Betreff
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen
"Langfeldstraße" (Bussteig Süd), "Zentralfriedhof" (Bussteige West + Ost), "SiemensMed" (Bussteige West + Ost)
Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/080/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen "Langfeldstraße" (Bussteig Süd), "Zentralfriedhof" (Bussteige West + Ost) und „SiemensMed“ (Bussteige West + Ost) gemäß

1 Übersichtslageplan              Pl.-Nr.:            2-2110.0-E

3 Lagepläne                            Pl.-Nrn.:          2-2110.1.2-E + 1.3-E + 1.4-E

3 Regelquerschnittspläne       Pl.-Nrn.:          2-2110.4.2-E + 4.3-E + 4.4-E

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten, Wohnungen und Verkehrsmittel sollen so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dazu zählen auch die o.a. Bussteige, die gemäß UVPA Beschluss vom 22.01.2019 barrierefrei ausgebaut werden sollen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Basis der vom StR am 22.07.2021 („SiemensMed“) bzw. vom UVPA am 20.07.2021 („Zentralfriedhof“ und „Langfeldstraße“ – Bussteig Süd) beschlossenen Vorplanung wurde vom Ing.-Büro Valentin Maier die Entwurfsplanung für den barrierefreien Ausbau dieser Bushaltestellen erarbeitet.

Die Querschnittsgestaltung und Oberflächenbefestigung ist auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das Oberflächenwasser der Fußwege wird im Rahmen der geometrischen Möglichkeiten den angrenzenden Baumscheiben oder Grünflächen zugeführt. In den Parkflächen ist der Einbau von Rasenfugenpflaster mit Splittfugen vorgesehen, um eine dauerhafte Versickerung in diesem Bereich zu gewährleisten. Die vorhandenen Anlagen der Straßenentwässerung werden soweit notwendig an die geänderte Geometrie angepasst.

Auf Basis der vorhandenen Leitungspläne wurde innerhalb der Verwaltung bei sämtlichen Haltestellen die Potentiale von zusätzlichen Baumstandorten untersucht und identifiziert. Bei der Haltestelle Langfeldstraße Süd sind 2 zusätzliche Baumstandorte vorgesehen. Im Bereich der Äußeren Brucker Straße werden neben der Erweiterung der Grünflächen 3 zusätzliche Baumstandorte vorgesehen und umgesetzt. Bei der westlichen Haltestelle in der Äußeren Brucker Straße sind auf Grund der umfangreichen Bestandsleitungen keine zusätzlichen Baumstandorte möglich.

Bei den Haltestellen in der Hartmannstraße sind auf Grund der vorhandenen Bestandsleitungen derzeit keine Baumstandorte möglich. In Kooperation mit EB77 wird die Verwaltung jedoch im Rahmen der Bauabwicklung untersuchen, ob innerhalb der geplanten Grünflächen auf Grund der tatsächlichen Lage der Leitungen Baumstandorte möglich sind. Im Sinne eines natürlichen und nachhaltigen Straßenausbaus wird die Verwaltung jegliche vorhandene Potentiale nutzen um auch hier Bäume zu pflanzen, falls diese gegeben sind. 

Sofern Beleuchtungseinrichtungen umgebaut werden müssen, werden diese mit moderner und energieeffizienter LED-Technologie ausgestattet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Evtl. Arbeiten in der Nähe vorhandener Bäume werden rechtzeitig mit EB77 abgestimmt und bei Bedarf im Rahmen der Ausschreibung und Bauabwicklung berücksichtigt.

Die Kostenberechnung durch das beauftragte Ingenieurbüro auf Basis der Entwurfsplanung (Stand: September 2021) ergibt für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen "Langfeld-straße" (Bussteige Süd), "Zentralfriedhof" (Bussteige West + Ost) und „Siemens-Med“ (Bussteige West + Ost) einschließlich Beleuchtung und der Bereitstellung von Ersatzhaltestellen während der Bauzeit ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 640.000 €.

Die Baumaßnahmen sollen vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel in 2022 durchgeführt werden. Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt, Informationen zur Baumaßnahme rechtzeitig vor Baubeginn im Internet zur Verfügung zu stellen.

Für die Maßnahme wurde im September 2021 ein Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Mit einer Förderung nach BayGVFG und BayÖPNVG in Höhe von ca.  55 % der zuwendungsfähigen Kosten wird gerechnet.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Baumaßnahmen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die Herstellung der Barrierefreiheit wird jedoch die Attraktivität des ÖPNV erhöht und so ein positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

640.000 €

bei IPNr.: 541.6101

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

350.000 €

bei Sachkonto: 541.6101ES

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind derzeit im Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2022 bei IP-Nr. 541.6101 „Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“ lediglich in einer Höhe von 400.000 € vorgesehen. Zur planmäßigen Realisierung der Gesamtmaßnahme sind weitere Finanzmittel in Höhe von 240.000 € erforderlich.

                    sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        1 Übersichtslageplan (Anlage 1)

                        3 Lagepläne (Anlage 2)