hier: Billigungsbeschluss
1.
Der
räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) des Bebauungsplanes Nr. 438 – Siemens
Campus Modul 8 - mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 0,6 ha auf
insgesamt ca. 8,5 ha erweitert. Neu hinzu kommen Teilflächen der Grundstücke
Flst. Nrn. 1949/180, 1949/183, 1949/200, 1949/298, 1949/300, 1949/302 und
1949/304 der Gemarkung Erlangen sowie weitere Teilflächen, der bereits
innerhalb des Geltungsbereichs befindlichen Grundstücke Flst. Nrn. 1949/129,
1949/145, 1949/182, 1949/187, 1949/299, 1949/311 der Gemarkung Erlangen und
Flst. Nr. 510 der Gemarkung Bruck.
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 438 der Stadt Erlangen – Siemens Campus Modul 8
– mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 19.10.2021 mit
Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass
und Ziel der Planung
Das Unternehmen Siemens plant, auf dem Gelände seines bisherigen
Standorts südlich der Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei Jahrzehnten ein
zukunftsweisendes und innovatives Campusquartier zu entwickeln. Dementsprechend soll das Siemens-Areal
durch ein qualitätvolles Konzept, welches u.a. hinsichtlich Nutzung,
Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft den o.g. Anforderungen gerecht wird,
städtebaulich neu geordnet werden. Im Gegensatz zum bisher abgeschlossenen
Siemens-Betriebsgelände, soll der entstehende Siemens Campus öffentlich
zugänglich und durchlässig sein.
Die Entwicklung
des Plangebiets erfolgt unter Berücksichtigung eines übergeordneten Masterplans
in Schritten, indem räumlich definierte Module nacheinander entwickelt
werden. Mit dem Inkrafttreten der beiden Bebauungspläne Nr. 435 – Siemens
Campus Modul 1 – und Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – im Dezember 2016 ist
die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ersten beiden Bauabschnitte
vorhanden. Modul 1 befindet sich bereits in vollständiger Nutzung, Modul 2
inmitten der baulichen Umsetzung.
Mit der
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 438 – Siemens Campus Modul 8 – mit
integriertem Grünordnungsplan soll nun die bauplanungsrechtliche Grundlage für
die Umsetzung eines weiteren Bauabschnitts geschaffen werden.
b)
Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich gem. § 9 (7) BauGB schließt das Grundstück Flst. Nr. 301 und
Teilflächen des Grundstücks Flst. Nr. 510 der Gemarkung Bruck sowie die
Grundstücke Flst Nrn. 1949/142, 1949/144, 1949/203, 1949/303 und Teilflächen
der Grundstücke Flst. Nrn. 1949/129, 1949/145, 1949/180, 1949/182, 1949/183,
1949/187, 1949/200, 1949/274, 1949/282, 1949/298, 1949/299, 1949/300, 1949/302,
1949/304 und 1949/311 der Gemarkung Erlangen ein und weist eine Fläche von ca.
8,5 ha auf. Er umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung
erforderlich sind.
Der räumliche
Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
Der dem Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs
zugrunde gelegte Geltungsbereich wurde um Flächen mit einer Größe von ca. 0,6
ha vergrößert. Die Erweiterung ist bedingt durch die Konkretisierung der
voranschreitenden verkehrlichen und abwassertechnischen Erschließungsplanung,
die nunmehr als Entwurfsplanung in Leistungsphase 3 vorliegt. Die zusätzlichen
Flächen dienen der Sicherung und Umsetzung der benötigten öffentlichen Straßen-
und Wegeflächen. Als wesentliche Änderung wurde zur Sicherung einer
Wegeverbindung zwischen der Freyeslebenstraße und der Paul-Gossen-Straße der
bereits bestehende in Privateigentum befindliche Geh- und Radweg aufgenommen.
Die Erweiterung des Geltungsbereichs ist in Anlage 2 ersichtlich.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit
integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche
dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 438 werden die Bebauungspläne
Nr. 251 und Nr. 436 in Teilbereichen überplant.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 438 der Stadt Erlangen – Siemens Campus Modul 8 – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Planerauswahlverfahren mit
städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil
Der städtebauliche Entwurf des
Bebauungsplans beruht auf dem Ergebnis des Planerauswahl-verfahrens mit
städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil sowie dem
daraus entwickelten und fortgeschriebenen Masterplan.
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 21.1.2020 beschlossen, für das
Gebiet östlich angrenzend an das Siemens Campus Modul 2 den Bebauungsplan Nr.
438 – Siemens Campus Modul 8 – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Erweiterung des
Geltungsbereichs
Der Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 22.9.2020 beschlossen, den
Geltungsbereich um ca. 3,5 ha auf insgesamt ca. 7,9 ha zu erweitern.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden,
dass vom 25.1.2021 bis einschließlich 26.2.2021 Möglichkeit zur Einsicht und
Stellungnahme gegeben wurde.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 25.1.2021 bis einschließlich
26.2.2021 stattgefunden.
Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen und Ergänzungen der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 3 entnommen werden.
b) Städtebauliche Ziele
Die planerische Grundidee und die übergeordneten städtebaulichen Ziele für das Gesamtquartier „Siemens Campus“ wurden bereits in der Auslobung zum Planerauswahlverfahren definiert. In einem urbanen Umfeld soll eine moderne Arbeitsumgebung mit Büro-, Forschungs- und Laborarbeitsplätzen entstehen. Dazu soll auf Grundlage eines Masterplans ein Großteil des alten Immobilienbestands schrittweise durch moderne Gebäudestrukturen ersetzt und die notwendige infrastrukturelle Anbindung geschaffen werden.
Städtebau
Der Bebauungsplan für das Modul 8 soll die bauliche
Entwicklung des Bereichs
zwischen den Modulen 1 und 2 sowie dem östlich angrenzenden Areal steuern. Das Bebauungskonzept soll sich als Baustein in das dem Siemens Campus zugrundeliegende übergeordnete Planungskonzept einfügen. Die Ausbildung der städtebaulich wichtigen Raumkanten und Raumfolgen soll mittels der Festsetzung von Baulinien gesichert werden.
Nutzungsstruktur
Im Planungsgebiet sind entsprechend einer gewerblichen Nutzung Büro-, Forschungs- und Laborgebäude vorgesehen. In den Erdgeschossen sollen, vor allem zu den Grünachsen orientiert, kleinere Läden und Gastronomieangebote das Nutzungsschema ergänzen und somit das Quartier beleben und eine hohe Aufenthaltsqualität schaffen.
Verkehrliche Anbindung
Der Bauungsplan wird die für die Entwicklung notwendige
Straßenanbindung über die
Hammerbacherstraße sichern und die verkehrliche Anbindung über die Schuckertstraße an die Günther-Scharowsky-Straße nach Westen ermöglichen. Dabei sollen auch attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen entstehen.
Ruhender Verkehr
Vor dem Hintergrund der klimatischen Herausforderungen und zur Förderung der Verkehrswende wird der ruhende Verkehr, insbesondere die Anzahl der zulässigen Stellplätze, abweichend von der bisherigen Vorgehensweise in Modul 1 und 2 geregelt:
Die Anzahl der maximal zulässigen Stellplätze in Modul 1 und 2 sind anhand der geltenden Stellplatzsatzung zum damaligen Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung abschließend auf der Ebene des Bebauungsplans festgelegt. In Modul 8 soll nur diejenige maximale Anzahl an Stellplätzen errichtet werden dürfen, welche auf Grund der für das gesamte Stadtgebiet im Bereich der Gewerbeflächen geltenden Richtzahlen der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung geltenden Stellplatzsatzung zwingend erforderlich ist. Die Errichtung zusätzlicher Stellplätze, die über diese Anzahl hinausgeht, soll nicht zulässig sein. Durch diese dynamische Regelung wird Sorge dafür getragen, dass Änderungen an der Stellplatzsatzung auch noch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Niederschlag in der baulichen Umsetzung finden und die zulässige Anzahl der Stellplätze somit jeweils dem aktuellen politischen Willen entsprechen.
Nach der derzeit geltenden Stellplatzsatzung in der Fassung vom 07.10.2016 wären zur Deckung des Stellplatzbedarfs maximal 2 Parkhäuser in Modul 8 zu errichten. Durch geeignete bauliche und gestalterische Maßnahmen sowie die Ergänzung durch belebende Nutzungen, insbesondere in den Erdgeschosszonen, soll gewährleistet werden, dass die Parkhäuser, sollten sie notwendig sein, sich in das städtebauliche Nutzungsgefüge des Siemens Campus einpassen. Zur Förderung klimafreundlicher Mobilitätskonzepte soll in der Erdgeschosszone des nördlichen Parkhauses ein Mobilitäts-Hub entstehen.
Grünstruktur
Das übergeordnete Grünachsensystem mit untereinander verbundenen „Pocket Parks“ an den Kreuzungspunkten soll konsequent fortgeführt werden.
Klimaschutz
Die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Erlangen ist ein weiteres zentrales städtebauliches Ziel. Diesem wird durch Festsetzung zusammenhängender und großzügiger Grünflächen, Reduzierung der Stellplätze, den Erhalt vorhandener Großbäume, Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag zur solaren Baupflicht und Energieeffizienz Rechnung getragen. Die Wärmeversorgung soll bevorzugt über den „all electric building“-Ansatz erfolgen. Dementsprechend sollen die Gebäude in Modul 8 rein elektrisch über effiziente Luft-Wärmepumpen regenerativ versorgt werden. Dies bedeutet den Verzicht der bisherigen Versorgung über Fernwärme. Gleichzeitig werden weiterhin die Voraussetzungen zur Versorgung des Moduls 8 über Fernwärme erhalten.
Entsprechend dem Protokollvermerk zum Beschluss des UVPA vom 22.09.2020 erfolgte die planerische Auseinandersetzung mit der Umsetzung einer potentiellen Plus-Energie-Bauweise. Der Stellungnahme zur Plus-Energie-Bauweise seitens des Siemens-Konzerns ist hierzu folgendes zu entnehmen:
„Im Fokus der
Weiterentwicklung des Siemens Campus Erlangen steht die nachhaltige Betrachtung
des gesamtem Gebäudelebenszyklus. Dies betrifft insbesondere die Schwerpunkte
CO2-Fußabdruck, die Energieeffizienz (Bedarf und Verbrauch), das Erreichen
einer CO2-neutralen Energieversorgung und der Aspekt der nachhaltigen Quartiersentwicklung
mit den großen Herausforderungen der Elektromobilität.
Zu den bereits
erzielten Erfolgen, wie beispielsweise die durchgängige Erfüllung des
international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards LEED-Gold und der
Pionierleistung der Holzhybrid-Bauweise in Modul 2, kommt nun der „all electric
Building“-Ansatz in Modul 8 zum Tragen. So sollen bereits die ersten
zukünftigen Gebäude des nördlichen Bauabschnitts in Modul 8 rein elektrisch
über effiziente Wärmepumpen regenerativ versorgt werden, was u.a. den Verzicht
der bisherigen Versorgung über Fernwärme bedeutet.
Schon heute wird der
erforderliche Strombedarf des Campus nicht nur über einen „Grünstromtarif“
gedeckt, sondern mittels exklusiver Stromlieferverträge („Power Purchase
Agreements“) von dedizierten Windkraftanlagen CO2-neutral erzeugt. Der darüber
hinaus aus den örtlichen Photovoltaikanlagen regenerativ erzeugte Strom leistet
somit zusätzlich einen Beitrag zur Entlastung der lokalen Infrastruktur und
Energieerzeugung.
Eine vollständige
Deckung des Energiebedarfs durch lokale Photovoltaikanlagen oder
Windkraftanlagen ist durch die nicht verfügbaren Freiflächen im urbanen Umfeld
und auf Grund der in Bayern geltenden Abstandsregeln ausgeschlossen.
Trotz Minimierung des
flächenspezifischen Energieverbrauchs und der effizienten Gebäudegeometrie
(geringe versiegelte Grundfläche bei hoher Nutzfläche) sind die erforderlichen
Rahmenbedingen zur Deckung oder Übererzeugung hinsichtlich des Energiebedarfs
der Gebäude nicht gegeben und umsetzbar. Des Weiteren resultieren die
optimierte Nutzungsdichte und Durchmischung von Büro- und Forschungsflächen
inkl. Kantinen in einem hohen nutzungsspezifischen Energieverbrauch, im
Vergleich zu weitläufigen („flachen“) Bebauungen mit einer deutlich geringeren
Nutzungseffizienz, die jedoch einen enormen Flächenbedarf und Versiegelungsgrad
zur Folge hätten. Neben der hohen Effizienz der Gebäude im Betrieb, wird somit
auch die Minimierung des gebundenen CO2 durch minimierten Ressourcenbedarf im
Bau sichergestellt.
Das Augenmerk im Siemens Campus liegt zudem auf den Herausforderungen zur Energieversorgung für eine zukunftssichere Elektromobilitätsinfrastruktur. In gemeinsamer Zusammenarbeit mit den Erlanger Stadtwerken wird der Bedarf und CO2-Fussabdruck von Ressourcen und Infrastrukturmaßnahmen minimiert. Der zukünftige und teilweise heute schon erforderliche Bedarf für die Versorgung der Elektromobilitätsinfrastruktur ggü. dem Leistungsbedarf von Gebäuden rückt immer mehr in den Vordergrund und erhöht signifikant den Energiebedarf. Dieser Aspekt erschwert zusätzlich die Deckung oder gar Übererzeugung des erforderlichen Energiebedarfs durch Eigenerzeugung. Eine Plus-Energie-Bauweise ist daher im Siemens Campus nicht umsetzbar.“
c) Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet
Zusammenfassung Umweltbericht
Um die
durch die Planung entstehenden Wirkungen auf die Umwelt zu beurteilen, wurde
der momentane Zustand der relevanten Schutzgüter untersucht, und eine Prognose
für Ihre Entwicklung im Planungsfall erstellt. Folgende Schutzgüter wurden im
Einzelnen und in ihren Wechselbeziehungen zueinander betrachtet:
- Der Mensch und seine Gesundheit
- Pflanzen und Tiere / Biologische
Vielfalt / Artenschutz
- Boden
- Fläche
- Wasser
- Luft und Klima
- Landschaft und Ortsbild
- Kultur- und sonstige Sachgüter
Durch die umfangreichen Eingriffe
in die verschiedenen Gehölzbestände und somit den Verlust von Lebensräumen der
auf dem Gebiet vorkommenden Tierarten, kommt es beim Schutzgut Pflanzen und
Tiere / Biologische Vielfalt / Artenschutz zu den größten Konflikten. Betroffen
sind vor allem Zwergfledermäuse und mehrere in Gebäuden und Baumhöhlen brütende
Vogelarten. Auch wenn nach dem Bau der Gebäude wieder wertvolle und als
Lebensraum für die betroffenen Arten geeignete Grünflächen angelegt werden,
muss übergangsweise für ausreichende Ersatzhabitate gesorgt werden.
Der Mensch und seine Gesundheit
sind in erster Linie durch die Verkehrszunahme betroffen. Dadurch steigen
verkehrsbedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen, denen z.B. durch passive
Lärmschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden kann. Neben den negativen
Auswirkungen sind aber auch die positiven Effekte zu berücksichtigen. Durch die
Öffnung des Geländes stehen neue Wegeverbindungen zur Verfügung, die mit dem
Rad oder zu Fuß genutzt werden können. Die großzügigen Grünanlagen dienen durch
die Öffnung des Geländes auch den angrenzenden Wohngebieten als Erholungsräume.
Das Schutzgut Luft und Klima wird
nur in geringem Umfang beeinträchtigt. Wie schon beim Schutzgut Mensch und
seine Gesundheit erläutert, kommt es partiell zu etwas höheren
Schadstoffimmissionen und somit zu einer stärkeren Belastung der Luft. Die Anlage
der Grünachsen und der Erhalt und Neupflanzung einer Vielzahl von Bäumen sowie die
Entwicklung von naturnäheren Sukzessionsbändern wird dagegen eine vergleichbare
klimatische Ausgleichsfunktion wie im Bestand erzeugen. Ebenso kann durch die
Verwendung regenerativer Energien auf dem Gelände und durch eine
energieeffiziente Bauweise der Gebäude CO2-eingespart werden und
somit die langfristigen, negativen Auswirkungen auf das Klima verringert
werden.
Auch die Schutzgüter Boden und
Wasser werden nur in geringem Umfang durch die Planung beeinträchtigt. Das
Gelände wird bereits jetzt als Gewerbegebiet genutzt und es liegt eine ähnlich
hohe Flächenversiegelung vor. Die Orientierende Altlastenuntersuchung konnte
den Verdacht auf Vorbelastungen des Bodens, die zu einem Schadstoffeintrag in
das Grundwasser führen könnten, ausräumen. Auch eine Belastung des Oberbodens
in den verbleibenden Grünflächen auf dem Gelände wurde untersucht und konnte
ausgeschlossen werden.
Das Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter wird durch den Bau des Siemens Campus nicht beeinträchtigt.
Als unkritisch hat sich die Planung für das
Schutzgut Landschaft und Ortsbild herausgestellt. Das Ortsbild erfährt im
innerstädtischen Bereich durch die Entwicklung des Siemens Campus eine Aufwertung.
Das bisher für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Gelände wird geöffnet und
es werden repräsentative Grünflächen angelegt, die im Norden den vorhandenen
Baumbestand in die Gestaltung einbinden
4. Klimaschutz:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
werden Umwelt- und Klimaaspekte durch die Ausarbeitung eines Umweltberichts
einer eingehenden Betrachtung zugeführt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
25.500 € |
bei Sachkonto: EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Lageplan mit Geltungsbereich
2. Lageplan Erweiterungsflächen des Geltungsbereichs
3. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
4. Stand des Bauleitplanverfahrens