Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten
Entwurfsplanung der Neugestaltung des Westausgangs des Bergkirchweihgeländes
1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-2111.0E
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-2111.1E
4 Höhenpläne Pl.-Nr.: 2-2111.3E
3 Regelquerschnitte Pl.-Nr.: 2-2111.4E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem Beschluss zum Umbau des Westausganges im UVPA am 16.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die beschlossene Vorplanung weiter fortzuschreiben und die Entwurfsplanung zu erarbeiten.
Im Sicherheitskonzept zur Bergkirchweih wurde festgestellt, dass eine sichere Entfluchtung auf Basis der Personalstromanalyse im Falle eines Schadensereignisses ohne den geplantenUmbau nicht im notwendigen Umfang möglich ist. Weiterhin ist auch die Erreichbarkeit des Böttigersteiges über die untere Bergstraße und des Festgeländes (von der Bayreuther Straße aus) durch die Feuerwehr sicherzustellen. Diese Defizite erforderten eine Überplanung der Verkehrsflächen am Westausgang des Festgeländes und führten im Rahmen der Variantenuntersuchung zu der im UVPA beschlossenen Vorplanung.
Auf dieser Basis hat die Verwaltung und das beauftragte Ingenieurbüro die vorliegende Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Aufgrund der vorhandenen Topografie haben die neu geplanten Wege, ähnlich wie die Bestandswege, eine hohe Längs- und Querneigung. Daher kann die Wegeverbindung am Westausgang nicht barrierefrei hergestellt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des UVPA Beschlusses vom 16.03.2021 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Westausgangs Bergkirchweihgelände erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt. Auf Grund der Hanglage und der anspruchsvollen Topologie sind naturnahe Wasserbehandlungen nicht möglich.
Der Westausgang des Bergkirchweihgeländes liegt innerhalb des Ensembles Burgberg Erlangen und ist somit Teil des Baudenkmales nach Art. 1 DSchG. Die Gestaltung der Stützmauern inklusive der zugehörigen Geländer erfolgt deshalb gemäß den für diesen Bereich erarbeiteten Gestaltungsrichtlinien. Das heißt, die Ansichtsflächen der Stützwände werden mit einer Sandsteinvorsatzschale verkleidet. Die Gestaltung der Geländer entspricht dem bisherigen Konzept des Festgeländes.
In Abstimmung mit EB 77 werden zwei Baum-Ersatzpflanzungen direkt am Westausgang erfolgen, zwei weitere Baum-Ersatzpflanzungen werden an geeigneter Stelle auf dem Bergkirchweihgelände vorgenommen. Die Baumquartiere und Baumpflanzungen werden intensiv mit EB77 abgestimmt.
Die Straßenbeleuchtung im Bereich des Westausgangs Bergkirchweihgelände kann im Wesentlichen erhalten bleiben. Eine Erneuerung der Anlage ist aufgrund ihres geringen Alters nicht erforderlich. Lediglich ein Mast muss aufgrund der Vergrößerung der Asphaltflächen um ca. 5 Meter versetzt werden.
Im Rahmen der Fortschreibung der Vorplanung und der weiteren Konkretisierung der Kostenberechnung haben sich verschiedene Kostensteigerungen ergeben, die zu einer Anpassung der Projektkosten geführt haben. Neben der Berücksichtigung der Kostenentwicklung aus der Konkretisierung der Planung sind z.B. bei dem Gewerk Stahlbetonbau (Vorstatik und der darauf aufbauenden konstruktiven Ausbildung, Massenentwicklung, Baupreisentwicklung) rd. 65.000,- € oder bei der zusätzlichen Berücksichtigung der Gestaltung der Stützwände und der Geländer rd. 65.000,- € zwei Einzelposten zu nennen, die einen Einfluss auf die Kostenentwicklung haben. Weiterhin sind auch die für den Festbetrieb zu berücksichtigenden Leitungsanpassungen in der Kostenschätzung zu beachten.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für das Projekt Baukosten in Höhe von ca. 445.000 € (einschließlich Beleuchtung, Begrünung und Kampfmittelsondierung).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auf Basis der beschlossenen Entwurfsplanung wird die Verwaltung die Ausführungsplanung erstellen und die Ausschreibung und Umsetzung der Bauleistung vorbereiten.
Die bauliche Umsetzung erfolgt dann unmittelbar nach der Bergkirchweih 2022 und wird im Jahr 2022 abgeschlossen.
Der Eingriff in das Bestandsgrün soll so gering wie möglich gehalten werden. Für die Herstellung der Wegeverbreiterung müssen jedoch vier Bestandsbäume gerodet werden. Diese wurde bereits im UVPA abgestimmt. Die notwendigen Baumfällungen werden im Winter 2021 durchgeführt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Begründungen:
In der Regel haben Baustellen immer negative Auswirkungen auf das Klima.
Um die Rettungswege der Feuerwehr sicherzustellen und die Defizite bei der Entfluchtung zu beseitigen ist die Durchführung der Maßnahme notwendig.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Straßen- und Wegebau einschl.
Beleuchtung, Begrünung und Kampfmittelsondierung |
ca. 445.000 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten - jährliche Unterhaltskosten
Straße:
Beleuchtung: |
1.700 € 200 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Entwurf des
Investitionsprogramms zum HH 2022 bei IVP Nr. 541.860
lediglich in einer Höhe
von 300.000 € vorgesehen.
In 2021 sind noch Finanzmittel in Höhe von 35.000 € verfügbar. Vor diesem Hinter- grund besteht ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf in Höhe von 110.000 €. Dieser wurde von der Verwaltung zum Haushalt 2022 nachgemeldet.
sind nicht vorhanden.
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan (Anlage 2)