Betreff
Beschaffung von weiteren mobilen Luftfiltern für Schulen und Kindertagesstätten
Vorlage
40/074/2021
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

1.       Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Der Bedarf für die Beschaffung von weiteren mobilen Luftreinigungsgeräten für die Schulen wird nach Variante A (Klassenzimmer U12, 1.- 6. Klasse), Variante B, Variante C, Variante D festgestellt. 

 

3.       Der Bedarf für die Beschaffung von weiteren mobilen Luftreinigungsgeräten für die Betreuung von Schulkindern in den Kindertagesstätten lt. Tabelle wird festgestellt.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die entsprechende Ausschreibung und die Beschaffung im Rahmen der Förderrichtlinie vorzunehmen.

 

5.Für die erforderlichen Investitionsmittel 2021 ist eine Mittelbereitstellung zu beantragen  


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die Bayerische Staatsregierung hat am 29.06.2021 angekündigt, dass möglichst alle Schulen und Kindertagesstätten nach den Sommerferien mit mobilen Luftfiltern ausgestattet werden. Damit soll die Sicherheit in den Schulen und Kindertagesstätten erhöht und Präsenzunterricht langfristig möglich gemacht werden.

        Die Förderrichtlinie mit den konkreten Fördervoraussetzungen vom 14 12.07.2021 sieht folgende Eckpunkte vor:

 

Ø Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Klassen- und Fachräume in Schulen bzw. für Gruppen- und Funktionsräume in Kitas.

Ø Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Andere Technologien sind nicht förderfähig.

Ø Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.

Ø Gefördert werden Beschaffungskosten (inkl. Kosten der Inbetriebnahme) sowie Miet- und Leasingkosten (an der Förderung als Einmalzahlung ändert sich insoweit nichts).

Ø Die mobilen Luftreinigungsgeräte sind für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab Inbetriebnahme zu verwenden (Zweckbindungsfrist).

 

 

 

 

In der Sitzung des Bildungsausschusses vom 01.07.2021 wurde die Verwaltung um Erstellung einer Beschlussvorlage für die Stadtratssitzung am 22.07.2021 gebeten.
Es sollen gemäß Protokollvermerk zwei Alternativen für die Ausstattung der Schulen und Kitas, jeweils mit einer entsprechenden Kostenschätzung (inklusive Betriebs- und Wartungskosten, ggf. Personalkosten), aufgezeigt werden:

  1. Ausstattung aller Räume (inkl. Lehrerzimmer) in den Schulen und Kitas.

  2. Zwischenlösung anhand einer Priorisierung nach Abfrage in den Schulen (alle Unterrichtsräume für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren sowie sonstige Räume mit dringendem Handlungsbedarf aus Sicht der Schulleitung).

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

       

 

Situation in den Schulen (Amt40)

       

        An den 33 Erlanger Schulen, für die die Stadt Erlangen Sachaufwandsträgerin ist, gibt es insgesamt folgende Anzahl an Räumen, in denen Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden bzw. sich mehrere Personen zeitgleich aufhalten:

       

       

Schulräume

 

Anzahl

 

Klassenzimmer

618

 

Fachräume

379

 

Restliche Räume

310

 

Insgesamt

1.307

 

Davon bereits mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet

(davon Klassenzimmer und Fachräume)

107

 

(94)

 

Rest Räume nicht ausgestattet

1.200

 

 

 

        In der ersten Förderrunde wurden 1.050 CO2-Sensoren für alle Klassenräume, Fachräume und Lehrerzimmer und 107 mobile Luftreinigungsgeräte für Klassenräume und Fachräume, die über keine ausreichende Lüftungsmöglichkeit verfügen, beschafft (Beschlüsse des Stadtrates vom 14.01.2021, 40/033/2021 und 40/034/2021). Alle Geräte wurden im Februar bzw. März 2021 an die Schulen ausgeliefert und aufgestellt.

 

        Um eine Priorisierung zu ermöglichen, wurden zur Bedarfsermittlung alle Schulleitungen um Mitteilung der Räume (Klassenzimmer, Fachräume und Mehrzweckräume), in den Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren unterrichtet werden sowie weiterer Räume, die aus Sicht der Schulleitung nicht ausreichend gelüftet werden können, gebeten.

 

        Zur Kalkulation der voraussichtlich förderfähigen Kosten werden die Investitionskosten anhand der letzten Ausschreibung im Dezember 2020 zzgl. der Kosten für den Transport und Einbau der Geräte, insgesamt ca. 4.100 € pro Gerät, herangezogen. Der maximale Förderbetrag (1.750 €) deckt somit nicht die in Aussicht gestellten 50 % der Kosten, sondern lediglich ca. 42 %.

 

 

       

        Hinzu kommen laufende nicht förderfähige Betriebskosten (Strom) und Wartungskosten i. H. v. ca. 1.100 € pro Gerät und Jahr.

 

        Bei Amt 24 entstehen zusätzliche Personalressourcen für Organisation von Betrieb und Wartung i. H. v. 2 Stunden pro Gerät und Jahr. Das entspricht beispielsweise bei der Ausstattung aller Klassen- und Fachräume ca. einer Vollzeitstelle pro Jahr.

 

 

Bewertung der förderfähigen Technologien aus Sicht von Amt 24:

 

Filtertechnologie

Dies ist die einzige Technologie, die derzeit bei Erlanger Schulen im Einsatz ist. Die Funktion ist erprobt und die Kosten für Anschaffung, Betrieb und Wartung sind bekannt.

 

UV-C – Technologie

Diese Technik wurde nach Kenntnisstand des GME noch nicht in großem Umfang zur Entkeimung von Klassenzimmern angewendet. Hinsichtlich des Betriebs und der Wartung in Schulen liegen keine Erfahrungswerte vor. Die Technik existiert jedoch bereits für andere Einsatzzwecke (Krankenhäuser, Laborräume). Die Gefahr von Ozon-Bildung dürfte durch Verwendung der passenden UV-C – Strahler gering sein. Wichtig ist, dass kein UV-C - Licht im betroffenen Raum freigesetzt wird, da dies zu Augen- und Hautschäden führen kann. Das Umweltbundesamt empfiehlt den Einsatz nur, wenn neben dem Wirksamkeitsnachweis auch der Nachweis der Gerätesicherheit erbracht ist. Viele der angebotenen Geräte sind jedoch nur mit kleinen Umluftmengen erhältlich, so dass u.U. der Einsatz von mehreren Geräten pro Klassenzimmer notwendig wäre.

 

Ionisations- und Plasmatechnologie

Auch diese Technik ist noch nicht allzu verbreitet. Ob sich die Anwendung in Schulen oder Kitas bewähren wird, ist noch unklar. Auch hier bestehen zu Betrieb und Wartung keine Erfahrungswerte. Die Technik wird u.a. bereits zur Abluftbehandlung von geruchsbelasteten Lüftungsanlagen verwendet (z.B. Küchenabluft). Die Ionisation und Plasmabildung erfolgt in einem Elektrofilter, wobei prinzipbedingt auch Ozon entsteht. Auch hier empfiehlt das Umweltbundesamt den Einsatz nur, wenn neben dem Wirksamkeitsnachweis auch der Nachweis der Gerätesicherheit erbracht ist, d.h. der Austritt von Ozon muss entsprechend unterbunden werden. Ob bereits Gerätegrößen existieren, die die notwendigen Umluftmengen für einen sechsfachen Luftaustausch schaffen, konnte nicht ermittelt werden.

 

Über das bayerische Förderprogramm wären theoretisch auch Raumlufttechnische Anlagen (z.B. dezentrale Lüftungsanlagen) förderfähig. Der Förderanteil mit 1.750 € /Raum ist jedoch viel geringer als beim parallel existierenden Förderprogramm der Bafa, die eine Förderquote von bis zu 80% anbietet. Da die über die Bafa zu fördernden Anlagen jedoch einer intensiven planerischen Vorleistung bedürfen, ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich und die Inanspruchnahme grundsätzlich stark abhängig von den zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Die Verwaltung strebt daher eine Nachrüstung von dezentralen RLT-Anlagen nur an bestimmten Objekten (z.B. Aufenthaltsräumen an verkehrsbelasteten Situationen o.ä.) für das Jahr 2022 an.

 

         


 

        Nachfolgend werden die Kostenkalkulationen für die förderfähigen Räume (Variante A: Klassenräume U12 sowie Variante B: alle Klassen- und Fachräume) sowie die Kostenschätzungen für die im Protokollvermerk genannten Varianten (Varianten C+D) dargestellt.

       

 

 

Variante A: Klassenzimmer U12                     

 

 

 

 

Variante B: Alle Klassenzimmer und Fachräume

       

 

 

 

Variante C: Alle Räume (siehe Ziff. 1 Protokollvermerk)

       

 

 


Variante D: Räume U 12 und priorisiert - nach individueller Einschätzung der Schulleitungen (siehe Ziff. 2 Protokollvermerk)

       

 

       

 

        Situation in den Kindertagesstätten (Amt 51)

 

Der Kurzfristigkeit der Anfrage geschuldet konnten bisher nur die Räume für Schulkinder ermittelt werden (Krippen, Kindergärten, Spielstuben sind in der Berechnung noch nicht enthalten). Bei der Berechnung wird das angegebene Lüftungsgerät der Schulen als Grundlage genommen (da in den Kindertagesstätten die Räume sehr unterschiedliche Größen haben, könnten aber auch andere Geräte sinnvoller sein). Die Förderrichtlinie vom 14.07.2021 lag dem Stadtjugendamt am 15.07.2021 vor.
Die Verwaltung schlägt vor, im ersten Schritt die Räume in den städtischen Horten und Lernstuben auszustatten.

 

 

Anzahl Räume

Kosten

Eigenanteil nach Abzug Förderung

Investitionskosten (inkl. Montage)

116

475.600,00 €

272.600,00 €

Jährl. Nebenkosten pro Gerät laufend ab 2022

1.100,00 €

127.600,00 €

127.600,00 €

 

Der mögliche Bedarf in den städtischen Einrichtungen U6 wird aktuell noch ermittelt

       

Hinzuzufügen ist allerdings noch, dass bei der letzten Abfrage bezüglich mobiler Lüftungsgeräte für Kindertageseinrichtungen anlässlich der Förderung von Räumen, die nicht ausreichend durch Fenster gelüftet werden können, die Anschaffung sowohl von den Einrichtungen als auch Fachleuten durchaus auch kritisch angesehen wurde (Platzbedarf in kleinen Räumen, Stolpergefahr, u.ä.). Alle Räume (lediglich 20), die damals in die Kategorie 2 fielen, in der die Anschaffung von Filtern als sinnvoll erachtet wird, wurden bereits ausgestattet.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich Körperkontakte und damit verbunden mögliche Tröpfcheninfektionen bei Kindern unter sechs Jahren in den Kindertageseinrichtungen im Kitalltag in der Regel nicht vermeiden lassen wäre der erhoffte Effekt des Einsatzes von Luftfiltern in den Gruppenräumen in Frage zu stellen.

 

Vor Ausschreibung ist seitens Amt 24 jeder dieser Räume auf die Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen (Eignung der Geräte, technische Voraussetzungen, Aufstellmöglichkeiten). Aufgrund der Vielzahl an Räumen ist zu erwarten, dass dieser Prozess sehr zeitaufwändig sein wird.

 

Die Entscheidung über die Anschaffung von Luftfiltern in den nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen liegt bei den freien Trägern. Die Weiterreichung der Fördermittel an die freien Träger würde über die Kommune als Zuschussempfänger erfolgen.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Der Bayerische Städtetag äußerte sich zum Förderprogramm wie folgt: „Der Freistaat will bei einer Summe von bis zu 190 Millionen Euro die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten an Schulen mit bis zu 50 Prozent fördern. Die restlichen Kosten fallen auf die Kommunen. Der Freistaat will damit bewusst keinen Konnexitätsfall auslösen (nach dem Motto: wer anschafft, muss auch bezahlen). Sehr problematisch bleibt aus der Sicht vieler Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker: Die Ankündigung weckt bei Elternschaft, Schülerschaft und Lehrerschaft zu hohe Erwartungen. Zum einen ist nach wie vor nicht geklärt, welchen Beitrag mobile Lüftungsgeräte im Sinne des Infektionsschutzes tatsächlich leisten können. Das ist aber die entscheidende Frage. Zudem ist höchst fraglich, ob sich tatsächlich bis zum Schuljahresbeginn alle insgesamt rund 100.000 Klassenzimmer und 52.000 Kita-Räume in Bayern mit Lüftungsgeräten ausstatten lassen.“

       

        Auch der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages formulierte in seinem Beschluss vom 01.07.2021: „Die Schulträger werden ihre Verantwortung für Schutz- und Hygienemaßnahmen an den Schulen weiter wahrnehmen. Dabei stellt das regelmäßige Stoßlüften der Klassenräume eine der wichtigsten Maßnahmen dar. Raumlufttechnische Anlagen können in diesem Kontext eine dauerhafte und nachhaltige Lösung im Sinne des Klimaschutzes sein. Mobile Geräte sind nur in konkret zu definierenden Ausnahmefällen sinnvoll. Flächendeckend Lüftungsanlagen über den Sommer einzubauen ist aber wegen der Komplexität nicht realistisch.“

 

        Das Umweltbundesamt (UBA) vertritt nach wie vor die Auffassung (Stand 9.7.2021) m, dass neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft bleibt („AHA+L“).

 

        Das UBA teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein:

 

1.       Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) (Kategorie 1). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben.

2.       Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) (Kategorie 2). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent.

3.       Nicht zu belüftende Räume (Kategorie 3).

   

        In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn ein Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus.

   

        In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren.

 

        Räume der Kategorie 3 werden aus innenraumhygienischer Sicht für den Schulunterricht nicht empfohlen. In solchen Räumen reichern sich ausgeatmetes Kohlendioxid und Feuchtigkeit rasch zu hohen Werten an. Der Einsatz von Luftreinigern in solchen Räumen ergibt keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft (Lüftungserfolg) gewährleistet wird.

 

        Demnach sind lediglich für Räume der Kategorie 2 mobile Luftreinigungsgeräte somit, neben der eingeschränkten Lüftung, ein wichtiges Element eines Maßnahmenpakets, die Konzentration virushaltiger Partikel in Innenräumen durch Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren mittels Luftbehandlungsmethoden (UV-C, Ionisation/Plasma) zu inaktivieren.

        107 Schulräume aus dieser Kategorie wurden bereits im Rahmen der 1. Förderrunde im März 2021 (s.o.) ausgerüstet, sodass bereits jetzt in allen Unterrichtsräumen bei Einhaltung der AHA-Regeln gefahrlos Unterricht erteilt werden kann.

        Darüber hinaus liegt nunmehr der Abschlussbericht der Uni Stuttgart zu dem von der Landeshauptstadt Stuttgart in Auftrag gegebenen Pilotprojekt betreffend Luftreiniger an Stuttgarter Schulen („Pilotprojekt: Experimentelle Untersuchung zum Infektionsrisiko in Stuttgarter Schulen“) vor. Die Berichtszusammenfassung) enthält folgende Empfehlung:

        „Basierend auf den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt ist der flächendeckende Einsatz von Luftreinigungsgeräten nicht indiziert.“

 

        Für die Entscheidung über die zukünftige Ausbaustufe der Erlanger Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräte sollten daher neben dem Kostenfaktor auch die oben zitierten Untersuchungsergebnisse hinsichtlich des Wirkungsgrades bzw. der Nachhaltigkeit einbezogen werden.

 

 

        Vorschlag der Verwaltung:

         

        Aus Sicht der Verwaltung wird daher eine Ausstattung aller Klassenräume U12 (Variante A) 1.- 6. Klasse mit mobilen Luftreinigungsgeräten vorgeschlagen.
Diese Lösung wird nach fachlichem Austausch auch von den umliegenden Städten Fürth und Nürnberg favorisiert
.

 

        Vor Ausschreibung ist seitens Amt 24 jeder dieser Räume auf die Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen (Eignung der Geräte, technische Voraussetzungen, Aufstellmöglichkeiten). Aufgrund der Vielzahl an Räumen ist zu erwarten, dass dieser Prozess sehr zeitaufwändig sein wird.

        Die Ausschreibungsmodalitäten richten sich nach dem Ergebnis dieser Prüfung und den vorhandenen Kapazitäten am Markt.

       

        Die Beschaffung erfolgt unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften und der Einhaltung der entsprechenden Fristen.

        Nach 1. Einschätzung der Vergabestelle wird ein Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht möglich sein, so dass eine kurzfristige Beschaffung eher unwahrscheinlich wird.

        Sollte eine Beauftragung innerhalb der Sommerpause doch noch möglich sein, müsste diese im Weg einer Dringlichkeitsanordnung durch den Oberbürgermeister erfolgen.

        Eine Aussage über die Auslieferung der Geräte kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

         

        Das aufwändige Beschaffungsverfahren bindet personelle Ressourcen in den Fachämtern, so dass andere Aufgaben zurückgestellt werden müssen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

 

Begründung Amt 24: Bei Dauerbetrieb der mobilen Luftfilter ist mit einem Anstieg des Stromverbrauchs zu rechnen. Aufgrund der weiter bestehenden Notwendigkeit zur Fensterlüftung zum Austausch der Raumluft (vs. Anreicherung mit CO2) besteht ein unveränderter Lüftungswärmeverlust.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 1.100.000 €
ca. 272.600 €

bei IPNr.: Amt 40
bei Amt 51

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto: Amt 24

Folgekosten jährlich

ca. 500.000 €
ca. 127.600 €

bei Sachkonto: Amt 24
für Amt 51

Korrespondierende Einnahmen/Fördermittel

ca. 791.000 €
ca. 203.000

bei Sachkonto: Amt 40
bei Sachkonto: Amt 51

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden: Die Investitionskosten müssten im HH 2021 bereitgestellt werden. Die jährlichen Folgekosten sind für den HH 2022 nachzumelden.


Anlagen:

Protokollvermerk aus Sitzung BildungsA 01.07.2021

Rundschreiben Deutscher Städtetag 13.07.2021