Betreff
Bericht Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung in Erlangen gem. §78 SGB VIII (AG78)
Vorlage
512/008/2021
Aktenzeichen
IV/512
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


 

Der Jugendhilfeausschuss hat auf Basis von §78 SGB VIII im Jahre 2013 die „Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung in Erlangen“ eingesetzt.

 

Das Gremium versteht sich als AG aller in Erlangen tätigen freien, gewerblichen und öffentlichen Träger und Anbieter für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (§27 ff SGB VIII) und Eingliederungshilfen (§35 SGB VIII).[1] In der AG werden Fragen der Planung, Fort- und Weiterentwicklung sowie der Evaluation der genannten Hilfen unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten beraten.

 

Die AG berichtet über das Jugendamt dem Jugendhilfeausschuss mindestens einmal jährlich über ihre Arbeit. (vgl. Geschäftsordnung in der Anlage).

 

Auf Initiative der Träger und Anbieter hat die AG nach einer längeren Pause im Sommer 2021 ihre Arbeit wiederaufgenommen. Sitzungen fanden am 01.07. und 01.10.2021 statt. Themen waren u.a.:

  • Personelle und organisatorische Veränderungen bei den Trägern und im Jugendamt
  • Absprachen für die weitere Zusammenarbeit
  • Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und Familien sowie Hilfen zur Erziehung und Jugendamt durch Corona
  • Personelle Unterbesetzung und Zahlungsverzögerungen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
  • Problem der Kapazitätsengpässe insbesondere bei ambulanten Helfern und Lösungsmöglichkeiten

 

Ein nächstes Treffen mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist am 25.11.2021 angesetzt.

  



[1] Incl. Hilfen für junge Volljährige nach §41 SGB VIII, ohne Legasthenie


Anlagen:  JHA-Beschluss vom 17.10.2013; Geschäftsordnung