Betreff
Procedere bei den Wahlen von hauptberuflichen Stadträten in der Wahlperiode 2020 - 2026, Antrag der ödp-Stadtratsgruppe
Vorlage
III/021/2021
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen und die bisherige Praxis fortgeführt.

2. Der Antrag Nr. 088/2021 der ödp-Stadtratsgruppe vom 13.04.2021 ist damit bearbeitet.


Zu 1.:

In der laufenden Wahlperiode 2020 bis 2026 sind noch folgende Wahlen für die berufsmäßigen Stadträt*innen durchzuführen:

 

Ende der aktuellen Wahlzeit Referat IV:       28.02.2023

Ende der aktuellen Wahlzeit Referat VI:       30.09.2023

Ende der aktuellen Wahlzeit Referat II:        28.02.2024

 

 

Zu 2. und 3.:

Nach Art. 41 Abs. 1 GO werden die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder auf höchstens sechs Jahre gewählt und zur*zum Beamt*in auf Zeit ernannt.

Derzeit wird ca. 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit einer Referatsleitung über die Frage der
Wiederwahl und einen diesbezüglichen Ausschreibungsverzicht im Stadtrat entschieden, wenn die amtierende Referatsleitung zur Wiederwahl antritt bzw. antreten kann.

Bekommt der Ausschreibungsverzicht eine Mehrheit erfolgt auch in dieser Stadtratssitzung die Wahlhandlung. Wenn der Ausschreibungsverzicht keine Mehrheit erhält, erfolgt keine Wahl in
dieser Sitzung, sondern gemäß der Entscheidung erfolgt dann eine Ausschreibung für das jeweilige Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds. Da die Entscheidung ca. 12 Monate vor dem Ablauf der Wahlzeit stattfindet, kann die Ausschreibung durch die Verwaltung organisiert und durchgeführt werden. Die Wahl als Ergebnis des Auswahlprozesses erfolgt dann ca. 6 Monate vor Ablauf der Wahlzeit.

Die ödp-Stadtratsgruppe beantragt, die Entscheidung über den Ausschreibungsverzicht mindestens 9 Monate vor der Wahlhandlung und die Entscheidungen über den Wahlzeitpunkt, die Dauer der Amtszeit und der Dienstaufwandsentschädigung mindestens 6 Monate vor der Wahlhandlung zu treffen.

Da die eigentliche Wahlhandlung und damit die Personalentscheidung mindestens 6 Monate vor dem Ablauf der Wahlzeit liegen sollte, um eine Vakanz auf der Stelle möglichst zu vermeiden, führt dies jedoch dazu, dass die Entscheidung über einen Ausschreibungsverzicht und damit auch über eine beabsichtigte Wiederwahl bereits 15 Monate vor dem Ablauf der Amtszeit erfolgen müsste. Zudem sind Ausschreibungsverzicht und Wiederwahl inhaltlich so eng miteinander verknüpft, dass eine Zeitspanne von 9 Monaten bis zur Wahl nicht sinnvoll erscheint.

Aus Sicht des Personalreferats ist daher die bisherige Praxis dem Vorschlag der ödp‑Stadtratsgruppe vorzuziehen. Man könnte allenfalls den Ausschreibungsverzicht und die
weiteren Entscheidungen, sowie die Wahlhandlung in zwei aufeinander folgenden Stadtrats-sitzungen terminieren. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da bei fehlendem Beschluss über den Ausschreibungsverzicht, die weiteren Beschlüsse und die Wahlhandlung in der Sitzung sowieso obsolet werden.

 

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

        ja, positiv*

        ja, negativ*

        nein

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 088/2021 der ödp-Fraktion