Betreff
Antrag Grüne Liste 188/2020 - Ein Fahrrad für jedes Kind/ Antrag 332/2020 - Erlangen steigt auf
Vorlage
55/030/2021
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Anträge 188/2020 und 332/2020 werden als ein Antrag behandelt, wobei der Antrag 188/2020 im Antrag 332/2020 aufgeht.

2.    Dem nachfolgend beschriebenen Konzept zur Umsetzung der Ziele der o.g. Anträge wird zugestimmt.

3.    Die im Budget des Amtes 31 auf Sachkonto 531501 gesperrten Mittel i.H.v. 200.000,- € werden freigegeben. Die Mittel werden dem Referat VI - Radbeauftragter, zugeordnet.

4.    Die Anträge sind hiermit bearbeitet.

 


1.         Ergebnis/Wirkungen

Mit Umsetzung der Anträge werden umweltpolitische, soziale und arbeitsmarktpolitische Ziele in gleicher Weise unterstützt. Insbesondere bietet das Vorhaben dem Jobcenter/der GGFA eine gute Möglichkeit, die Beschäftigungsförderung Langzeitarbeitsloser durch die Erweiterung bewährter Einsatzfelder zu verstärken. Das Portfolio des ErlangenPasses wird um ein neues attraktives Angebot erweitert.

 

Die GGFA ist seit Langem mit der Aufgabe des Einzugs und der Verwertung von Fund- und anderen Fahrrädern beauftragt und hat sich auf diesem Feld in Erlangen fest etabliert. Das in den Anträgen erweiterte Spektrum mit dem Fokus auf Kinderfahrräder wird daher gerne aufgenommen.

 

Mit den Antragstellenden wurde vereinbart, die Anträge mit einer Vorlage zu behandeln.

 

      Die erfolgreiche Durchführung des Projekts ist von zwei wesentlichen Faktoren abhängig. Unwägbarkeiten bestehen sowohl in der Entwicklung der Nachfrage nach gebrauchten Kinderfahrrädern, wie auch in der Sicherstellung eines ausreichenden, dauerhaften Angebots von an die GGFA zur Verfügung gestellten Kinderfahrrädern.

2.         Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Größenordnung der zu erwartenden Nachfrage

Der Bestand von Kinderfahrrädern aus dem Fundus der Bahnhofsfahrräder, Fundfahrräder und verwaisten Fahrräder der Fahrradabstellanlagen in der Zuständigkeit der GGFA kann die geschätzte, zu erwartende Nachfrage an Kinderfahrrädern entsprechend der Anträge allein nicht decken. Aus den genannten Quellen können pro Jahr nur bis zu 10 Kinderfahrräder generiert werden.

Die vormalige Radbeauftragte der Stadt Erlangen hat gemeinsam mit der Statistikabteilung der Stadt ermittelt, dass pro Jahr ca. 130 Kinder die Fahrradprüfung in der 4. Klasse absolvieren und zugleich aus einem ErlangenPass-Haushalt stammen.

In Übereinstimmung mit den Antragstellenden soll Kindern auch schon vor Erwerb des „Fahrradführerscheins“, zu Trainingszwecken, ein Rad bereitgestellt werden. Auch Kindern, die den Fahrradführerschein binnen der letzten 2 Jahre vor Äußerung des Wunsches nach Überlassung eines Fahrrades nach diesem Modell erworben haben, gehören zur Zielgruppe des Projekts.

Die Nachfrage in dem Projekt wird demnach mit einem Jahresbedarf von ca. 50 bis 60 nachgefragten Fahrrädern von Kindern berechtigter Haushalte veranschlagt.

 

Sicherstellung eines entsprechenden Angebots an Kinderfahrrädern

Den bestehenden Risiken muss mit Marketingaktivitäten entgegengewirkt werden.

Zur Deckung des Bedarfs wurde deshalb mit den Antragstellenden und dem Radbeauftragten vereinbart, dass seitens der Stadtverwaltung ein Aufruf zur Bereitstellung gebrauchter (Nachhaltigkeitsgedanke) Kinderfahrräder über die Presse / Soziale Medien an die Erlanger Bevölkerung gerichtet wird. Es wird aufgerufen, Kinderfahrräder, geeignet für Kinder ab der vierten Grundschulklasse für Kinder aus Familien, die einen ER-Pass besitzen, zur Verfügung zu stellen. Diese Aktion wird nach Zustimmung des Stadtrats zu dieser Vorlage, spätestens ab dem ersten Quartal 2022 stattfinden.

Umgekehrt muss auch das neu entstehende ErlangenPass-Angebot gut beworben werden.

 

3.         Prozesse und Strukturen
Projektdurchführung

Die GGFA wird im Rahmen ihrer Beschäftigungsprojekte eine Sammelaktion nach Beauftragung durch Ref. VI - Radbeauftragter durchführen. Ebenso im Rahmen von Beschäftigungsprojekten für Langzeitarbeitslose wird die GGFA die zur Verfügung gestellten Fahrräder verkehrssicher und technischen Standards entsprechend ausrüsten. Details des Ablaufs der Aktion werden gemeinsam mit dem Radbeauftragten der Stadt Erlangen entwickelt (genauer Zeitpunkt der Aktion in 2022, Öffentlichkeitsarbeit, Zeitpunkt der Abholungen, Kontakt-E-Mail-Adresse, Aufruf an die Stadtbevölkerung, Dokumentation der ausgegebenen Räder, etc.).

 

Die Herstellung der Verkehrssicherheit wird im Rahmen des GGFA-Beschäftigungsprojekts „Café Hergricht“ erfolgen. Der dafür notwendige Aufwand an Material und Arbeitszeit wird dem Radbeauftragten in Ref. VI in Rechnung gestellt. Die derzeit noch dem Umweltamt zugeordneten, infolge des Antrags auskömmlichen Mittel werden auf Ref. VI - Radbeauftragter, übertragen.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass, aufgrund eines entsprechenden Haushaltsvermerks, nicht verbrauchte Mittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Aufgrund der fehlenden Erfahrungen zur Akzeptanz des Angebots bei der Zielgruppe, kann nicht prognostiziert werden, in welchem Umfang die Mittel in 2022 abfließen werden. Im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2023 sind deshalb die erforderlichen Mittel - bezogen auf Ref. VI - anzumelden.

 

Das im Antrag 188/2020 formulierte Ziel mit dem jeweiligen Kinderfahrrad auch einen Fahrradhelm auszugeben, kann nicht unmittelbar durch die GGFA erfüllt werden. Da aus Sicherheitsgründen ausschließlich hochwertige, neue Fahrradhelme in Betracht kommen, müssen diese zugekauft werden. Sie sollen zusammen mit den Fahrrädern und einem ebenfalls zugekauften Fahrradschloss im Gesamtpaket gegen eine Pauschale von 20,- Euro an die einen ErlangenPass innehabenden Familien bzw. deren Kinder abgegeben werden. Seitens der Stadtverwaltung wird die Bereitstellung von geeigneten Kinderfahrradhelmen und Schlössern, unter Federführung des Radbeauftragten in Ref. VI durchgeführt werden. Die GGFA reicht diese Güter lediglich im Auftrag von Ref VI - Radbeauftragter zusammen mit den Rädern aus.

 

Die zu entrichtende Kostenpauschale für die Überlassung des Gesamt-Fahrradpakets (Rad, Helm und Schloss) soll zugleich das Wertschätzungsgefühl bei den Empfangenden für die Leistung verstärken. Die von der GGFA eingenommenen Kostenpauschalen werden an die für die Bereitstellung von Helm und Schloss zuständige Stelle der Stadtverwaltung weitergeleitet. Aus Praktikabilitätsgründen und unter Sicherheitsaspekten wird immer nur das Gesamtpaket, bestehend aus Fahrrad, Helm und Schloss, ausgereicht.

Mit der antragstellenden Fraktion wurde im Rahmen der Abstimmung des Konzepts, über den ursprünglichen Antragsinhalt hinausgehend, eine Art Kreislaufsystem der ausgegebenen Kinderfahrräder abgesprochen. Kinder, die einmal gegen Entrichtung der Kostenpauschale, ein Paket erhalten haben, sollen das Rad der Erstausstattung gegen ein größeres kostenfrei eintauschen können, wenn sie „aus dem Kinderrad herausgewachsen“ sind. Helm und Schloss müssen dabei nicht zurückgegeben werden.

 

ErlangenPass

Der ErlangenPass wird um die Möglichkeit des Bezugs eines Kinderfahrrades entsprechend dieses Konzepts bzw. um die Möglichkeit, ein vormals auf diese Weise erhaltenes Kinderfahrrad gegen ein größeres, Jugendlichen-/Erwachsenenfahrrad unentgeltlich zu tauschen, ergänzt. Die Öffentlichkeitsarbeit hierzu erfolgt unter Federführung von Amt 50.

 

Verstetigung des Projekts

Es wird angestrebt, erste Kinderfahrräder zu Beginn der Radsaison 2022 (ab April) auszugeben.

 

Wegen der oben beschriebenen Unwägbarkeiten hinsichtlich Angebot und Nachfrage an gebrauchten Kinderfahrrädern wird die Projektlaufzeit zunächst bis Ende 2023 erstreckt. Während der Projektphase ist der Verlauf des Projekts sowie der Mittelabfluss zu beobachten und sein Erfolg zu evaluieren. Ggf. sind Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei erfolgreichem Verlauf, insbesondere wenn die angenommenen Erwartungen hinsichtlich Angebot und Nachfrage realisiert werden, ist eine Verstetigung vorgesehen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsanträge