Betreff
Übernahme eines Teils der Fehlbeträge bei Kindertageseinrichtungen Freier Träger im Rahmen der Coronakrise;
Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021 vom 23.02.2021
Vorlage
510/057/2021
Aktenzeichen
IV/510
Art
Beschlussvorlage

1. Die Freien Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten - vorbehaltlich der Begutachtung im
   Jugendhilfeausschuss - zum Ausgleich ihrer Einnahmeausfälle, die aufgrund der coronabeding-
   ten Elternbeitragserstattungen entstanden sind, einen Zuschuss in Höhe von 70 % der nachge-
   wiesenen Fehlbeträge, das sind 77.880 Euro, aus der Budgetrücklage des Stadtjugendamtes.

 

2. Der Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021 vom 23.02.2021 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Entlastung und Qualitätssicherung bei den Einrichtungen der Freien Träger.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Übernahme eines Teils der Fehlbeträge, die aufgrund der Differenz von Elternbeitragserstattungen durch die Freien Träger und der pauschalen Refinanzierung durch den Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen entstanden sind.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Wie bereits im Jahr 2020 hat die bayerische Staatsregierung entschieden, Eltern pauschal bei den Elternbeiträgen für die Monate Januar bis Mai 2021 zu entlasten.
Die Erstattung erfolgte auf Antrag der Kindertageseinrichtung pauschal je Kind, sofern dieses die Kinder(not)betreuung an nicht mehr als 5 Tagen im betreffenden Monat besucht hat und der volle Beitrag an die Eltern zurückerstattet wurde.

Der Freistaat Bayern hat 70 % der festgelegten Pauschalen übernommen. 30% konnten im Rahmen der freiwilligen Mitfinanzierung von den Kommunen übernommen werden. Die kommunale Mitfinanzierung war dabei jedoch keine formelle Voraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz. Die Stadt Erlangen hat in der Stadtratssitzung am 29.04.2021 die kommunale Mitfinanzierung beschlossen (Vorlagennr. 510/039/2021).

 

2020 und auch 2021 hat die pauschale Beitragserstattung im Ergebnis dazu geführt, dass nur ein Teil der durch die Kindertageseinrichtungen erlassenen Elternbeiträge durch die Pauschalen refinanziert wurde und daher zu Einnahmeausfällen geführt. Ein Teil davon (70 %) wurde 2020 von der Stadt Erlangen übernommen und als Zuschuss den Freien Trägern ausbezahlt (Vorlagennr. 510/013/2020).

Mit Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021 vom 23.02.2021 sowie durch Protokollvermerk aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2021 wurde die Verwaltung daher beauftragt zu prüfen, ob bei den Freien Trägern auch 2021 Fehlbeträge aufgrund der pauschalen Elternbeitragserstattung entstanden sind. Es wurde daraufhin eine Abfrage bei den Freien Trägern durchgeführt. 65 Einrichtungen haben Fehlbeträge nachgewiesen. Die Differenz von tatsächlich entgangenen Elternbeiträgen und der Refinanzierung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Erlangen im Rahmen der pauschalen Elternbeitragserstattung beträgt bei den 65 Einrichtungen insgesamt 111.257 Euro.

Die Stadt Erlangen hat im Rahmen der freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung des pauschalen Beitragsersatzes bereits 160.380 Euro bezuschusst.
Um eine weitere Entlastung zu schaffen, beteiligt sich die Stadt Erlangen darüber hinaus mit 70% an den gemeldeten Fehlbeträgen von insgesamt 111.257 Euro. Dies entspricht einer Summe von 77.880 Euro, welche aus der Budgetrücklage des Stadtjugendamtes finanziert wird.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden in der Budgetrücklage

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der CSU-Fraktion Nr. 050/2021
                        Protokollvermerk StR-Sitzung 24.02.2021