Betreff
Sachstand Hochwasserplanungen entlang der Schwabach - Bericht des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg als Vorhabensträger
Vorlage
31/101/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung sowie der Fachvortrag des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der GL-Fraktion Nr. 181/2021 vom 13.07.2021 ist damit abschließend bearbeitet.   


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die GL-Fraktion beantragt einen Bericht der Verwaltung über den Sachstand der geplanten

Hochwasservorsorgemaßnahmen im Stadtgebiet entlang der Schwabach. Dazu soll das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg eingeladen werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg plant an der Schwabach im Bereich „Mühlwiesen/Essenbacher Brücke/A73“ Hochwasserschutzmaßnahmen. Hintergrund sind die zu erwartenden großen Betroffenheiten der dortigen Bebauung im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers.

 

Vorgesehen sind weitestgehend Hochwasserschutzmauern, die durch mobile Schutzelemente ergänzt werden. Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Die Stadt Erlangen ist Planungspartnerin und übernimmt 50 % der Kosten. Des Weiteren ist das Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen Genehmigungsbehörde des Vorhabens und führt das erforderliche Planfeststellungsverfahren durch.

 

Im Februar 2017 wurde das Wasserrecht für die Hochwasserschutzmaßnahmen beantragt und das entsprechende Planfeststellungsverfahren durch das Amt für Umweltschutz und Energiefragen eingeleitet. Aufgrund einer großen Anzahl an Einwendungen und wegen geänderter technischer Vorgaben wurde das Verfahren im Jahr 2018 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg ausgesetzt. Die anschließend erfolgten Umplanungen gingen einher mit einem dreistufigen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, in dem die Belange der unmittelbar betroffenen Anlieger*innen direkt erfasst und nach Möglichkeit berücksichtigt wurden. Die Umplanungen sind weitestgehend abgeschlossen. Die Neubeantragung des Planfeststellungsverfahrens ist für das 1. Quartal 2022 vorgesehen.

Zentrale Bedingung einiger Anlieger*innen für eine freiwillige Einigung über die notwendige Grundstücksübertragung an den Vorhabensträger ist die Herausnahme des Radweges mit Radwegbrücke aus dem Bebauungsplan 344. Der Radweg soll laut Plan entlang der Grundstücke der Anlieger*innen und über die Schwabach verlaufen. Um den Vorhabensträger bei den Verhandlungen mit den Anlieger*innen zu unterstützen, wird seitens des Referates für Planen und Bauen ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan 344 angestoßen. Der Radweg und die Radwegbrücke sollen damit aus dem Plan genommen werden. Die entsprechende Beschlussvorlage wird derzeit vorbereitet.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der aktuelle Stand der Planungen, insbesondere der Änderungen gegenüber dem ersten Antrag, sowie das Konzept der Beteiligung der Anlieger*innen wird vom Wasserwirtschaftsamt gegenüber den Mitgliedern des Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschusses sowie des Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsbeirates im Rahmen eines Fachvortrages erläutert.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag der GL-Fraktion Nr. 181/2021 vom 13.07.2021