Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss hat auf Basis von §78 SGB VIII im Jahre 2013 die „Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung in Erlangen“ eingesetzt.
Das
Gremium versteht sich als AG aller in Erlangen tätigen freien, gewerblichen und
öffentlichen Träger und Anbieter für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung
(§27 ff SGB VIII) und Eingliederungshilfen (§35 SGB VIII).[1] In der
AG werden Fragen der Planung, Fort- und Weiterentwicklung sowie der Evaluation
der genannten Hilfen unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten
beraten.
Die AG berichtet über das Jugendamt dem
Jugendhilfeausschuss mindestens einmal jährlich über ihre Arbeit. (vgl. Geschäftsordnung
in der Anlage).
Auf
Initiative der Träger und Anbieter hat die AG nach einer längeren Pause im Sommer
2021 ihre Arbeit wiederaufgenommen. Sitzungen fanden am 01.07. und 01.10.2021
statt. Themen waren u.a.:
- Personelle und organisatorische Veränderungen bei
den Trägern und im Jugendamt
- Absprachen für die weitere Zusammenarbeit
- Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und Familien
sowie Hilfen zur Erziehung und Jugendamt durch Corona
- Personelle Unterbesetzung und
Zahlungsverzögerungen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Problem der Kapazitätsengpässe insbesondere bei
ambulanten Helfern und Lösungsmöglichkeiten
Ein
nächstes Treffen mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
ist am 25.11.2021 angesetzt.
Anlagen: JHA-Beschluss vom 17.10.2013; Geschäftsordnung