Der von der Stadt Erlangen in
Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter und dem Amtsgericht
Erlangen erstellte Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines qualifizierten
Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB. Er wird als „qualifizierter Mietspiegel“
anerkannt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Besonderheiten des qualifizierten Mietspiegels:
· Nach § 558a, Absatz 3 BGB muss ein qualifizierter Mietspiegel, sofern er Angaben zur betreffenden Wohnung enthält, im Mieterhöhungsverfahren auch dann angegeben werden, wenn sich das Mieterhöhungsverlangen nicht auf den Mietspiegel, sondern auf drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten stützt. Dadurch wird eine Mieterhöhung über das Niveau des Mietspiegels hinaus erschwert.
· § 558d, Abs. 3 BGB geht davon aus, dass ein qualifizierter Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt wiedergibt. Dadurch erleichtert ein qualifizierter Mietspiegel die unproblematische Anwendung der seit 1. August 2015 in Erlangen in Kraft getretenen sog. Mietpreisbremse.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der bisher gültige Mietspiegel war ebenfalls ein qualifizierter Mietspiegel. Die im Arbeitskreis Mietspiegel beteiligten Verbände und Institutionen (MieterInnen- und Mieterverein Erlangen, Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung, Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen, Amtsgericht Erlangen) befürworten die Qualifizierung des neuen Mietspiegels.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Laut Beschluss des Stadtrats vom 23.7.2020 wurde der Erlanger Mietspiegel 2021 auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobenerhebung im ersten Halbjahr 2021 erstellt. Die Datenauswertung erfolgte durch das ALP-Institut für Wohnen und Stadtentwicklung mithilfe der Regressionsmethode. Eine Dokumentation von Stichprobenziehung und Auswertung liegt als Anlage bei. Damit wurde der Erlanger Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Der Erlanger Mietspiegel 2021 erfüllt die Anforderungen von § 558d, Absatz 1 BGB und kann von der Gemeinde als qualifizierter Mietspiegel anerkannt werden. Der neu berechnete Mietspiegel wird nach Beschlussfassung veröffentlicht.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Erlanger Mietspiegel 2021
Dokumentation Mietspiegel 2021