Aufwertung von Ökologie und Erlebbarkeit
Abschnitt Am Röthelheim zwischen Nürnberger Straße und Hartmannstraße
Die Ziele zum Grünzug Röthelheimgraben werden beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, als nächsten Planungsschritt zur Aufwertung von Ökologie und Erlebbarkeit des Röthelheimgrabens eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Am 04.12.2018
wurde im UVPA/WA EB77 beschlossen, dass das Konzept „Grün in Erlangen 2018 –
Ein Zukunftskonzept“ die Grundlage für die weitere Grünplanung in der Stadt
Erlangen bildet.
Einer der Punkte aus dem Aktionsplan ist die Aufwertung von öffentlichen Freiräumen.
Der Grünzug Röthelheimgraben stellt im Rahmen des Ausbaus der Ost-West-Verbindung „Sport- - und Freizeitachse“ Sportgelände UNI und Siemens einen vorgezogenen Baustein dar. Er ist ein wesentliches Projekt zur Entwicklung eines innerstädtischen Grünzugs und Teil der übergeordneten Grünverbindung vom Sebalder Reichswald bis zum Regnitztal. Ziel ist eine durchgängige Erlebbarkeit und eine ökologische Verbesserung (Renaturierung) des Röthelheimgrabens.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Schwerpunkt der geplanten Maßnahmen ist der Abschnitt zwischen Nürnberger Straße und Hartmannstraße. Damit eine hohe ökologische, funktionale und gestalterische Qualität erreicht wird, soll die Planung das Gewässer, die grüne Infrastruktur und den Straßenraum einbeziehen.
Insbesondere folgende Grundlagen werden berücksichtigt:
- Gewässerentwicklungsplan: Der Gewässerentwicklungsplan sieht für den Röthelheimgraben Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung vor.
- Verkehrsentwicklungsplan: Verbesserung der verkehrlichen Situation
- ISEK Erlangen – Südost: Abschnitte des Röthelheimgrabens befinden sich im Bereich des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Erlangen - Südost. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept sieht für den Röthelheimgraben insbesondere Maßnahmen zur Schaffung eines attraktiven, öffentlichen Freiraums durch die Verbesserung des Gewässerzustandes und der daran angrenzenden Flächen vor.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zunächst wird eine Machbarkeitsstudie vorgeschlagen.
Sie soll insbesondere eine Zusammenstellung der Grundlagen und Festlegung der Rahmenbedingungen beinhalten. Die Machbarkeitsstudie soll den gesamten Lauf des Röthelheimgrabens im Stadtgebiet betrachten. Im Bereich Am Röthelheim zwischen der Nürnberger Straße und der Hartmannstraße sollen Planungsvarianten erstellt werden. Es erfolgt hierbei jedoch keine Vorfestlegung. Die Machbarkeitsstudie soll an ein geeignetes Planungsbüro vergeben und in einem ämterübergreifenden Prozess erstellt werden.
Die Möglichkeit der Förderung im Rahmen der folgenden Programme werden geprüft:
- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“
- Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) – Nichtstaatlicher Wasserbau
Das zuständige Wasserwirtschaftsamt ist Hauptansprechpartner hinsichtlich staatlicher Förderung an Gewässern. Es fördert den Gewässerausbau (Renaturierung und Hochwasserschutz) finanziell. Es werden wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten (u. a.: Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern)
Es ist vorgesehen, die Machbarkeitsstudie in den entsprechenden politischen Gremien vorzustellen, zu beraten und ggf. einen Beschluss herbeizuführen. Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt in weiteren Verfahrensschritten die Planung für die Maßnahmen entlang der Straße Am Röthelheim zwischen Nürnberger Straße und Hartmannstraße ämterübergreifend und unter Beteiligung der Bürger*innen, insbesondere der Anlieger*innen sowie von Naturschutzverbänden und Interessengruppen.
Für die Machbarkeitsstudie wird folgender Zeitplan angestrebt:
Beschlussvorlage für die Machbarkeitsstudie: 07.12.2021 UVPA/WA EB77
Verwaltungsinterne Abstimmung,
Erstellung der
Leistungsbeschreibung, Vorbereitung der Vergabe 1./2. Quartal 2022
Beauftragung der Machbarkeitsstudie 3. Quartal 2022
Ergebnis der Machbarkeitsstudie 1. Quartal 2023
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
100.000 € |
bei IPNr.: 551.510 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 551.510
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtskarte