Betreff
Geländerneubau auf den Portalen Bauwerk Unterführung Schallershofer Straße
Vorlage
66/071/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die Geländer auf den Portalen der Unterführung Schallershofer Straße sollen wie im Sachbericht beschrieben hergestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und in 2021 umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Neubau des Geländers wird bei dem Bauwerk Unterführung Schallershofer Straße die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Geländer auf dem Bauwerk wird entsprechend den Richtzeichnungen für Ingenieurbauten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hergestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verkehrssicherheit des Bauwerkes ist aufgrund des Fehlens eines Holmgeländers auf den beidseitigen Portalen nicht gegeben. Es besteht bei Unterhaltsarbeiten Absturzgefahr. Daher ist vorgesehen, ein neues Holmgeländer auf den beidseitigen Portalen aufzubringen.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit für notwendige Unterhaltsarbeiten an der Brücke sichergestellt. Die Arbeiten zur Geländermontage werden mittels mobiler Arbeitsbühne von der Schallershofer Straße aus ausgeführt, somit kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem Büchenbacher Damm. Lediglich im Aufstellungsbereich der mobilen Arbeitsbühne in der Schallershofer Straße kommt es für die Verkehrsteilnehmer zu Behinderungen. Die Verkehrsteilnehmer werden je nach Standort der mobilen Arbeitsbühne an dieser vorbeigeleitet.

Die geschätzten Kosten für den Neubau des Geländers belaufen sich auf ca. 82.000,- €
(inkl. MwSt).

Eine Material-Preissteigerung für Stahlbauteile wurde bereits in der Kostenschätzung berücksichtigt.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Der Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im Rahmen seiner Verkehrssicherungsplicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für deren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Standsicherheit. Durch die entsprechende Maßnahme (Neubau des Geländers) wird der ordnungsgemäße Zustand zur Verkehrssicherung auf dem Bauwerk gewährleistet.

Demzufolge sind alternative Handlungsoptionen nicht vorhanden.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

82.000,00 €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 522.102

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtslageplan

                        Anlage 2 - Entwurfsplan