Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt", Erlangen Innenstadt Programmanmeldung für das Jahr 2022
Vorlage
610.3/032/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ 2022 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August 2021). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Maßnahmen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ und „Nördliche Altstadt“ wurden von 2004 bis 2011 und von 2017 bis 2019 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, „Soziale Stadt“ gefördert. Dazwischen (von 2012 bis 2016) erfolgte die Förderung durch das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, „Aktive Zentren“. Im Jahr 2020 erfolgte die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.

 

Rückblick auf die Fördersituation im laufenden Programmjahr 2021:

Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ im laufenden Jahr 2021 bisher Mittel in Höhe von ca. 476 T€ bewilligt. Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 793 T€ anerkannt.

Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Soziale Stadt“ im laufenden Jahr 2021 bisher Restmittel in Höhe von ca. 64 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 107 T€ anerkannt.

 

 


Der Bewilligungsbescheid 2021 wurde für die nachfolgende Maßnahme erteilt:

Programm „Sozialer Zusammenhalt“

     Kultur- und BildungsCampus Frankenhof KuBiC, Generalsanierung und Erweiterung (Zuschusshöhe Bund/Land: 476 T€)

 

 

 

Die Bewilligungsbescheide 2021 wurden für die nachfolgende Maßnahme erteilt:

Programm „Soziale Stadt“

     Quartiersmanagement Innenstadt Projektleitung (Zuschusshöhe Bund/Land 59 T€)

     Öffentlich privater Projektfonds 2020 (Zuschusshöhe Bund/Land: 5 T€)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Jahresanmeldung 2022

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2022 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.

Für die Programmjahre 2022 bis 2025 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 24.080 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (z.B. FAG und GVFG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (9.632 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (14.448 T€).

Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2022 zum Haushalt werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.

 

Hinweis:

 

Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden.

Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2022 Innenstadt

Anlage 2: Programmgebiet Innenstadt