Der Sachbericht der
Verwaltung sowie der Fachvortrag des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg werden zur
Kenntnis genommen.
Der Antrag der
GL-Fraktion Nr. 181/2021 vom 13.07.2021 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die GL-Fraktion beantragt einen Bericht der Verwaltung über
den Sachstand der geplanten
Hochwasservorsorgemaßnahmen im Stadtgebiet entlang der Schwabach. Dazu
soll das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg eingeladen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg plant an der Schwabach im Bereich
„Mühlwiesen/Essenbacher Brücke/A73“ Hochwasserschutzmaßnahmen. Hintergrund sind
die zu erwartenden großen Betroffenheiten der dortigen Bebauung im Fall eines
100-jährlichen Hochwassers.
Vorgesehen sind weitestgehend Hochwasserschutzmauern, die durch mobile
Schutzelemente ergänzt werden. Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern,
vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Die Stadt Erlangen ist
Planungspartnerin und übernimmt 50 % der Kosten. Des Weiteren ist das Amt für
Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen Genehmigungsbehörde des
Vorhabens und führt das erforderliche Planfeststellungsverfahren durch.
Im Februar 2017 wurde das Wasserrecht für die Hochwasserschutzmaßnahmen
beantragt und das entsprechende Planfeststellungsverfahren durch das Amt für
Umweltschutz und Energiefragen eingeleitet. Aufgrund einer großen Anzahl an
Einwendungen und wegen geänderter technischer Vorgaben wurde das Verfahren im
Jahr 2018 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg ausgesetzt. Die
anschließend erfolgten Umplanungen gingen einher mit einem dreistufigen
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, in dem die Belange der unmittelbar
betroffenen Anlieger*innen direkt erfasst und nach Möglichkeit berücksichtigt
wurden. Die Umplanungen sind weitestgehend abgeschlossen. Die Neubeantragung
des Planfeststellungsverfahrens ist für das 1. Quartal 2022 vorgesehen.
Zentrale Bedingung einiger Anlieger*innen für eine freiwillige Einigung
über die notwendige Grundstücksübertragung an den Vorhabensträger ist die
Herausnahme des Radweges mit Radwegbrücke aus dem Bebauungsplan 344. Der Radweg
soll laut Plan entlang der Grundstücke der Anlieger*innen und über die
Schwabach verlaufen. Um den Vorhabensträger bei den Verhandlungen mit den
Anlieger*innen zu unterstützen, wird seitens des Referates für Planen und Bauen
ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan 344 angestoßen. Der Radweg und
die Radwegbrücke sollen damit aus dem Plan genommen werden. Die entsprechende
Beschlussvorlage wird derzeit vorbereitet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der aktuelle Stand der Planungen, insbesondere der Änderungen gegenüber dem ersten Antrag, sowie das Konzept der Beteiligung der Anlieger*innen wird vom Wasserwirtschaftsamt gegenüber den Mitgliedern des Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschusses sowie des Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsbeirates im Rahmen eines Fachvortrages erläutert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der GL-Fraktion Nr. 181/2021 vom 13.07.2021