Betreff
Verwendung der Budgetrücklage 2021 des Amtes 51
Vorlage
510/052/2021
Aktenzeichen
IV/510
Art
Beschlussvorlage

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der – nach Übertrag des positiven Budgetergebnisses 2020 - in der Budgetrücklage vorhandenen Mittel in Höhe von 350.000 € besteht Einverständnis. 


Der Jugendhilfeausschuss hat am 22.04.2021 (Vorlagennr. 510/043/2021) der Übertragung des positiven Budgetergebnisses 2020 des Amtes 51 in Höhe von 64.803,25 € zugestimmt, so dass
- mit Beschlussfassung durch den Stadtrat -  in der Budgetrücklage 2021 insgesamt 350.000 € zur weiteren Verwendung zur Verfügung stehen.

 

Im April 2021 wurde die Entscheidung über die Verwendung der Mittel zurückgestellt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, welche finanziellen Auswirkungen sich coronabedingt ergeben. Inzwischen kann die Verwaltung den Bedarf besser abschätzen, so dass folgende Verwendung vorgeschlagen wird:  

 

 

Stand der Rücklage 22.04.2021

285.196,75 €

+

beschlossener Übertrag aus der Budgetabrechnung 2020

64.803,25 €

=

in der Budgetrücklage vorhandener Betrag

350.000,00 €

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage vorhandenen Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Stadtjugendring „Kücheneinrichtung“

15.000,00 €

 

2.4.2

Neumöblierung für Kita-Rasselbande nach Brand

25.000,00 €

 

2.4.3

Freiwillige Zuschüsse an freie Träger (z.B.coronabedingte Defizitzahlungen, Beitragsersatz,…)

175.000,00 €

 

2.4.4

Allgemeine Rücklage für Sonderausgaben (z. B. Nasen-Mund-Schutz, Antigen-Schnelltests, sonstige Hygienemaßnahmen wg. Corona,….), sowie Budgetdeckung

135.000,00 €

 

 

     

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.