Betreff
Antrag des Stadtteilbeirates Alterlangen Nr. 077/2021 vom 03. März 2021:
Errichtung von Sitzgelegenheiten mit Abfallbehältern und Feuerstelle am Alterlanger Kerwasplatz
Vorlage
773/041/2021
Aktenzeichen
I/EB 77
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Alterlanger Kerwasplatz am See Sitzgelegenheiten zu
    errichten.

 

2. Der Antrag Nr. 077/2021 aus der 1. Sitzung des Stadtteilbeirates Alterlangen vom
    03. März 2021 ist damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Gemäß TOP 5 der Niederschrift zur 1. Sitzung des Stadtteilbeirates Alterlangen vom 03.03.2021 sollen am Alterlanger Kerwasplatz am See Sitzgelegenheiten mit entsprechenden Abfallbehältern und eine Feuerstelle in Abstimmung mit den Kerwasburschen installiert werden.

 

      Der Bereich befindet sich in einem Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebiet, woraus sich nach Information durch das Amt für Energie und Umweltfragen besondere Vorgaben und Anforderungen ergeben. Die Fläche kann bereits bei kleineren Hochwässern überschwemmt werden.

 

      Bei der Aufstellung von Bänken ist zu berücksichtigen, dass nur Einzelbänke mit einem deutlichen Abstand untereinander errichtet werden dürfen, die zur Vermeidung von Aufschwimmen oder Abtreiben im Hochwasserfall im Boden zu verankern sind. Auf Geländeerhöhungen ist zu verzichten. Auch sollten die Bänke nicht quer zum ankommenden Wasser aufgestellt werden.

 

      Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen stimmt der Aufstellung von Sitzgelegenheiten am Gewässer nur zu, wenn auch ausreichend zu leerende Abfallbehälter aufgestellt werden, um einen Eintrag v. a. von Verpackungsabfall ins Gewässer zu vermeiden. Für zusätzliche Abfallbehälter fehlen bei EB 77 derzeit jedoch die personellen Kapazitäten, so dass von EB 773/Stadtgrün der Kompromiss vorgeschlagen wird, die Bänke einzubauen und die Errichtung von Abfallbehältern zunächst zurückzustellen bis mehr Personalkapazität besteht.

 

      Der Feuerstelle kann laut Auskunft des Amtes für Energie und Umweltfragen mit Hinweis auf die Landschaftsschutzverordnung nicht zugestimmt werden.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Es sollen an zwei Stellen Bänke errichtet werden. Die Bänke werden in geringem Umfang unterpflastert. Eine seniorengerechte Bank (erhöhte Sitzflächen, Armlehnen) wird in unmittelbarer Nähe zur Alterlanger Straße vorgeschlagen, um barrierearm erreichbar zu sein. Eine weitere Bank wird in Ufernähe aufgestellt.

      Aufgrund des Überschwemmungsgebietes sollen Metallbänke aufgestellt werden, die nahezu keinen Unterhaltsaufwand verursachen, sehr lange haltbar sind, weniger verschmutzen und nach Regen schneller wieder abtrocken. Sie werden fest im Boden verankert.

      Der Platzbedarf für die Aufstellung des Kerwasbaums wird berücksichtigt.

      Die vorhandene in die Jahre gekommene Bank erhält eine neue Sitzauflage.

      Die Abfallbehälter (aus Metall mit fester Verankerung) werden nachträglich aufgestellt, sobald es die personelle Situation bei EB 773-2/Grünflächenunterhalt zulässt, dass mehr Mülleimer geleert werden können.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Der Einbau der Bänke und insbesondere die exakte Festlegung der Bankstandorte erfolgt in Abstimmung mit den Kerwasburschen.

 

      Dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen ist laut seiner Auskunft rechtzeitig vorher die konkrete Ausführungsplanung vorzulegen, damit ggf. noch die erforderlichen Verwaltungsverfahren durchgeführt werden können.

 

      Der Einbau erfolgt durch die Abt. Stadtgrün.

      Die finanziellen Mittel sind bereit zu stellen.
Die Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

8.600 €

bei IPNr.: 551.K588

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 551.K588 vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung
                 durch die Reg. v. Mfr.

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1 - Antrag des Stadtteilbeirates Alterlangen Nr. 077/2021 vom 03. März 2021

Anlage 2 - Lageplan Errichtung Sitzgelegenheiten Alterlanger Kerwasplatz