Betreff
Qualifizierungszuschlag Kindertagespflege
Vorlage
515/002/2021
Aktenzeichen
IV/51A/MT014
Art
Beschlussvorlage

Das Konzept des Qualifizierungszuschlags für Tagespflegepersonen wird beschlossen..


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Aufgrund der Änderung der Kinderbildungsverordnung zum 01.05.2021, verkündet durch die AMS 07-2021 vom 30.04.2021, ist es notwendig, die Struktur der bestehenden Vergütung den gesetzlichen Erfordernissen anzupassen. Die momentane Struktur wurde im Jugendhilfeausschuss am 20.11.2014 verabschiedet.

In Erlangen ist für alle angehenden Tagespflegepersonen die Absolvierung der Grundqualifizierung verpflichtend, um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten und mit der Tätigkeit als Tagespflegeperson zu beginnen. Berufsbegleitend besuchen die Tagespflegepersonen die Aufbauqualifizierung und werden in ihrer Tätigkeit durch den Fachdienst Kindertagespflege intensiv begleitet.

 

Qualifizierungszuschlagkonzept:

 

Die Einstufung in die Qualifizierungsstufen entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen:

             Basisförderung/Grundbetrag:

Tagespflegepersonen ohne pädagogische Vorbildung mit weniger als 160 Unterrichtseinheiten Qualifizierung

 

             Qualifizierungsstufe 1 (10% Qualifizierungszuschlag):

Tagespflegepersonen mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten Qualifizierung

Kinderpfleger*innen ohne berufliche Vorerfahrung im U3 – Bereich

 

             Qualifizierungsstufe 2 (20% Qualifizierungszuschlag):

Tagespflegepersonen mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten Qualifizierung sowie zwei Jahre durchgängiger Tätigkeit als Tagespflegeperson

Kinderpfleger*innen mit mindestens 2jähriger Berufserfahrung im U3 – Bereich

Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Diplompädagog*innen

 

Voraussetzung für die Auszahlung eines Qualifizierungszuschlags ist in jedem Fall das Absolvieren von mindestens 15 UE Fortbildung jährlich.

 

Außerhalb der gesetzlichen Vorgaben erhalten alle Tagespflegepersonen weiterhin einen 25-prozentigen Qualifizierungszuschlag, wenn sie (nach Abschluss des Qualifizierungskurses) mindestens 24 Unterrichtseinheiten Weiterbildungsmaßnahmen pro Kalenderjahr absolvieren
„Die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. -vater ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden. Tagesmütter sollen einem Bildungsanspruch im frühkindlichen Bereich gerecht werden und Tageskinder pädagogisch stärken. Um diesen hohen Anspruch einzulösen, ist eine gezielte Qualifizierung notwendig.

Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson fokussiert auf die Frage, was Tagesmütter und -väter an spezifischem Wissen im Bereich Tagespflege benötigen und wie sie in ihren Aufgaben bestmöglich fachlich unterstützt werden können. Dazu zählen Kompetenzen zur individuellen Begleitung und Stärkung der Entwicklung des Kindes sowie der angemessenen Begegnung seiner Grundbedürfnisse sowie auch – als ein ganz wesentlicher Schwerpunkt – der Aufbau einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern. Weiter dienen die Kurse auch der Vernetzung und des gegenseitigen Austausches“ (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales).

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Anpassung der bisherigen Staffelung des Qualifizierungszuschlages für Kindertagespflegepersonen wie unter I. beschrieben.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             AMS - Änderung der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG)
Übersicht zur Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

                               Berechnung des Pflegeentgeltes in der Kindertagespflege