Betreff
Initiative StUB Ostast
Vorlage
VI/070/2021
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, dem Landkreis Forchheim und dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn über die Einbindung des Ost-Astes in die weiteren StUB-Planungen soll abgeschlossen werden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung nach Abschluss in Abstimmung mit den Beteiligten der Regierung von Mittelfranken gem. Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 13 KommZG zur Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt vorzulegen.

3.    Der Abschluss der Zweckvereinbarung sowie die Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken erfolgt nach Abschluss des Verfahrens über die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt nach § 89 AO betreffend die umsatzsteuerliche Bewertung des Kostenersatzes auf Basis der Zweckvereinbarung.

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung sowie solche Änderungen, die sich z.B. im Hinblick auf die Abstimmung mit dem Finanzamt oder auch nach Hinweisen der Regierung von Mittelfranken ergeben und keine weitergehenden Verpflichtungen der Stadt Erlangen begründen, ohne nochmalige Befassung durch den Stadtrat der Stadt Erlangen selbständig vorzunehmen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Im Jahr 2012 wurde das gesamte T-Netz im Rahmen der GVFG-Rahmenanmeldung beim Bund angemeldet. Um Fördermittel bei einem möglichen Bau des StUB Ostastes zu erhalten, ist es erforderlich, hierfür vertiefte Planungsleistungen durchzuführen. Hierfür ist der Ostast in die laufenden Planungen des L-Netzes einzubinden, damit zum Zeitpunkt der Förderantragstellung für das L-Netz im Jahr 2023 auch bereits belastbare gutachterliche Aussagen zum gesamten T-Netz vorliegen.

      Mit dem Abschluss der Zweckvereinbarung sollen die Planungen für das Gebiet der Stadt Erlangen, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und dem Landkreis Forchheim durch den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn durchgeführt werden. Hierfür ist es erforderlich, dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn die Aufgabe „hoheitlicher Planungsleistungen für eine zukünftige Osterweiterung der StUB“, zu übertragen.

     

      Mit Beschluss vom 16.01.2020 (VI/234/2020) ist die Stadt Erlangen der Initiative des StUB-Ostastes beigetreten. Die Stadt Erlangen wurde beauftragt, einen Beitritt der Landkreise Erlangen-Höchstadt und Forchheim zum Zweckverband Stadt-Umland-Bahn zu begleiten und zu unterstützen. In gemeinsamen Abstimmungsgesprächen wurde zwischen der Stadt Erlangen, den Landkreis Erlangen-Höchstadt und dem Landkreis Forchheim eine Zweckvereinbarung ausgehandelt, welche die rechtlichen Voraussetzungen für die weiteren Planungen zur Einbindung des Ostastes der Stadt-Umland-Bahn in den Fördermittelzuschussantrag schaffen soll.

       

Der Kreistag Forchheim hat am 28.06.2021 einstimmig der Zweckvereinbarung zugestimmt. Der Kreisausschuss hat am 12.07.2021 den Abschluss der Zweckvereinbarung vorberaten und soll im Kreistag Erlangen-Höchstadt am 19.07.2021 beschlossen werden.

 

Noch nicht abschließend konnte von der beauftragten Steuerberatungsgesellschaft die Frage geklärt werden, ob die finanziellen Leistungen zwischen den Gebietskörperschaften und dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn der Umsatzsteuer unterliegen. Die Stadt Erlangen, der Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Landkreis Forchheim bitten den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn, zur endgültigen Klärung der Umsatzsteuerpflicht beim zuständigen Finanzamt eine Auskunft nach § 89 AO einzuholen. Die Zweckvereinbarung (Anlage) soll im Anschluss nach der umsatzsteuerlichen Bewertung durch das Finanzamt abgeschlossen werden.

 

Die durch den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn übernommenen Aufgaben werden durch eine Aufwandsentschädigung abgeholten. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach der Trassenlänge auf der Basis von 1993 und den Planungen von 2012, gerechnet ab Eckental-Eschenau Bahnhof bis zur Haltestelle Langemarckplatz in Erlangen. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

 

Stadt Erlangen                                         2,7 km             = 15,17 %

Landkreis Erlangen-Höchstadt                7,3 m               = 41,01 %

Landkreis Forchheim                              7,8 km             = 43,82 %

 

Die Kosten richten sich nach dem tats. Aufwand und den durchzuführenden Vergabeverfahren (geplant im Herbst 2021). Die Kosten wurden durch den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn geschätzt und betragen ca. 2 Millionen Euro (brutto). Die Kostenverteilung ist für zwei Jahre vorgesehen. Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn informiert die beteiligten Gebietskörperschaften regelmäßig über den Stand der Planungen. Die Kostenschätzung beträgt für den Anteil der Stadt Erlangen 310.000 € für zwei Jahre.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden insgesamt ca. 310.000 € und sind für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sind je 155.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Haushaltsmittel sollen als Nachmeldung der Verwaltung beantragt werden.

 


Anlagen:        Entwurf Zweckvereinbarung