Betreff
Sommerstraßen für den Aufenthalt im Freien außerhalb der Innenstadt; Antrag 160/2021 der SPD-Fraktion
Vorlage
613/116/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Sachverhaltsdarstellung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag 160/2021 der SPD-Fraktion ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Antrag 160/2021 beantragt die SPD-Fraktion, dass die Verwaltung bei den Orts- und Stadtteilbeiräten nach Vorschlägen für „Sommerstraßen“ anfragen möge. Diese sollen dann als verkehrsberuhigte Bereiche oder verkehrsberuhigte Bereiche mit Verbot des motorisierten Verkehrs umgesetzt werden.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Das Ziel, das mit den Sommerstraßen von diversen anderen Städten verfolgt wird, ist aus Sicht der Verwaltung durchaus begrüßenswert. Mehrere Ziele des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplanes wie z. B. Verkehrsberuhigung und Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes würden damit erfüllt. Das Foto in Anlage 2 aus der Friedrichstraße in Berlin, die während der Sommermonate 2021 temporär verkehrsberuhigt wurde, illustriert eine mögliche Gestaltung.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Auch wenn die Ausweisung von Sommerstraßen in Erlangen viele positive Aspekte mit sich brächte, ist zu sagen, dass eine Umsetzung mit den bestehenden personellen Ressourcen bei den zuständigen Fachämtern angesichts des hohen Aufwandes für die Konzeption, Vorbereitung, Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung nicht leistbar ist. Um das grundsätzliche Ziel der Verkehrsberuhigung in Erlangen voranzubringen, wird angestrebt, die Ausweitung der Fußgängerzone Innenstadt sowie von verkehrsberuhigten Bereichen in der Innenstadt gemäß Beschluss 613/074/2021 voranzubringen.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag 160/2021 der SPD-Fraktion

Anlage 2: Beispiel einer temporär verkehrsberuhigten Straße in Berlin (Friedrichstraße)