Mit dem Vorschlag zur Verwendung der – nach Übertrag des positiven Budgetergebnisses 2020 - in der Budgetrücklage vorhandenen Mittel in Höhe von 350.000 € besteht Einverständnis.
Der Jugendhilfeausschuss hat am
22.04.2021 (Vorlagennr. 510/043/2021) der Übertragung des positiven
Budgetergebnisses 2020 des Amtes 51 in Höhe von 64.803,25 € zugestimmt, so dass
- mit Beschlussfassung durch den Stadtrat -
in der Budgetrücklage 2021 insgesamt 350.000 € zur weiteren Verwendung
zur Verfügung stehen.
Im April 2021 wurde die Entscheidung über die Verwendung der Mittel zurückgestellt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, welche finanziellen Auswirkungen sich coronabedingt ergeben. Inzwischen kann die Verwaltung den Bedarf besser abschätzen, so dass folgende Verwendung vorgeschlagen wird:
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Stand der Rücklage 22.04.2021 |
285.196,75 € |
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+ |
beschlossener Übertrag aus der
Budgetabrechnung 2020 |
64.803,25 € |
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= |
in der Budgetrücklage vorhandener
Betrag |
350.000,00 € |
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Folgende Verwendung des in der
Rücklage vorhandenen Betrags ist geplant: |
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2.4.1 |
Stadtjugendring „Kücheneinrichtung“ |
15.000,00 € |
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2.4.2 |
Neumöblierung für Kita-Rasselbande nach Brand |
25.000,00 € |
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2.4.3 |
Freiwillige Zuschüsse an freie Träger (z.B.coronabedingte
Defizitzahlungen, Beitragsersatz,…) |
175.000,00 € |
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2.4.4 |
Allgemeine Rücklage für Sonderausgaben (z. B. Nasen-Mund-Schutz,
Antigen-Schnelltests, sonstige Hygienemaßnahmen wg. Corona,….), sowie
Budgetdeckung |
135.000,00 € |
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
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