Betreff
Anfrage Erlanger Linke - Denkmal Bismarckstraße 4
Vorlage
VI/069/2021
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit der schriftlichen Anfrage hat die Erlanger Linke folgende Fragen an die Verwaltung gestellt, welche folgendermaßen beantwortet werden:

 

Frage 1: Trifft es zu, dass das Denkmal Bismarckstraße 4 Eigentum des Freistaates Bayern ist, und dass die Universität als Verwalter eingesetzt ist?

Antwort:

Das Anwesen Bismarckstraße 4 befindet sich im Besitz des Freistaates Bayern. Die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) ist die grundbesitzverwaltende Dienststelle. Das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg (StBAERN) ist die ausführende Dienststelle für den Bauunterhalt.

 

Frage 2: Trifft es zu, dass die Stadt Erlangen als untere Denkmalschutzbehörde für die Bismarckstraße 4 zuständig ist, insbesondere auch dafür, gegen ein „Verfallen lassen“ des Denkmals vorzugehen?

Antwort:

Maßnahmen des StBAERN liegen im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Mittelfranken als Höherer Denkmalschutzbehörde. Sie tritt in diesem Fall an die Stelle der Genehmigungsbehörde.

Hinsichtlich einer im Raum stehenden Instandsetzungsanordnung wurde die Zuständigkeit mit der Regierung von Mittelfranken geklärt. In diesem Fall ist die Untere Denkmalschutzbehörde die Vollzugsbehörde.

 

Frage 3: Trifft es zu, dass die Stadt Erlangen – untere Denkmalschutzbehörde – die Universität als Verwalter aufgefordert hat, das Denkmal vor dem Verfall zu schützen?

Antwort:

Die Untere Denkmalschutzbehörde hat in der Vergangenheit mehrfach das StBAERN, aber auch das Referat G4, Bau- und Flächenmanagement, der FAU auf den Zustand (offene Fenster, Fehlstellen im Dach etc.) und auf eine Behebung der vorliegenden Mängel hingewiesen. Zuletzt wurde im Mai 2021 auch die Immobilien Bayern (IMBY) über den Sachverhalt informiert und um ein umgehendes Handeln ersucht.

 

Frage 4: In der Tagespresse war am 17.4. als Stellungnahme der Universität zu lesen:

"Allerdings muss die Universität ihre Prioritäten bei Sanierung und Bauunterhalt im Augenblick anders setzen – auf jene Gebäude nämlich, die für universitäre Zwecke auch nutzbar sind."

Muss die oben zitierte Antwort der Universität nicht als offene Ankündigung des frechen und fortgesetzten Rechtsbruchs verstanden werden?

Antwort:

Über Planungen der FAU kann keine Aussage getroffen werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob Gebäude, die aus Sicht der FAU nicht für universitäre Zwecke nutzbar sind, für andere Nutzungen/ Zwecke freigegeben werden könnten, die für das Gebäude geeignet erscheinen.

 

Frage 5: Will die Stadt Erlangen diesen „rechtsfreien Raum“ weiter dulden, oder wäre es nicht an der Zeit, die Universität genau wie jeden anderen Hausbesitzer zu behandeln, der seine Pflichten missachtet?

Antwort:

Aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde lässt sich eine Instandsetzungsanordnung aufgrund des baulichen Zustands, der bei einer Gebäudebegehung vorgefunden wurde, grundsätzlich rechtfertigen.

Am 05.07.2021 fand ein Gespräch zwischen Vertretern des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, der FAU, des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst als Oberster Denkmalschutzbehörde und der Regierung von Mittelfranken als Höherer Denkmalschutzbehörde statt. Das Ergebnisprotokoll des Gesprächs liegt der Stadt Erlangen noch nicht vor.

Da eine Anordnung nach Art. 4 Abs. 2 DSchG der Untere Denkmalschutzbehörde an den Freistaat Bayern laut Gesetz jedoch einer vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums bedarf, müssen die Erkenntnisse aus dem Protokoll abgewartet werden.

 

Frage 6: Hat die untere Denkmalbehörde inzwischen das Gebäudes besichtigen können? Was sind ggf. die Ergebnisse der Ortsbesichtigung?

Antwort:

Am 11.06.2021 konnte das gesamte Gebäude durch die Untere Denkmalschutzbehörde begangen werden. Hierbei wurde Folgendes festgestellt:

Das Gebäude zeigt Spuren von Vandalismus (zerschlagene Fensterscheiben, ausgehängte Fensterflügel und Türen, beschädigte Wände etc.) und nicht zulässiger Nutzung (Bettenlager, Vermüllung etc.).

Die Dachhaut zeigt Fehlstellen (teilweise fehlende Verglasung bei Dachflächenfenstern, fehlende Gratziegel). Anhand der vorhandenen Schadensbilder an Decken (Wasserränder, abgeplatzter Putz) und Böden (aufgequollener Bodenbelag, Schwammbefall) konnte außerdem nachvollzogen werden, dass in der Vergangenheit anderweitige Öffnungen in der Dachhaut vorhanden waren, über die Wasser in das Gebäude eindringen konnte.

Die Dachentwässerung erscheint stellenweise mangelhaft.

Vordringlich müssen Öffnungen im Dach geschlossen werden, um ein weiteres Eindringen von Wasser in das Gebäude zu verhindern.  

Aufgrund des Eindringens von Wasser und der dadurch vermuteten Schäden an der Dach- und Deckenkonstruktion, wäre eine Schadenskartierung (verbunden mit Bauteilöffnungen) sowie eine Untersuchung der Statik erforderlich. Auf dieser Grundlage können dann Maßnahmen für eine Notsicherung festgelegt werden.

 

Frage 7: Hat die Universität oder der Freistaat einen verbindlichen Zeitplan vorgelegt, bis wann welche Schäden am Denkmal beseitigt werden sollen?

Antwort:

Ein Zeitplan liegt der Stadt derzeit nicht vor, vermutlich wird aber das Protokoll der Besprechung vom 05.07.2021 hierzu Erkenntnisse bringen.

 

Frage 8: Hat der OB, der Referent oder der Amtsleiter der Abteilung Denkmalschutz in irgendeiner Weise Anweisungen zum Vorgehen in Sachen Bismarckstraße 4 gegeben oder geben lassen?

Antwort:

Nach Klärung der Frage, dass die UDSchB der Stadt Erlangen für eine ggf. zu erlassende Instandsetzungsanordnung zuständig ist, wurde von Seiten des Referates die Anweisung erteilt, zeitnah eine entsprechende Anordnung, unter Beachtung der unter 5. dargestellten Formalie, zu erlassen. Vor Einleitung dieser Schritte sollten die Ergebnisse des Gesprächs am 05.07.2021 abgewartet werden.


Anlagen:        schriftliche Anfrage Erlanger Linke vom 21.06.2021