Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021 vom 23.02.2021
1. Die Freien Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten -
vorbehaltlich der Begutachtung im
Jugendhilfeausschuss - zum Ausgleich
ihrer Einnahmeausfälle, die aufgrund der coronabeding-
ten Elternbeitragserstattungen
entstanden sind, einen Zuschuss in Höhe von 70 % der nachge-
wiesenen Fehlbeträge, das sind 77.880
Euro, aus der Budgetrücklage des Stadtjugendamtes.
2. Der Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021 vom 23.02.2021 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Entlastung und Qualitätssicherung bei den Einrichtungen der Freien Träger.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Übernahme eines Teils der Fehlbeträge, die aufgrund der Differenz von Elternbeitragserstattungen durch die Freien Träger und der pauschalen Refinanzierung durch den Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen entstanden sind.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Wie
bereits im Jahr 2020 hat die bayerische Staatsregierung entschieden, Eltern
pauschal bei den Elternbeiträgen für die Monate Januar bis Mai 2021 zu
entlasten.
Die Erstattung erfolgte auf Antrag der Kindertageseinrichtung pauschal je Kind,
sofern dieses die Kinder(not)betreuung an nicht mehr als 5 Tagen im
betreffenden Monat besucht hat und der volle Beitrag an die Eltern
zurückerstattet wurde.
Der Freistaat Bayern hat 70 % der festgelegten Pauschalen übernommen. 30% konnten im Rahmen der freiwilligen Mitfinanzierung von den Kommunen übernommen werden. Die kommunale Mitfinanzierung war dabei jedoch keine formelle Voraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz. Die Stadt Erlangen hat in der Stadtratssitzung am 29.04.2021 die kommunale Mitfinanzierung beschlossen (Vorlagennr. 510/039/2021).
2020 und auch 2021 hat die pauschale Beitragserstattung im Ergebnis dazu geführt, dass nur ein Teil der durch die Kindertageseinrichtungen erlassenen Elternbeiträge durch die Pauschalen refinanziert wurde und daher zu Einnahmeausfällen geführt. Ein Teil davon (70 %) wurde 2020 von der Stadt Erlangen übernommen und als Zuschuss den Freien Trägern ausbezahlt (Vorlagennr. 510/013/2020).
Mit Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021 vom 23.02.2021 sowie durch Protokollvermerk aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2021 wurde die Verwaltung daher beauftragt zu prüfen, ob bei den Freien Trägern auch 2021 Fehlbeträge aufgrund der pauschalen Elternbeitragserstattung entstanden sind. Es wurde daraufhin eine Abfrage bei den Freien Trägern durchgeführt. 65 Einrichtungen haben Fehlbeträge nachgewiesen. Die Differenz von tatsächlich entgangenen Elternbeiträgen und der Refinanzierung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Erlangen im Rahmen der pauschalen Elternbeitragserstattung beträgt bei den 65 Einrichtungen insgesamt 111.257 Euro.
Die Stadt Erlangen hat im Rahmen der freiwilligen kommunalen
Mitfinanzierung des pauschalen Beitragsersatzes bereits 160.380 Euro
bezuschusst.
Um eine weitere Entlastung zu schaffen, beteiligt sich die Stadt Erlangen
darüber hinaus mit 70% an den gemeldeten Fehlbeträgen von insgesamt 111.257
Euro. Dies entspricht einer Summe von 77.880 Euro, welche aus der Budgetrücklage
des Stadtjugendamtes finanziert wird.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden in der Budgetrücklage
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021
Protokollvermerk
StR-Sitzung 24.02.2021