Den Ausführungen im Sachbericht wird zugestimmt. Die
Geländer auf den Portalen der Unterführung Schallershofer Straße sollen wie im
Sachbericht beschrieben hergestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und in 2021 umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch den Neubau des Geländers wird bei dem Bauwerk Unterführung Schallershofer Straße die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Geländer auf dem Bauwerk wird entsprechend den Richtzeichnungen für Ingenieurbauten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hergestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verkehrssicherheit des Bauwerkes ist aufgrund des Fehlens eines Holmgeländers auf den beidseitigen Portalen nicht gegeben. Es besteht bei Unterhaltsarbeiten Absturzgefahr. Daher ist vorgesehen, ein neues Holmgeländer auf den beidseitigen Portalen aufzubringen.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit für notwendige Unterhaltsarbeiten an der Brücke sichergestellt. Die Arbeiten zur Geländermontage werden mittels mobiler Arbeitsbühne von der Schallershofer Straße aus ausgeführt, somit kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem Büchenbacher Damm. Lediglich im Aufstellungsbereich der mobilen Arbeitsbühne in der Schallershofer Straße kommt es für die Verkehrsteilnehmer zu Behinderungen. Die Verkehrsteilnehmer werden je nach Standort der mobilen Arbeitsbühne an dieser vorbeigeleitet.
Die geschätzten Kosten für den Neubau des Geländers
belaufen sich auf ca. 82.000,- €
(inkl. MwSt).
Eine Material-Preissteigerung für Stahlbauteile wurde bereits in der Kostenschätzung berücksichtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Der Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im
Rahmen seiner Verkehrssicherungsplicht die Verantwortung und die
Haftungsrisiken für deren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich
Verkehrssicherheit und Standsicherheit. Durch die entsprechende Maßnahme
(Neubau des Geländers) wird der ordnungsgemäße Zustand zur Verkehrssicherung
auf dem Bauwerk gewährleistet.
Demzufolge sind alternative Handlungsoptionen nicht
vorhanden.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
82.000,00 € |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 522.102
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage
1 - Übersichtslageplan
Anlage 2 - Entwurfsplan