1. Die Änderung der „Zuschussrichtlinie zur qualitativen
Unterstützung freier Träger von Kindertageseinrichtungen“ wird beschlossen
(Anlage 1).
2. Die Zuschussrichtlinie tritt rückwirkend zum 01.09.2021 in Kraft, die Zuschussrichtlinie vom 01.09.2018 ist mit Ablauf des 31.08.2021 außer Kraft getreten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Betreuungsqualität in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger im Stadtgebiet Erlangen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Mit der vom Stadtrat am 28.06.2018 beschlossenen „Zuschussrichtlinie zur qualitativen Unterstützung freier Träger von Kindertageseinrichtungen“ (Vorlagennr. 512/050/2018) werden seit 01.09.2018 die freien Träger bei der Ausbildung von Fachkräften, bei Fortbildungsmaßnahmen und bei Maßnahmen zur Leitungsqualifizierung finanziell unterstützt. Jährlich stehen hierfür 440.000 € zur Verfügung. Die Mittel wurden bisher nicht vollständig ausgeschöpft. Im Jahr 2019 wurden 75.814 € und 2020 163.800 € Zuschuss gewährt. Für das Jahr 2021 wurden bisher ca. 300.000 € beantragt.
Aufgrund des Ausbaus der Kindertagesbetreuung und dem damit einhergehenden Fachkräftemangel ist der Arbeitsmarkt in diesem Bereich weiterhin stark umkämpft, so dass die Bundesregierung ständig neue Ausbildungsmöglichkeiten und Anreize für Schulabschlussabsolventen, Neu- oder Quereinsteiger schafft, um den Berufszweig attraktiver zu machen.
Damit die Zuschussrichtlinie aufgrund der sich ständig wandelnden Ausbildungslandschaft nicht ins Leere läuft, ist es notwendig, den Förderkatalog zu erweitern bzw. anzupassen, damit die freien Träger weiterhin an der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Erlangen partizipieren können.
In mehreren Gesprächen mit den Sprechern der freien Träger der Planungsgruppe Kindertagesbetreuung des JHA wurde die Richtlinie evaluiert und weiterentwickelt. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
In § 2 wurden folgende neue
Ausbildungsmaßnahmen in den Förderkatalog aufgenommen:
- Praktikant*innen des Sozialpädagogischen Einführungsjahrs (SEJ-Praktikant*innen), diese ersetzen künftig die bisherige zweijährige Vorbereitungszeit von Praktikanten*innen des ersten und zweiten Sozialpädagogischen Einführungsjahrs (SPS-Praktikant*innen)
- Auszubildende in der Heilerziehungspflege
- Schüler*innen der optimierten Praxisausbildung (Optiprax)
Die förderfähigen Kosten orientieren sich am Tarifvertrag und wurden mit den entsprechenden Ausbildungsvergütungen, die die Stadt Erlangen ihren städtischen Beschäftigten gewährt, abgeglichen (SEJ-Praktikant*innen, Optiprax-Schüler*innen). Soweit die Ausbildung keinem Tarifvertrag unterliegt (Ausbildende*r in der Heilerziehungspflege), orientieren sich die förderfähigen Kosten an der ortsüblichen Bezahlung.
Um die Träger nicht zu benachteiligen, die aufgrund ihrer Lage am Stadtrand auf eine große Nachfrage aus dem Umland stoßen oder bedingt durch ihr besonderes Konzept ein größeres Einzugsgebiet als das Stadtgebiet haben (z.B. Waldkindergarten, Montessori-Kindertageseinrichtung) wurde in § 3 die Möglichkeit geschaffen, die Träger auch dann zu fördern, wenn sie mehr als 10 % bzw. 13 % auswärtige Kinder betreuen.
In § 10 wurde die Evaluierung der Zuschussrichtlinie alle zwei Jahre mit aufgenommen.
Gleichzeitig wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, um den Arbeitsablauf in der Verwaltungspraxis zu erleichtern. Die vorgenommenen Änderungen ergeben sich aus der beiliegenden Synopse.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Finanzielle
Unterstützung der Freien Träger im Stadtgebiet entsprechend der geänderten
„Zuschussrichtlinie zur qualitativen Unterstützung freier Träger von
Kindertageseinrichtungen“.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
440.000 € |
bei Sachkonto: 530101 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 516190/36522100 bzw. 36523100/530101
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Entwurf
Zuschussrichtlinie zur qualitativen Unterstützung der freien Träger von
Kindertageseinrichtungen in Erlangen in der Fassung vom 16.09.2021
2. Synoptische Darstellung der Zuschussrichtlinie