Betreff
Fraktionsantrag 161/2021; "Sommerzeit nicht ungenutzt verstreichen lassen - Aerosolfilter für alle Schulen, KiTas und Verwaltungsgebäude"
Vorlage
242/098/2021
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der FDP Stadtratsfraktion Nr. 161/2021 ist hiermit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Anschaffung mobiler Luftfilter für Schulen und Kindertagesstätten entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.07.2021.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Mit Beschluss des Stadtrats vom 22.07.2021 wurde die Verwaltung bereits beauftragt, weitere mobile Luftfilter für Schulen und Kindertagesstätten nach deren Bedarfsmeldung und auf Basis des entsprechenden Förderprogramms zu beschaffen. Eine darüberhinausgehende Ausstattung von Räumen ist nicht Inhalt des Beschlusses.
Luftfiltergeräte in Verwaltungsgebäuden sind nicht vorgesehen, da es sich einerseits bei den Nutzern dieser Räume um einen Personenkreis handelt, der zum Großteil bereits geimpft ist, andererseits über Raumbelegung (Einzelbesetzung und Einhaltung von Mindestabständen) und die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel ausreichend Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Daher wird das Aufstellung von Luftfiltergräten in Verwaltungsgebäuden, für deren Investition auch keine Fördermittel zur Verfügung stünden, nicht weiter verfolgt.

Ergänzend wird angestrebt, in verschiedenen Klassenzimmern des Albert-Schweitzer-Gymnasiums sowie in der Schule Büchenbach-Dorf auf der Dorfstraßenseite dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzubauen. Beim ASG ist die Nachrüstungsmöglichkeit von dezentralen Lüftungsanlagen bei der Generalsanierung vorgesehen worden, in Büchenbach spricht die Verkehrsbelastung für eine derartige Lüftungsmöglichkeit neben der üblichen Fensterlüftung. Hierfür sollen bis Jahresende Zuschussanträge bei der BAFA gestellt werden und diese Anlagen dann im nächsten Jahr eingebaut werden.
Aufgrund des kurzen Bewilligungs- und Ausführungszeitraums des entsprechenden Zuschussprogramm (Antragstellung bis Ende 2021, Ausführung der Maßnahmen bis Ende 2022, Beschränkung auf allgemeinbildende Schulen) und der eng begrenzten personellen Ressourcen des Gebäudemanagements ist eine zeitnahe weitere Ausstattung von Schulen mit dezentralen Lüftungsanlagen nicht realistisch.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die beschlossenen Arbeiten zur Ausschreibung der Luftfiltergeräte für Schulen und KiTas werden derzeit erbracht, die Zuschussanträge für dezentrale Lüftungen sind in Vorbereitung.

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.


Die Luftfiltergräte werden den Stromverbrauch der Schulen und KiTas erhöhen. Jedoch bestehen aufgrund der beschlossenen Beschaffung keine Alternativen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Zuständigkeit der Beschaffung liegt bei den Fachämtern 40 und 51

bei IPNr.:

Sachkosten:

für die dezentralen Lüftungen können noch nicht genannt werden

bei Sachkonto:  Budget

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 161/2021