- Südlich des Bachfeldgrabens - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 179 der Stadt Erlangen – für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße, Frankenschnellweg, Tennenloher Straße und Regnitz – ist für das Gebiet südlich der Bachfeldstraße, östlich der Gartenstraße, nördlich der Tennenloher Straße und westlich des Frankenschnellwegs durch das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 179 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (siehe Anlage) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Eine Vorhabenträgerin hat am 26.7.2021 mit Aktenzeichen Az. 2021-821-VV
einen Bauantrag für die Errichtung von 7 Reihenhäusern mit 3 Carports und 4
Stellplätzen eingereicht. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 179 (In Kraft getreten am 05.03.1970). Es entspricht zwar
den Festsetzungen hinsichtlich der Lage innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen und der Anzahl der Vollgeschosse, die Umsetzung dieses
Vorhabens würde jedoch in die tatsächliche vorhandene Bebauungs- und
Freiraumstruktur eingreifen. Der Baublock zeichnet sich durch einen
zusammenhängenden, von Bebauung freigehaltenen Freiraum im Inneren aus. Auch
der Baukunstbeirat (BKB) kam bei einer Beurteilung eines anderen Vorhabens in
diesem Bereich zu dem Schluss, dass die Freiraumstruktur im Blockinnenbereich
zu berücksichtigen ist und eine mögliche Bebauung sich den Hauptbaukörpern
entlang der Straßenzüge deutlich wahrnehmbar im Volumen unterordnen muss.
Durch die Änderung des Bebauungsplans soll die zusammenhängende Grünzone
im Blockinnenbereich gesichert und dennoch eine maßvolle bauliche
Weiterentwicklung ermöglicht werden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst die Grundstücke von den Flst. Nrn. 632/0, 632/10, 632/11, 632/12,
632/13, 632/14, 632/15, 632/16, 632/17, 632/2, 632/3, 632/4, 632/5, 632/7,
632/8, 633/0, 633/10, 633/11, 633/12, 633/13, 633/14, 633/15, 633/16, 633/17,
633/18, 633/19, 633/20, 633/21, 633/22, 633/23, 633/24, 633/25, 633/26, 633/4,
633/5, 633/6, 633/7, 633/8, 633/9 Gemarkung Bruck (Anlage). Die Fläche beträgt
ca. 2,3 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht
der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht
erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Bei der
Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:
·
Lärmimmissionen
Ausgehend von der
östlich angrenzenden Bundesautobahn BAB A73 sind verkehrliche Immissionen zu
erwarten.
·
Natur und Landschaft
Der Artenschutz und der Baumbestand sind zu beachten.
·
Klima
Die Anforderungen
an eine klimagerechte Planung sind zu beachten, wie der Grundsatzbeschluss zur
solaren Baupflicht.
e) Städtebauliche Ziele
Durch
die Änderung des Bebauungsplans soll die vorhandene zusammenhängende
Freiraumstruktur im Blockinnenbereich erhalten werden.
Gleichzeitig
soll eine maßvolle bauliche Weiterentwicklung dergestalt ermöglicht werden,
dass im innenliegenden Bereich eine den Hauptbaukörpern entlang der
Bachfeldstraße, Tennenloher Straße und Gartenstraße im Volumen untergeordnete
Bebauungsstruktur entsteht, die vorhandene Körnigkeit aufgenommen und weitergeführt
wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 5. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 179 –
südlich des Bachfeldgrabens – der Stadt Erlangen mit integriertem
Grünordnungsplan.
Der Aufstellungsbeschluss bildet die notwendige Voraussetzung
für die Zurückstellung des o.g. Bauvorhabens mit dem Aktenzeichen Az.
2021-821-VV gemäß § 15 BauGB durch die Verwaltung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des
Bebauungsplans für das Gebiet südlich der Bachfeldstraße, östlich der
Gartenstraße, nördlich der Tennenloher Straße und westlich des
Frankenschnellwegs nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt
für Stadtplanung und Mobilität zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung
der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Klimaschutz:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden Umwelt- und Klimaaspekte in
der Begründung eingehend beleuchtet.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Stand des Bauleitplanverfahrens