Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag der FDP Stadtratsfraktion Nr. 161/2021 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Anschaffung mobiler Luftfilter für Schulen und Kindertagesstätten entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.07.2021.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Mit Beschluss des
Stadtrats vom 22.07.2021 wurde die Verwaltung bereits beauftragt, weitere
mobile Luftfilter für Schulen und Kindertagesstätten nach deren Bedarfsmeldung
und auf Basis des entsprechenden Förderprogramms zu beschaffen. Eine
darüberhinausgehende Ausstattung von Räumen ist nicht Inhalt des Beschlusses.
Luftfiltergeräte in Verwaltungsgebäuden sind nicht vorgesehen, da es sich
einerseits bei den Nutzern dieser Räume um einen Personenkreis handelt, der zum
Großteil bereits geimpft ist, andererseits über Raumbelegung (Einzelbesetzung
und Einhaltung von Mindestabständen) und die Nutzung digitaler
Kommunikationsmittel ausreichend Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Daher
wird das Aufstellung von Luftfiltergräten in Verwaltungsgebäuden, für deren
Investition auch keine Fördermittel zur Verfügung stünden, nicht weiter
verfolgt.
Ergänzend wird angestrebt, in verschiedenen Klassenzimmern des
Albert-Schweitzer-Gymnasiums sowie in der Schule Büchenbach-Dorf auf der
Dorfstraßenseite dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzubauen.
Beim ASG ist die Nachrüstungsmöglichkeit von dezentralen Lüftungsanlagen bei
der Generalsanierung vorgesehen worden, in Büchenbach spricht die
Verkehrsbelastung für eine derartige Lüftungsmöglichkeit neben der üblichen
Fensterlüftung. Hierfür sollen bis Jahresende Zuschussanträge bei der BAFA
gestellt werden und diese Anlagen dann im nächsten Jahr eingebaut werden.
Aufgrund des kurzen Bewilligungs- und Ausführungszeitraums des entsprechenden
Zuschussprogramm (Antragstellung bis Ende 2021, Ausführung der Maßnahmen bis
Ende 2022, Beschränkung auf allgemeinbildende Schulen) und der eng begrenzten
personellen Ressourcen des Gebäudemanagements ist eine zeitnahe weitere
Ausstattung von Schulen mit dezentralen Lüftungsanlagen nicht realistisch.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die beschlossenen
Arbeiten zur Ausschreibung der Luftfiltergeräte für Schulen und KiTas werden
derzeit erbracht, die Zuschussanträge für dezentrale Lüftungen sind in
Vorbereitung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Die Luftfiltergräte werden den Stromverbrauch der Schulen und KiTas erhöhen.
Jedoch bestehen aufgrund der beschlossenen Beschaffung keine Alternativen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Zuständigkeit der Beschaffung
liegt bei den Fachämtern 40 und 51 |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
für die dezentralen Lüftungen
können noch nicht genannt werden |
bei Sachkonto: Budget |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 161/2021