Betreff
Straßennutzung und -erhaltung - Bedarfsplan Fahrbahndeckenerneuerungen
hier: Beschluss Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2022 gemäß DA Bau
Vorlage
66/073/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2022 gemäß DA Bau.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2022 durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche und ressourcenschonende Erhaltung der Grundsubstanz der Verkehrswege sowie Verbesserung der Radwegeführung im Fahrbahnbe-reich zur Steigerung der Attraktivität. Die Maßnahmen dienen, bei Straßen des
Buslinien-Netzes, auch der Förderung und Attraktivität des ÖPNV. 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2022 gemäß DA Bau.

 

1.    Allgemeines:

In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen und Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte kleinere technisch notwendige Anpassungen, wie z.B. partielle Anpassung / Erneuerung von Entwässerungsrinnen, Instandsetzung von defekten Straßenablaufleitungen und Maßnahmen zur Stabilisierung des Fahrbahnaufbaus mit umgesetzt werden.

Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs in Form von Angebots- bzw. Schutzstreifen oder Aufstellflächen an Kreuzungen berücksichtigt.

 

2.    Maßnahmen Fahrbahndeckenerneuerungen 2022:

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig - letztmalig im Jahre 2017 - auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im
Jahr 2022 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

Fahrbahnen

Straße

von - bis

Fläche (m²)

Kosten

Hartmannstraße

(Anlage 1)

zw. Breslauer Straße und
Röthelheimbad

3.600

162.000 €

Universitätsstraße

(Anlage 3)

zw. Halbmondstraße und
Lorlebergplatz

5.850

263.250 €

Krankenhausstraße
(Anlage 3)

zw. Universitätsstraße und Bohlenplatz

300

13.500 €

Äußere Brucker Str.

(Anlage 4)

zw. Herzogenauracher Damm und
Paul-Gossen-Straße

10.000

400.000 €

Kreuzung Äußere-Brucker Straße / Paul-Gossen-Straße

(Anlage 5)

zw. A73 und Hertleinstraße

13.100

524.000 €

Langfeldstraße

(Anlage 6)

zw. Äußere Brucker Straße und
Felix-Klein-Straße

5.500

247.500 €

Gesamtumfang
geplantes

Arbeitsprogramm 2022

 

38.300

1.610.250 €

 

 

 

 

Ergänzende bzw. Ersatz- Maßnahmen 

 

 

 

Stettiner Straße

(Anlage 2)

zw. Liegnitzer Straße und Egerlandstraße

800

36.000 €

Marienbader Straße

(Anlage 2)

zw. Liegnitzer Straße und Stettiner Straße

2.550

114.750 €

 

 

 

 

                

Gesamtaufwand incl. ergänzender/ersetzender Maßnahmen rd.  

 

 

 

1.800.000 €

 

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen werden zudem Schadensbeseitigungen an den Straßenentwässerungseinrichtungen ausgeführt.

Die einzelnen Maßnahmen werden im Rahmen der Planungsfortschreibung auch mit der AG Rad abgestimmt.

 

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

In den letzten Jahren wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft.

Hierbei wurden die vorhandenen Rahmenbedingungen und Kriterien wie Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)) und Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten überprüft und ausgewertet.

 

Nach Abwägung aller Kriterien kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass aufgrund der bisherigen Dauerhaftigkeitserfahrungen sowie den baulichen und bautechnischen Zwangspunkten, wie z.B. fehlender und ungenügender Fahrbahnaufbau der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik weiterhin auch bei diesen Straßen nicht befürwortet wird.

 

Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt inzwischen bei mehreren Straßenabschnitten mit eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelag, diesen aufgrund seines massiven Verschleißes (Nutzungsdauer unter 10 Jahren) bereits zurückgebaut hat.

 

Der vorgesehene Gesamtaufwand Fahrbahndeckenerneuerung 2022 beträgt somit:

1,65 Mio. € zzgl. der o.g. ergänzenden oder ersetzenden Maßnahmen sofern diese im Budget 2022 finanzierbar sind.

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.    

 

3.   Verbesserungen für den Radverkehr

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Verwaltung im Vorfeld zur Fahrbahndeckenerneuerung in den unter 2. genannten Straßenabschnitten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Anpassung der Markierungen mit besonderem Augenmerk auf den Radverkehr prüfen.

 

Zum gegenwärtigen Stand ist vorgesehen, im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung in der Universitätsstraße eine Fahrradstraße nach dem Leitfaden zur einheitlichen Gestaltung auszuweisen (vgl. 613/228/2019). Ein Beschluss des UVPA liegt hierfür bereits vor: 613/058/2020.

 

In der Hartmannstraße zwischen Breslauer Straße und Röthelheimbad entsprechen die bestehenden Bordsteinradwege nicht den gängigen Standards (v. a. Bereich zwischen Breslauer Straße und Sebaldusstraße (Ostseite)). Aus diesem Grund werden auch hier im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung Markierungsmaßnahmen auf der Fahrbahn geprüft (z. B. Fahrradpiktogramme zur Verdeutlichung der Möglichkeit der Fahrbahnnutzung für Radfahrer, markierungstechnische Ein- bzw. Ausleitungen auf die Fahrbahn etc.). Für die Langfeldstraße werden die beschriebenen Maßnahmen ebenfalls geprüft.

 

Im Kreuzungsbereich Herzogenauracher Damm / Leipziger Straße wird im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung geprüft, ob die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden können, um die beschlossene Querungshilfe baulich zu realisieren.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen
Asphaltdecke.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird jedoch die vorhandene Infrastruktur wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht, wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch wird durch diese Maßnahmen die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege wiederhergestellt.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.650.000 €

bei Sachkonto: 522.102 (Planung Haushalt 2022)

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen mit ergänzender Kostenermittlung zur Entwurfsplanung gemäß Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        1 – 6 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Fahrbahndeckenerneuerung)