Betreff
Erlanger Mietspiegel 2021: Anerkennung als qualifizierter Mietspiegel
Vorlage
13/099/2021
Aktenzeichen
OBM/13-4
Art
Beschlussvorlage

Der von der Stadt Erlangen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter und dem Amtsgericht Erlangen erstellte Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB. Er wird als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Besonderheiten des qualifizierten Mietspiegels:

·         Nach § 558a, Absatz 3 BGB muss ein qualifizierter Mietspiegel, sofern er Angaben zur be­treffenden Wohnung enthält, im Mieterhöhungsverfahren auch dann angegeben wer­den, wenn sich das Mieterhöhungsverlangen nicht auf den Mietspiegel, sondern auf drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten stützt. Dadurch wird eine Mieterhöhung über das Niveau des Mietspiegels hinaus erschwert.

·         § 558d, Abs. 3 BGB geht davon aus, dass ein qualifizierter Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt wiedergibt. Dadurch erleichtert ein qualifizierter Mietspiegel die unproblematische Anwendung der seit 1. August 2015 in Erlangen in Kraft getretenen sog. Miet­preisbremse.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der bisher gültige Mietspiegel war ebenfalls ein qualifizierter Mietspiegel. Die im Arbeitskreis Mietspiegel beteiligten Verbände und Institutionen (MieterInnen- und Mieterverein Erlangen, Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung, Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen, Amtsgericht Erlangen) befürworten die Qualifizierung des neuen Mietspiegels.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Laut Beschluss des Stadtrats vom 23.7.2020 wurde der Erlanger Mietspiegel 2021 auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobenerhebung im ersten Halbjahr 2021 erstellt. Die Datenauswertung erfolgte durch das ALP-Institut für Wohnen und Stadtentwicklung mithilfe der Regressionsmethode. Eine Dokumentation von Stichprobenziehung und Auswertung liegt als Anlage bei. Damit wurde der Erlanger Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Der Erlanger Mietspiegel 2021 erfüllt die Anforderungen von § 558d, Absatz 1 BGB und kann von der Gemeinde als qualifizierter Mietspiegel anerkannt werden. Der neu berechnete Mietspiegel wird nach Beschlussfassung veröffentlicht.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Erlanger Mietspiegel 2021

                        Dokumentation Mietspiegel 2021