Das Konzept des Qualifizierungszuschlags für Tagespflegepersonen wird beschlossen..
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund der Änderung der Kinderbildungsverordnung zum
01.05.2021, verkündet durch die AMS 07-2021 vom 30.04.2021, ist es notwendig,
die Struktur der bestehenden Vergütung den gesetzlichen Erfordernissen
anzupassen. Die momentane Struktur wurde im Jugendhilfeausschuss am 20.11.2014
verabschiedet.
In Erlangen ist für alle angehenden Tagespflegepersonen die Absolvierung der Grundqualifizierung verpflichtend, um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten und mit der Tätigkeit als Tagespflegeperson zu beginnen. Berufsbegleitend besuchen die Tagespflegepersonen die Aufbauqualifizierung und werden in ihrer Tätigkeit durch den Fachdienst Kindertagespflege intensiv begleitet.
Qualifizierungszuschlagkonzept:
Die Einstufung in die Qualifizierungsstufen entsprechend der
neuen gesetzlichen Regelungen:
• Basisförderung/Grundbetrag:
Tagespflegepersonen ohne pädagogische Vorbildung mit weniger als 160 Unterrichtseinheiten Qualifizierung
• Qualifizierungsstufe 1 (10% Qualifizierungszuschlag):
Tagespflegepersonen mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten Qualifizierung
Kinderpfleger*innen ohne berufliche Vorerfahrung im U3 – Bereich
• Qualifizierungsstufe 2 (20% Qualifizierungszuschlag):
Tagespflegepersonen mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten Qualifizierung sowie zwei Jahre durchgängiger Tätigkeit als Tagespflegeperson
Kinderpfleger*innen mit mindestens 2jähriger Berufserfahrung im U3 – Bereich
Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Diplompädagog*innen
Voraussetzung für die Auszahlung eines Qualifizierungszuschlags ist in jedem Fall das Absolvieren von mindestens 15 UE Fortbildung jährlich.
Außerhalb der
gesetzlichen Vorgaben erhalten alle Tagespflegepersonen weiterhin einen
25-prozentigen Qualifizierungszuschlag, wenn sie (nach Abschluss des
Qualifizierungskurses) mindestens 24 Unterrichtseinheiten
Weiterbildungsmaßnahmen pro Kalenderjahr absolvieren
„Die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. -vater ist mit spezifischen
Herausforderungen verbunden. Tagesmütter sollen einem Bildungsanspruch im
frühkindlichen Bereich gerecht werden und Tageskinder pädagogisch stärken. Um
diesen hohen Anspruch einzulösen, ist eine gezielte Qualifizierung notwendig.
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson fokussiert auf die Frage, was Tagesmütter und -väter an spezifischem Wissen im Bereich Tagespflege benötigen und wie sie in ihren Aufgaben bestmöglich fachlich unterstützt werden können. Dazu zählen Kompetenzen zur individuellen Begleitung und Stärkung der Entwicklung des Kindes sowie der angemessenen Begegnung seiner Grundbedürfnisse sowie auch – als ein ganz wesentlicher Schwerpunkt – der Aufbau einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern. Weiter dienen die Kurse auch der Vernetzung und des gegenseitigen Austausches“ (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Anpassung der bisherigen Staffelung des Qualifizierungszuschlages für Kindertagespflegepersonen wie unter I. beschrieben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: AMS - Änderung
der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG)
Übersicht zur Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Berechnung des Pflegeentgeltes in der Kindertagespflege