Betreff
Erhöhung der Dozent:innenhonorare der Jugendkunstschule
Vorlage
47/044/2021
Aktenzeichen
IV/STB/47
Art
Beschlussvorlage

Der Erhöhung der Dozent:innenhonorare der Jugendkunstschule auf 30 € / Unterrichtseinheit (d. i. 40 € / 60 Min.) wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen

      Mit Beschluss der Alternative B der Vorlage 47/062/2018 im HFPA vom 18.07.2018 wurden die Honorare der Dozentinnen und Dozenten der Jugendkunstschule von 20,50 € / UE auf 24 € / UE erhöht. In diesem Beschluss wurde die Notwendigkeit festgehalten, nach Ablauf von zwei Jahren die Dozent:innenhonorare erneut zu prüfen und ggf. anzupassen.


Zum Arbeitsprogramm 2020 des Kulturreferats beantragte die SPD-Fraktion (Antrag 212/2019), über die Dozent:innenhonorare im Kunst- und Kreativbereich der städtischen Bildungseinrichtungen zu berichten und die Auswirkungen einer Anpassung der Honorare in den verschiedenen Einrichtungen vorzustellen. Mit Beschluss IV/072/2019 wurde die Überprüfung der Honorare ins Arbeitsprogramm des Kulturreferats aufgenommen.

      Aufgrund eines Antrags (234/2019) der Grünen Liste zum Haushalt 2020 wurde das Budget der Jugendkunstschule (JuKS) bereits 2020 um 10.000 € erhöht, um die Honorare an das Niveau der vhs heranzuführen.

      2020 wurde diese Erhöhung nicht fruchtbar gemacht und die Summe an die Kämmerei zurückgegeben. Ab Herbst 2021 können die Dozentinnen und Dozenten nun nach Beschluss den gleichen Satz wie die Dozentinnen und Dozenten im Kreativbereich der vhs erhalten.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

      Die JuKS hebt die Dozent:innenhonorare von 32 € / 60 Min. (bzw. 24 € / UE) auf 40 € / 60 Min. (bzw. 30 € / UE) an. Dies entspricht dem gleichen Satz wie dem der vhs im Kreativbereich. Nach wie vor behält sich die JuKS vor, Dozentinnen und Dozenten für Sondereinsätze beispielsweise an Schulen, wo ein höheres Maß an Pädagogik erwartet wird und auch notwendig ist, ein bis zu 25 % höheres Honorar zu zahlen.

 

3.   Prozesse und Strukturen

Parallel werden die Qualitätsmerkmale für pädagogisches und künstlerisches Arbeiten an der JuKS überprüft und angepasst – die JuKS hat sich für die Teilnahme an einem QM-Prozess des LJKE beworben und arbeitet seit Sommer 2021 verstärkt und mit Unterstützung des LJKE an diesem Prozess.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: