Betreff
Umgestaltung Westausgang Bergkirchweihgelände: Wegeverbreiterung für Entfluchtung und Rettungsweg
Vorlage
66/082/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung der Neugestaltung des Westausgangs des Bergkirchweihgeländes

 

            1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.:            2-2111.0E      

            1 Lageplan                              Pl.-Nr.:            2-2111.1E

            4 Höhenpläne                         Pl.-Nr.:            2-2111.3E

            3 Regelquerschnitte               Pl.-Nr.:            2-2111.4E

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit dem Beschluss zum Umbau des Westausganges im UVPA am 16.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die beschlossene Vorplanung weiter fortzuschreiben und die Entwurfsplanung zu erarbeiten. 

      Im Sicherheitskonzept zur Bergkirchweih wurde festgestellt, dass eine sichere Entfluchtung auf Basis der Personalstromanalyse im Falle eines Schadensereignisses ohne den geplantenUmbau nicht im notwendigen Umfang möglich ist. Weiterhin ist auch die Erreichbarkeit des Böttigersteiges über die untere Bergstraße und des Festgeländes (von der Bayreuther Straße aus) durch die Feuerwehr sicherzustellen. Diese Defizite erforderten eine Überplanung der Verkehrsflächen am Westausgang des Festgeländes und führten im Rahmen der Variantenuntersuchung zu der im UVPA beschlossenen Vorplanung.

      Auf dieser Basis hat die Verwaltung und das beauftragte Ingenieurbüro die vorliegende Entwurfsplanung ausgearbeitet.

      Aufgrund der vorhandenen Topografie haben die neu geplanten Wege, ähnlich wie die Bestandswege, eine hohe Längs- und Querneigung. Daher kann die Wegeverbindung am Westausgang nicht barrierefrei hergestellt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des UVPA Beschlusses vom 16.03.2021 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Westausgangs Bergkirchweihgelände erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt. Auf Grund der Hanglage und der anspruchsvollen Topologie sind naturnahe Wasserbehandlungen nicht möglich.

Der Westausgang des Bergkirchweihgeländes liegt innerhalb des Ensembles Burgberg Erlangen und ist somit Teil des Baudenkmales nach Art. 1 DSchG. Die Gestaltung der Stützmauern inklusive der zugehörigen Geländer erfolgt deshalb gemäß den für diesen Bereich erarbeiteten Gestaltungsrichtlinien. Das heißt, die Ansichtsflächen der Stützwände werden mit einer Sandsteinvorsatzschale verkleidet. Die Gestaltung der Geländer entspricht dem bisherigen Konzept des Festgeländes.

 

In Abstimmung mit EB 77 werden zwei Baum-Ersatzpflanzungen direkt am Westausgang erfolgen, zwei weitere Baum-Ersatzpflanzungen werden an geeigneter Stelle auf dem Bergkirchweihgelände vorgenommen. Die Baumquartiere und Baumpflanzungen werden intensiv mit EB77 abgestimmt. 

 

Die Straßenbeleuchtung im Bereich des Westausgangs Bergkirchweihgelände kann im Wesentlichen erhalten bleiben. Eine Erneuerung der Anlage ist aufgrund ihres geringen Alters nicht erforderlich. Lediglich ein Mast muss aufgrund der Vergrößerung der Asphaltflächen um ca. 5 Meter versetzt werden.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Vorplanung und der weiteren Konkretisierung der Kostenberechnung haben sich verschiedene Kostensteigerungen ergeben, die zu einer Anpassung der Projektkosten geführt haben. Neben der Berücksichtigung der Kostenentwicklung aus der Konkretisierung der Planung sind z.B. bei dem Gewerk Stahlbetonbau (Vorstatik und der darauf aufbauenden konstruktiven Ausbildung, Massenentwicklung, Baupreisentwicklung) rd. 65.000,- € oder bei der zusätzlichen Berücksichtigung der Gestaltung der Stützwände und der Geländer rd. 65.000,- € zwei Einzelposten zu nennen, die einen Einfluss auf die Kostenentwicklung haben. Weiterhin sind auch die für den Festbetrieb zu berücksichtigenden Leitungsanpassungen in der Kostenschätzung zu beachten.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für das Projekt Baukosten in Höhe von ca. 445.000 € (einschließlich Beleuchtung, Begrünung und Kampfmittelsondierung).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf Basis der beschlossenen Entwurfsplanung wird die Verwaltung die Ausführungsplanung erstellen und die Ausschreibung und Umsetzung der Bauleistung vorbereiten.

Die bauliche Umsetzung erfolgt dann unmittelbar nach der Bergkirchweih 2022 und wird im Jahr 2022 abgeschlossen.

Der Eingriff in das Bestandsgrün soll so gering wie möglich gehalten werden. Für die Herstellung der Wegeverbreiterung müssen jedoch vier Bestandsbäume gerodet werden. Diese wurde bereits im UVPA abgestimmt. Die notwendigen Baumfällungen werden im Winter 2021 durchgeführt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Begründungen:

In der Regel haben Baustellen immer negative Auswirkungen auf das Klima.

Um die Rettungswege der Feuerwehr sicherzustellen und die Defizite bei der Entfluchtung zu beseitigen ist die Durchführung der Maßnahme notwendig.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Straßen- und Wegebau einschl. Beleuchtung, Begrünung und

Kampfmittelsondierung

 

ca. 445.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

- jährliche Unterhaltskosten

  Straße:

  Beleuchtung:

 

 

1.700 €

   200 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind im Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2022 bei IVP Nr. 541.860
                  lediglich in einer Höhe von 300.000 € vorgesehen.

                  In 2021 sind noch Finanzmittel in Höhe von 35.000 € verfügbar. Vor diesem Hinter-             grund besteht ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf in Höhe von 110.000 €. Dieser                       wurde von der Verwaltung zum Haushalt 2022 nachgemeldet.

              sind nicht vorhanden.

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)

                        Lageplan (Anlage 2)