Betreff
Erneuerung der Hecke am Lorlebergplatz, Fraktionsantrag der CSU Nr. 113/2021 vom 20.04.2021
Vorlage
773/043/2021
Aktenzeichen
RI/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Hecke am Rondell Lorlebergplatz wird im Herbst 2021 durch den EB77, Abt. Stadtgrün gepflegt (Totholz entfernt), anschließend werden Lücken durch Neupflanzungen
geschlossen. Der Pflegezugang auf der Südwestseite bleibt davon ausgenommen.

Der Fraktionsantrag der CSU Nr.113/2021 ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ob an dieser Stelle wieder ein „neuer Zaun“ angebracht werden soll, wurde durch Amt 61 und Amt 63 geprüft:

Stellungnahme Amt 61:

Zum Fraktionsantrag der CSU Nr. 113/2021 vom 20.04.2021 nimmt Amt 61/SG 610.3 Stadterneuerung und Stadtgestaltung wie folgt Stellungnahme:

Nach unserem Wissensstand existiert der historische Zaun aus Guss- und Schmiedeeisen nicht mehr. Die Rekonstruktion der Zaunanlage ist aus unserer Sicht ohne die Einbettung in ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Lorlebergplatz fachlich und gestalterisch nicht zu empfehlen.

Stellungnahme Amt 63:

Der historische Zaun steht im gestalterischen Zusammenhang mit dem ursprünglich auf dem Rondell vorhandenen Denkmal für Kaiser Wilhelm I. und der dazugehörigen Grünanlage. Auf historischen Fotos erscheint das Rondell größer als der Ist-Zustand. Selbst wenn also der historische Zaun noch vorhanden wäre, so wäre ein Wiederaufbau aufgrund der Verkleinerung des Rondells schwer möglich. Außerdem würde der Zusammenhang zur ursprünglichen Gestaltung des Rondells fehlen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 773-2 Grünflächenunterhalt        

                   sind nicht vorhanden