Der Erhöhung der Dozent:innenhonorare der Jugendkunstschule auf 30 € / Unterrichtseinheit (d. i. 40 € / 60 Min.) wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
Mit Beschluss der Alternative B der Vorlage 47/062/2018 im HFPA vom
18.07.2018 wurden die Honorare der Dozentinnen und Dozenten der
Jugendkunstschule von 20,50 € / UE auf 24 € / UE erhöht. In diesem Beschluss
wurde die Notwendigkeit festgehalten, nach Ablauf von zwei Jahren die
Dozent:innenhonorare erneut zu prüfen und ggf. anzupassen.
Zum Arbeitsprogramm 2020 des Kulturreferats beantragte die SPD-Fraktion (Antrag
212/2019), über die Dozent:innenhonorare im Kunst- und Kreativbereich der
städtischen Bildungseinrichtungen zu berichten und die Auswirkungen einer
Anpassung der Honorare in den verschiedenen Einrichtungen vorzustellen. Mit
Beschluss IV/072/2019 wurde die Überprüfung der Honorare ins Arbeitsprogramm
des Kulturreferats aufgenommen.
Aufgrund eines Antrags (234/2019) der Grünen Liste zum Haushalt 2020
wurde das Budget der Jugendkunstschule (JuKS) bereits 2020 um 10.000 € erhöht,
um die Honorare an das Niveau der vhs heranzuführen.
2020
wurde diese Erhöhung nicht fruchtbar gemacht und die Summe an die Kämmerei
zurückgegeben. Ab Herbst 2021 können die Dozentinnen und Dozenten nun nach
Beschluss den gleichen Satz wie die Dozentinnen und Dozenten im Kreativbereich
der vhs erhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die JuKS hebt die Dozent:innenhonorare von 32 € / 60 Min. (bzw. 24 € /
UE) auf 40 € / 60 Min. (bzw. 30 € / UE) an. Dies entspricht dem gleichen Satz
wie dem der vhs im Kreativbereich. Nach wie vor behält sich die JuKS vor,
Dozentinnen und Dozenten für Sondereinsätze beispielsweise an Schulen, wo ein
höheres Maß an Pädagogik erwartet wird und auch notwendig ist, ein bis zu 25 %
höheres Honorar zu zahlen.
3. Prozesse und Strukturen
Parallel werden die Qualitätsmerkmale für pädagogisches und künstlerisches
Arbeiten an der JuKS überprüft und angepasst – die JuKS hat sich für die
Teilnahme an einem QM-Prozess des LJKE beworben und arbeitet seit Sommer 2021
verstärkt und mit Unterstützung des LJKE an diesem Prozess.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: