Betreff
Einrichtung von VPN-Zugängen an Schulen; Fraktionsantrag Nr. 210/2021
Vorlage
40/084/2021
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Fraktionsantrag Nr. 210/2021 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen - Grünen Liste ist damit abschließend bearbeitet

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

„Die bedarfsgerechte Bereitstellung von VPN-Tunnel für die Schulen im Stadtgebiet.

Auszustatten sind die Schulleitungen und weitere Personen nach begründetem

Bedarf der jeweiligen Schule, z.B. für Mitarbeiter*innen der erweiterten Schulleitung,

Oberstufenkoordinator*innen, Systembetreuer*innen.“

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Schulverwaltungsamt unterstützt die Schulen regelmäßig bestmöglich im Hinblick auf die Gewährleistung eines reibungslosen Unterrichtsablaufs. In diesem Sinne stellt das Schulverwaltungsamt den Schulen bei Bedarf bis zu vier VPN-Zugänge zur Verfügung. Aktuell haben 19 Schulen dieses Angebot bereits angenommen, 35 VPN-Zugänge wurden in diesem Zusammenhang bisher eingerichtet.

 

Das Kultusministerium macht den Kommunen keine Vorgaben, ob oder etwa wie VPN-Zugänge einzurichten sind. Demnach besteht zum einen grundsätzlich kein Anspruch auf eine derartige Ausstattung zum anderen handelt es sich noch weniger um eine Standardausrüstung. Aus der vom Kultusministerium veröffentlichten Richtlinie für die Lehrerdienstgeräte geht hervor, dass diese Geräte innerhalb der Schule Zugriff auf die vorhandenen IT-Ressourcen haben sollen. Eine Möglichkeit, diesen Zugriff als Lehrkraft auch von Zuhause aus zu haben, wird auch im Rahmen der Ausstattung mit Lehrerdienstgeräten nicht gefordert.

 

Für den Fall einer Zurverfügungstellung von VPN-Zugängen durch den Sachaufwandsträger gibt es jedoch eine Empfehlung durch das Votum 2021. Dort heißt es, dass fünf gleichzeitige VPN-Verbindungen, die dann z. B. der Fernwartung oder dem Remote-Zugriff einzelner Lehrkräfte dienen, unterstützt werden sollen.

Im Hinblick auf die coronabedingten umfangreichen Einschränkungen im Schulbetrieb hat das Schulverwaltungsamt diese Empfehlung bereits vor längerer Zeit aufgenommen und entsprechend umgesetzt.

 

Im Votum 2021 wird zudem darauf hingewiesen, dass viele gleichzeitige VPN-Verbindungen einen leistungsstärkeren und teureren Router erfordern. Diese technische Limitation gibt es teilweise auch an den Erlanger Schulen und beschränkt dort das Angebot auf die Einrichtung von maximal 4 VPN-Zugängen für Lehrkräfte. Diese dürfte allerdings für einen begründeten Bedarf auch ausreichend sein.

 

Mit der Einrichtung von VPN-Zugängen wird im Übrigen jeweils eine zusätzliche Hardwareausstattung nötig, die mit erheblichen (Zusatz-) Kosten verbunden ist. Neben den originären Kosten für den Zugang ist darüber hinaus ein Notebook sowie ein zusätzlicher PC, der für den Verbindungsaufbau vor Ort in der Schule stehen muss, zu finanzieren.

 

Um diese doppelte Ausstattung finanziell zu decken, hat das Schulverwaltungsamt im Jahr 2021 die dadurch entstehenden Mehrausgaben aus dem laufenden IT-Budget,smartERschool, bezogen. Für das Jahr 2022 wurden für die Einrichtung weiterer VPN-Zugänge zusätzliche Mittel i.H.v. 35.000€ für das smartERschool-Budget zum Haushalt angemeldet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Das Schulverwaltungsamt wird die Ausstattung mit VPN-Zugängen im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel weiterhin umsetzen.

      Angesichts der Tatsache, dass für das Schuljahr 2021/2022 vollständiger Präsenzunterricht angekündigt ist und voraussichtlich aufgrund vielfältiger Schutzmaßnahmen auch durchgeführte werden kann, sind die beantragten Mittel für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen nach Einschätzung des Fachbereichs ausreichend.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

35.000€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              wurden für 2022 angemeldet und in das IT-Budget des Amtes eingestellt.

                    sind nicht vorhanden


Anlage: Fraktionsantrag Nr. 210/2021