Die Hecke am Rondell Lorlebergplatz wird im Herbst 2021
durch den EB77, Abt. Stadtgrün gepflegt (Totholz entfernt), anschließend werden
Lücken durch Neupflanzungen
geschlossen. Der Pflegezugang auf der Südwestseite bleibt davon ausgenommen.
Der Fraktionsantrag der CSU Nr.113/2021 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ob an dieser Stelle wieder ein „neuer Zaun“ angebracht werden soll, wurde durch Amt 61 und Amt 63 geprüft:
Stellungnahme
Amt 61:
Zum
Fraktionsantrag der CSU Nr. 113/2021 vom 20.04.2021 nimmt Amt 61/SG 610.3
Stadterneuerung und Stadtgestaltung wie folgt Stellungnahme:
Nach unserem Wissensstand existiert der historische Zaun aus Guss- und Schmiedeeisen nicht mehr. Die Rekonstruktion der Zaunanlage ist aus unserer Sicht ohne die Einbettung in ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Lorlebergplatz fachlich und gestalterisch nicht zu empfehlen.
Stellungnahme
Amt 63:
Der historische
Zaun steht im gestalterischen Zusammenhang mit dem ursprünglich auf dem Rondell
vorhandenen Denkmal für Kaiser Wilhelm I. und der dazugehörigen Grünanlage. Auf
historischen Fotos erscheint das Rondell größer als der Ist-Zustand. Selbst
wenn also der historische Zaun noch vorhanden wäre, so wäre ein Wiederaufbau aufgrund
der Verkleinerung des Rondells schwer möglich. Außerdem würde der Zusammenhang
zur ursprünglichen Gestaltung des Rondells fehlen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 773-2 Grünflächenunterhalt
sind nicht vorhanden