch im Winter und abends trainieren zu können. Dieser Wunsch wäre aufgrund der Nähe zum Wald, der auf dieser Straßenseite noch relativ dunklen Landschaft sowie des zu erwartenden Eingriffs in die Insektenfauna im Außenbereich nicht erfüllbar (Art. 11a, Satz 1 BayNatG).

 

Bezugnahme auf bestehende Nutzungen

Der von der Gemeinde Spardorf mit Schreiben vom 23.08.2021 erfolgten Bezugnahme auf bereits vorhandene Bauten und Nutzungen kann so nicht gefolgt werden:

Die bestehenden baulichen Nutzungen fügen sich ganz anders in das Landschaftsbild ein als der angefragte Sportplatz. Das „Haus der Jäger“ ist zwar verhältnismäßig neu, aber gut eingegrünt. Von der Straße aus ist diese Umweltbildungseinrichtung nicht zu sehen.

Der Boxerclub besteht an seinem Standort bereits seit Jahrzehnten. Heute würde man ihn dort vermutlich auch nicht mehr ohne Weiteres genehmigen können. Auch die Gebäude des Boxerclubs sind derart im Wald integriert, dass man von der Spardorfer Straße aus kein Gebäude an dieser Stelle vermuten würde. Wenn man sich den beiden Grundstücken von Süden über den Weg entlang des Waldrandes weiter nähert, bleiben die baulichen Anlagen lange Zeit versteckt. Daher kann man von keiner Vorbelastung des Landschaftsbildes sprechen.

Die BMX-Bahn des RC50 Erlangen befindet sich südöstlich der Straße zwischen bereits bestehenden, intensiv freizeitlich genutzten Anlagen. Hier bestanden bereits im Vorfeld größere Störungen im Landschaftsbild. Ein unverbauter Blick in die freie Landschaft und in die Natur war hier nicht gegeben. Auch die BMX-Bahn wäre auf der gegenüberliegenden Seite der Spardorfer Straße aufgrund der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild nicht genehmigungsfähig gewesen.

 

Mögliche Gemarkungsänderung

Seitens der Gemeinde Spardorf wurde zuletzt auch die Möglichkeit eines Gemarkungstauschs angesprochen. Mit einer Abgabe von Flst.Nr. 2770 – Gem. Sieglitzhof – unterläge die Fläche der Planungshoheit der Gemeinde Spardorf. Angesichts der aufgeführten Bedenken und negativen Auswirkungen der Planung auf Erlanger Gebiet ist dies nicht zu befürworten.

Eine solche Gebietsänderung ist in der Vergangenheit z.T. mit mehrjährigen Verfahren verbunden gewesen. Es ist auch nicht ersichtlich, wo eine für die Stadt Erlangen attraktive Tauschfläche liegen könnte.

Zudem stellt Flst.Nr. 2770 – Gem. Sieglitzhof – zumindest perspektivisch ein interessantes Potenzial für eine Aufforstung angrenzend an bestehenden Bannwald dar.

 

Verfahren

Für die Anlage eines Sportplatzes wären mindestens eine Entlassung aus dem LSG und eine Änderung des FNP erforderlich. Da eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts zu befürchten ist, wird voraussichtlich eine bloße Änderung des FNP und anschließende Genehmigung des Sportplatzes als „Sonstiges Vorhaben im Außenbereich“ (§35 Abs. 2 BauGB) nicht ausreichen.

Für das Änderungsverfahren des FNP und ein zu erwartendes Bebauungsplanverfahren sind in der Verwaltung keine Ressourcen hinterlegt. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Rahmen Fachgutachten zu erbringen sind, deren Umfang und Bearbeitungsdauer derzeit nicht angegeben werden kann.

 

Fazit

Angesichts der Vielzahl der oben angeführten negativen Auswirkungen des Vorhabens wird seitens der Verwaltung an der Ablehnung des Vorhabens festgehalten.

 

 


Anlagen:            

Anlage 1: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Anlage 2: Lageplan und Schnitt Sportplatz „Variante 3“