Betreff
Antrag 400/2020 des Stadtteilbeirats Büchenbach: Änderung der StUB-Vorzugstrasse auf den Adenauerring anstelle durch die Lindnerstraße.
Hier: Führung der Wendeschleife in Büchenbach
Vorlage
613/121/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Ausschuss empfiehlt dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn, die Lage der Wendeschleife in Büchenbach um das Nahversorgungszentrum (Adenauerring, Lindnerstraße, Mönaustraße) zu führen.

 

  1. Der Antrag Nr. 400/2020 des Stadtteilbeirats Büchenbach ist abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 400/2020 (siehe Anlage 1) beantragt der Stadtteilbeirat Büchenbach, die Vorzugstrasse der StUB auf den Adenauerring zu verlegen und die Führung durch die Lindnerstraße zu streichen. Mit Beschluss Nr. 613/061/2020/1 wurde im UVPA einstimmig beschlossen, dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn eine Führung der StUB-Vorzugstrasse entlang des Adenauerrings zu empfehlen. Der zweite Beschlusspunkt zur Lage der Wendeschleife um das Nahversorgungszentrum wurde vertagt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Rahmen der Variantenentscheidung zur Führung der StUB-Haupttrasse wurde auch die Lage der Wendeschleife in Büchenbach West unter Betrachtung von maßgebenden Kriterien untersucht, siehe Beschluss Nr. 613/061/2020/1. Die von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband StUB erarbeitete fachliche Bewertung der Varianten für die Wendeschleife ist in Anlage 2 zusammengefasst. Hierbei wurden unter anderem die Kriterien Flächenverbrauch, Umsteigebeziehungen sowie betriebliche Faktoren untersucht. Insbesondere die Betriebskosten sind hervorzuheben, da sie einen wichtigen Bestandteil der Nutzen-Kosten-Bewertung darstellen. Eine Wendeschleife um das Baugebiet 413 ist mit einer hohen Anzahl an Leerkilometern und mit deutlichen Kosten verbunden, die sich negativ auf den Nutzen-Kosten-Faktor auswirken. Eine Wendeschleife um den Rudeltplatz liegt hingegen direkt am betrieblichen Endpunkt der Verstärkerfahrten und ist mit deutlich weniger Leerkilometern verbunden.


Demnach wird sowohl vom Zweckverband StUB als auch von der Verwaltung eine Führung der Wendeschleife um den Rudeltplatz gegenüber der Lage auf der landwirtschaftlichen Fläche oder der Führung um das Baugebiet 413 eindeutig präferiert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn hat gemeinsam mit Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und Stadträt*innen eine Exkursion zu vergleichbaren Situationen in den Städten Freiburg und Karlsruhe durchgeführt. Diese hat aus Sicht des Zweckverbandes und der Stadtverwaltung deutlich gezeigt, dass die Befürchtungen, die mit einer Wendeschleife im Bereich Lindnerstraße / Stadtteilhaus zum Teil verbunden waren (Aufenthaltsqualität, Einfluss auf existierende Rad- und Fußwege, Entwicklungspotential für den Rudeltplatz, Chancen für das Stadtteilhaus, Entwicklungsmöglichkeiten für neue Mobilität), entkräftet werden können. Betriebsanlagen der Straßenbahn sind im Kontext von Stadtteilplätzen gut und gelungen realisierbar, siehe Fotos in Anlage 3.

 

Die Varianten der Wendeschleife wurden in einem gemeinsamen Ortstermin am 06. Oktober 2021 mit dem Zweckverband, der Verwaltung, dem Stadtteilbeirat Büchenbach und mit Stadträt*innen erörtert. Zudem wurden die Erkenntnisse aus der Exkursion vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins konnten alle noch offenen Fragen des Stadtteilbeirates beantwortet werden und die Bedenken einer Führung der Wendeschleife über die Lindnerstraße abgemildert werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 


Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Antrag 400/200 Stadtteilbeirat Büchenbach

Anlage 2: Bewertungsmatrix Variantenvergleich Wendeschleife

Anlage 3: Zweckverband StUB Stellungnahme Wendeschleife