Betreff
Recycling-Baustoffe
Antrag Nr. 051/2021 der SPD-Stadtratsfraktion
Vorlage
66/070/2021/1
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung im Sachbericht werden zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 051/2021 der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.02.2021 ist hiermit bearbeitet.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt zu untersuchen, ob innerhalb des Stadtgebietes Grundstücke vorhanden sind oder erworben werden können, die für eine Nutzung als städtischer Zwischenlagerplatz geeignet sind bzw. ausgebaut werden können. 


Mit Antrag Nr. 051/2021 beantragte die SPD-Stadtratsfraktion den Einsatz von Recycling-Bau-stoffen bei Baumaßnahmen sowie Optimierungsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen von Ausschreibungen darzustellen.

 

Tiefbaubereich:

 

Wie bereits in der im Antrag erwähnten MzK 66/216/2017 berichtet, wird Ausbauasphalt (Fräsgut oder Schollenaufbruch) standardmäßig den neuen Asphaltschichten als Asphaltgranulat zugegeben. Sofern möglich, erfolgt der Ausbau selektiv, d.h. schichtenweise, um somit auch Qualität des widerverwertbaren Materials zu steigern. So betragen die Zugabemengen an Asphaltgranulat bei den zuletzt ausgeführten Straßenbaumaßnahmen (Memelstraße, Günther-Scharowsky-Straße, Kreuzung Paul-Gossen-Straße / Günther-Scharowsky-Straße, Kreuzung Frauracher Straße / Am Hafen) je nach Asphaltschicht zwischen 30% und 70%. Dies entspricht auch den max. zulässigen Zugabemengen. Insofern wird gerade bei Asphaltbauweisen die Wiederverwendung von vorhandenen Baustoffen erfolgreich praktiziert. 

 

Der Einbau von RC-Material als ungebundene Tragschicht (z.B. Frostschutzschicht) ist selbstverständlich auch möglich und wird ebenfalls praktiziert. Voraussetzung ist, dass dieses Material hinsichtlich der bautechnischen und umweltverträglichen Eigenschaften geprüft, gütegesichert und zertifiziert ist. So kommt beim derzeit stattfindenden Ausbau der Günther-Scharowsky-Straße
(BA II) RC-Material als Frostschutzschicht zur Ausführung. Hinsichtlich der Ausschreibungen ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Ausschreibung von Bauleistungen produktneutral entsprechend den Bestimmungen der VOB zu erfolgen hat. Entsprechend den Standardtexten der „Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By)“ findet sich in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis bereits der Hinweis, dass „Recycling-Baustoffe, deren Bautauglichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe der TL BuB E-StB, der TL G SOB-StB und der ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde, gleichwertig zu natürlichen Baustoffen sind“. Um diesen Umstand weiter zu verdeutlichen, soll künftig auch in der Baubeschreibung auf den Einsatz von geprüftem, gütegesichertem und zertifiziertem RC-Baustoff 0/45, RW1-Material, nach dem „Bayerischem Leitfaden RC-Baustoffe“ des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ausdrücklich hingewiesen und verdeutlicht werden.

 

Grundsätzlich ist auch der Einsatz von RW2-Material möglich, jedoch ist dies je nach Baustellensituation und Material im Einzelfall zu prüfen und zu überwachen.

 

Einen generellen Ausschluss, wie dies im Fraktionsantrag angermerkt wird, lässt sich in den Tiefbauausschreibungen nicht feststellen.

 

Im Übrigen ist anzumerken, dass bereits seit langem vor Beginn der Ausschreibungsphase eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Materialien (z.B. Bordsteine, Pflaster, etc.) erfolgt und die Wiederverwendung im Rahmen der geplanten Baumaßnahme geprüft wird.

So könnten z.B. Pflastermaterialien, mineralische Schichten o.ä. durchaus wiederverwendet werden. Da diese Materialien aber im Regelfall nicht unmittelbar nach dem Ausbau wieder eingebaut werden können und auch nicht zwingend bei derselben Baustelle zum Einsatz kommen müssen, wäre hier ein Zwischenlager notwendig. Dies ist im Baustellenbereich nicht bzw. nicht im ausreichenden Umfang gegeben. Um auch diese Potentiale erschließen zu können wäre es notwendig, wenn die Stadt Erlangen über eine eigene geeignete Zwischenlagerfläche verfügen würde. Weiterhin wäre diese auch beim Thema Ausbau und Entsorgung eine dringend notwendige Ergänzung der Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung. Entsprechend den aktuellen Regelungen können ausgebaute Materialien erst nach dem Ausbau und der Zwischenlagerung hinsichtlich der Art und Weise ihrer Verwertung oder Entsorgung untersucht und bestimmt werden. Zwar gibt es auf dem freien Markt auch einzelne Dienstleistungsangebote zur Anmietung entsprechender Lagerflächen, diese sind jedoch üblicherweise mit zusätzlichen und nicht unerheblichen Investitionsmitteln (zwischen 60.000,- und 90.000,- € bei einem Projekt wie z.B. Ausbau der Günther-Scharowsky-Str. BA II nur für die Zwischenlagerung) verbunden und müssen zusätzlich ausgeschrieben und beauftragt werden. Insbesondere bei Kleinmaßnahmen oder im baulichen Unterhalt ist dies kaum umsetzbar.

Um für die Bauverwaltungen eine flexiblere, eigenständigere und wirtschaftliche Lösung für eine sichere Entsorgung und die Möglichkeit der Erweiterung von Baustoffrecycling zu schaffen, sollte untersucht werden, ob innerhalb des Stadtgebietes Grundstücke vorhanden sind oder erworben werden können, die grundsätzlich geeignet wären. Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt die Machbarkeit eines derartigen Projektes untersuchen und den Ausschuss über das Ergebnis informieren.

 

 

Hochbaubereich:

 

Bei Hochbauten existieren bislang bundesweit wenige Testprojekte, bei denen Recycling-Beton eingesetzt wurde. Hierbei kommt i.d.R. mineralisches Abbruchmaterial (z.B. RC Betonsplitt) zum Einsatz, der dann als Zuschlagsstoff dem Beton als Zuschlagsstoff beigemischt wird. Hierbei gilt es zu beachten, dass RC-Baustoffe dann rechtssicher sowie regelwerkskonform verwendbar sind, wenn sie hinsichtlich ihrer bautechnischen und umweltverträglichen Eigenschaften geprüft, gütegesichert und zertifiziert sind. Entscheidend in der Praxis ist jedoch, dass ausreichend qualitativ hochwertiges Abbruchmaterial vor Ort beim vorausgehenden Abbruch entsteht, Zwischenlagerflächen vorhanden sind und das Brechen und Beimischen der Zuschlagsstoffe idealerweise auf der Baustelle vor Ort passiert, um Transportwege einzusparen.

Der Einbau von RC-Materialien als Unterbau ist grundsätzlich möglich, wurde bislang aber nicht explizit gefordert.

 

Grundvoraussetzung für eine Wiederverwendung von Materialien ist die möglichst sortenreine Trennung. Daher wird bereits bei der Planung und Errichtung darauf geachtet, weitestgehend auf sog. Verbundbaustoffe, die nach dem Einbau oder dem Aushärten eine untrennbare Verbindung verschiedener Materialien eingehen, zu verzichten. Durch die sortenreine Trennung und Abfuhr von Abbruchmaterial wird dem Abbruchunternehmen die Möglichkeit für den Weiterverkauf und deren Wiederverwendung eröffnet.

 

Bei historischer Bausubstanz wird darüber hinaus stets geprüft, ob Baumaterialien oder Bauteile auch an anderer Stelle wieder eingebaut werden können. Hier ist z.B. die Wiederverwendung von Sandsteinen aber auch historische Holzfenster/ -türen oder anderer Holzkonstruktionen zu nennen.

 


Anlagen:        Antrag Nr. 051/2021 der SPD-Fraktion