1.
Die
Anträge 188/2020 und 332/2020 werden als ein Antrag behandelt, wobei der Antrag
188/2020 im Antrag 332/2020 aufgeht.
2.
Dem
nachfolgend beschriebenen Konzept zur Umsetzung der Ziele der o.g. Anträge wird
zugestimmt.
3.
Die
im Budget des Amtes 31 auf Sachkonto 531501 gesperrten Mittel i.H.v. 200.000,-
€ werden freigegeben. Die Mittel werden dem Referat VI - Radbeauftragter,
zugeordnet.
4.
Die
Anträge sind hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Mit Umsetzung der Anträge werden umweltpolitische, soziale und
arbeitsmarktpolitische Ziele in gleicher Weise unterstützt. Insbesondere bietet
das Vorhaben dem Jobcenter/der GGFA eine gute Möglichkeit, die
Beschäftigungsförderung Langzeitarbeitsloser durch die Erweiterung bewährter
Einsatzfelder zu verstärken. Das Portfolio des ErlangenPasses wird um ein neues
attraktives Angebot erweitert.
Die GGFA ist seit Langem mit der Aufgabe des Einzugs und der Verwertung
von Fund- und anderen Fahrrädern beauftragt und hat sich auf diesem Feld in
Erlangen fest etabliert. Das in den Anträgen erweiterte Spektrum mit dem Fokus
auf Kinderfahrräder wird daher gerne aufgenommen.
Mit den Antragstellenden wurde vereinbart, die Anträge mit einer
Vorlage zu behandeln.
Die erfolgreiche Durchführung des Projekts ist von zwei wesentlichen Faktoren abhängig. Unwägbarkeiten bestehen sowohl in der Entwicklung der Nachfrage nach gebrauchten Kinderfahrrädern, wie auch in der Sicherstellung eines ausreichenden, dauerhaften Angebots von an die GGFA zur Verfügung gestellten Kinderfahrrädern.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
Größenordnung der zu erwartenden
Nachfrage
Der Bestand von Kinderfahrrädern aus dem Fundus der Bahnhofsfahrräder,
Fundfahrräder und verwaisten Fahrräder der Fahrradabstellanlagen in der
Zuständigkeit der GGFA kann die geschätzte, zu erwartende Nachfrage an
Kinderfahrrädern entsprechend der Anträge allein nicht decken. Aus den
genannten Quellen können pro Jahr nur bis zu 10 Kinderfahrräder generiert
werden.
Die vormalige Radbeauftragte der Stadt Erlangen hat gemeinsam mit der
Statistikabteilung der Stadt ermittelt, dass pro Jahr ca. 130 Kinder die
Fahrradprüfung in der 4. Klasse absolvieren und zugleich aus einem
ErlangenPass-Haushalt stammen.
In Übereinstimmung mit den Antragstellenden soll Kindern auch schon vor
Erwerb des „Fahrradführerscheins“, zu Trainingszwecken, ein Rad bereitgestellt
werden. Auch Kindern, die den Fahrradführerschein binnen der letzten 2 Jahre
vor Äußerung des Wunsches nach Überlassung eines Fahrrades nach diesem Modell
erworben haben, gehören zur Zielgruppe des Projekts.
Die Nachfrage in dem Projekt wird demnach mit einem Jahresbedarf von ca.
50 bis 60 nachgefragten Fahrrädern von Kindern berechtigter Haushalte
veranschlagt.
Sicherstellung eines entsprechenden Angebots an Kinderfahrrädern
Den bestehenden Risiken muss mit Marketingaktivitäten entgegengewirkt
werden.
Zur Deckung des Bedarfs wurde deshalb mit den Antragstellenden und dem
Radbeauftragten vereinbart, dass seitens der Stadtverwaltung ein Aufruf zur
Bereitstellung gebrauchter (Nachhaltigkeitsgedanke) Kinderfahrräder über die
Presse / Soziale Medien an die Erlanger Bevölkerung gerichtet wird. Es wird
aufgerufen, Kinderfahrräder, geeignet für Kinder ab der vierten
Grundschulklasse für Kinder aus Familien, die einen ER-Pass besitzen, zur
Verfügung zu stellen. Diese Aktion wird nach Zustimmung des Stadtrats zu dieser
Vorlage, spätestens ab dem ersten Quartal 2022 stattfinden.
Umgekehrt muss auch das neu entstehende ErlangenPass-Angebot gut beworben werden.
3. Prozesse
und Strukturen
Projektdurchführung
Die GGFA wird im Rahmen ihrer Beschäftigungsprojekte eine Sammelaktion
nach Beauftragung durch Ref. VI - Radbeauftragter durchführen. Ebenso im Rahmen
von Beschäftigungsprojekten für Langzeitarbeitslose wird die GGFA die zur
Verfügung gestellten Fahrräder verkehrssicher und technischen Standards
entsprechend ausrüsten. Details des Ablaufs der Aktion werden gemeinsam mit dem
Radbeauftragten der Stadt Erlangen entwickelt (genauer Zeitpunkt der Aktion in
2022, Öffentlichkeitsarbeit, Zeitpunkt der Abholungen, Kontakt-E-Mail-Adresse,
Aufruf an die Stadtbevölkerung, Dokumentation der ausgegebenen Räder, etc.).
Die Herstellung der Verkehrssicherheit wird im Rahmen des
GGFA-Beschäftigungsprojekts „Café Hergricht“ erfolgen. Der dafür notwendige
Aufwand an Material und Arbeitszeit wird dem Radbeauftragten in Ref. VI in
Rechnung gestellt. Die derzeit noch dem Umweltamt zugeordneten, infolge des
Antrags auskömmlichen Mittel werden auf Ref. VI - Radbeauftragter, übertragen.
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass, aufgrund eines
entsprechenden Haushaltsvermerks, nicht verbrauchte Mittel in das nächste
Haushaltsjahr übertragen werden können. Aufgrund der fehlenden Erfahrungen zur
Akzeptanz des Angebots bei der Zielgruppe, kann nicht prognostiziert werden, in
welchem Umfang die Mittel in 2022 abfließen werden. Im
Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2023 sind deshalb die
erforderlichen Mittel - bezogen
auf Ref. VI - anzumelden.
Das im Antrag 188/2020 formulierte Ziel mit dem jeweiligen Kinderfahrrad
auch einen Fahrradhelm auszugeben, kann nicht unmittelbar durch die GGFA
erfüllt werden. Da aus Sicherheitsgründen ausschließlich hochwertige, neue
Fahrradhelme in Betracht kommen, müssen diese zugekauft werden. Sie sollen
zusammen mit den Fahrrädern und einem ebenfalls zugekauften Fahrradschloss im
Gesamtpaket gegen eine Pauschale von 20,- Euro an die einen ErlangenPass
innehabenden Familien bzw. deren Kinder abgegeben werden. Seitens der
Stadtverwaltung wird die Bereitstellung von geeigneten Kinderfahrradhelmen und
Schlössern, unter Federführung des Radbeauftragten in Ref. VI durchgeführt
werden. Die GGFA reicht diese Güter lediglich im Auftrag von Ref VI - Radbeauftragter
zusammen mit den Rädern aus.
Die zu entrichtende Kostenpauschale für die Überlassung des
Gesamt-Fahrradpakets (Rad, Helm und Schloss) soll zugleich das
Wertschätzungsgefühl bei den Empfangenden für die Leistung verstärken. Die von
der GGFA eingenommenen Kostenpauschalen werden an die für die Bereitstellung
von Helm und Schloss zuständige Stelle der Stadtverwaltung weitergeleitet. Aus
Praktikabilitätsgründen und unter Sicherheitsaspekten wird immer nur das
Gesamtpaket, bestehend aus Fahrrad, Helm und Schloss, ausgereicht.
Mit der antragstellenden Fraktion wurde im Rahmen der Abstimmung des
Konzepts, über den ursprünglichen Antragsinhalt hinausgehend, eine Art
Kreislaufsystem der ausgegebenen Kinderfahrräder abgesprochen. Kinder, die
einmal gegen Entrichtung der Kostenpauschale, ein Paket erhalten haben, sollen
das Rad der Erstausstattung gegen ein größeres kostenfrei eintauschen können,
wenn sie „aus dem Kinderrad herausgewachsen“ sind. Helm und Schloss müssen
dabei nicht zurückgegeben werden.
ErlangenPass
Der ErlangenPass wird um die Möglichkeit des Bezugs eines
Kinderfahrrades entsprechend dieses Konzepts bzw. um die Möglichkeit, ein
vormals auf diese Weise erhaltenes Kinderfahrrad gegen ein größeres,
Jugendlichen-/Erwachsenenfahrrad unentgeltlich zu tauschen, ergänzt. Die
Öffentlichkeitsarbeit hierzu erfolgt unter Federführung von Amt 50.
Verstetigung des Projekts
Es wird angestrebt, erste Kinderfahrräder zu Beginn der Radsaison 2022 (ab April) auszugeben.
Wegen der oben beschriebenen Unwägbarkeiten hinsichtlich Angebot und Nachfrage an gebrauchten Kinderfahrrädern wird die Projektlaufzeit zunächst bis Ende 2023 erstreckt. Während der Projektphase ist der Verlauf des Projekts sowie der Mittelabfluss zu beobachten und sein Erfolg zu evaluieren. Ggf. sind Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei erfolgreichem Verlauf, insbesondere wenn die angenommenen Erwartungen hinsichtlich Angebot und Nachfrage realisiert werden, ist eine Verstetigung vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsanträge