Wirtschaftsplan 2022
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Der Wirtschaftsplan 2022
des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung
Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2022 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
-
Begutachtung
des Wirtschaftsplanes 2022 im BWA am 12.10.2021
- Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 im StR am
28.10.2021
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2022 des
Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 12.10.2021
begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 28.10.2021
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2022 zu ersehen,
wird für das Wirtschaftsjahr 2022 ein bilanzielles Jahresergebnis von 1.992.500
Euro prognostiziert. Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2022
verwiesen.
Im Wirtschaftsjahr 2022 sind
Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 25.102,5 Mio Euro geplant,
welche sich im Wesentlichen wie folgt aufteilen:
Abwasserreinigung 14.350
Mio Euro
Abwassersammlung 9.200 Mio Euro
Sonderbauwerke 1.380 Mio Euro
Die Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm
2021-2025“ im Wirtschaftsplan 2022 der
Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert
und begründet.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Wirtschaftsplan 2022