Betreff
ESTW AG: Bevollmächtigung für die Beschlussfassungen der Hauptversammlung am 23.07.2021
Vorlage
BTM/030/2021
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Herr berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, die Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 23. Juli 2021 als Aktionärsvertreter zu vertreten und zu folgenden Beschlussempfehlungen die Zustimmung zu erteilen:

 

-       Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von -1.219.302,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

-       Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

-       Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

-       Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München gewählt.

-       Die Satzung der ESTW AG wird wie im Sachbericht dargestellt geändert bzw. ergänzt.

 

 


Zu den o.g. Beschlussvorlagen wird sich der Aufsichtsrat der ESTW AG in seiner Sitzung am 09.07.2021 beraten und seine Beschlussempfehlungen an die Hauptversammlung der ESTW AG am 23.07.2021 aussprechen. In der Hauptversammlung der ESTW AG wird die Aktionärin Stadt Erlangen von Herrn Ternes vertreten. Gemäß § 3 Abs. 12 i.V.m. § 4 Abs. 12 der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrats hat der Stadtrat das Weisungsrecht für die Stimmabgaben des Vertreters der Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der ESTW AG.

 

1.   Jahresabschluss der ESTW AG zum 31.12.2020

Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der ESTW AG sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte des Konzerns und der Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2020 wurden zum zweiten Mal in Folge von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

 


 

Kennzahlen zum Jahresabschluss 2020 im Vergleich zu den beiden Vorjahren:



2020
(in T€)

2019
(in T€)

2018
(in T€)

Bilanz

 

 

 

Bilanzsumme (in T€)

278.016

270.022

264.535

EK-Quote

45,1%

46,8%

47,2%

Investitionen (in T€)

27.778

21.731

27.458

Kreditaufnahme (in T€)

10.000

9.793

0

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

Umsatz

178.585

171.101

160.524

davon Strom Netz

           Strom Sonstige Aktivitäten

           Erdgas Netz

           Erdgas Sonstige Aktivitäten

           Nah- und Fernwärme

           Wasser

           Sonstige Aktivitäten

18.609

73.703

2.676

14.791

40.983

18.633

9.190

 

17.985

68.687

2.848

14.727

39.052

18.579

9.223

 

14.539

67.456

2.717

12.498

35.942

18.410

8.962

Personalaufwand

Verlustübernahmen vor Steuerumlage

39.850

13.465

40.390

10.642

38.091

8.350

Jahresergebnis

-1.219

+1.666

+2.727

Sonstiges

 

 

 

Anzahl der Mitarbeiter im Jahres-

588

599

579

Cash-Flow nach DVFA/SG*)

14.398

 

17.825

20.069

Leistungsdaten
(jeweils zum 31.12.)

 

 

 

Stromprod. aus erneuerbaren Energien

Abgabe an Kunden

   Strom (Mio. kWh)

   Erdgas (Mio. kWh)

   Nah- und Fernwärme (Mio. kWh)

   Wasser (m3)

49,9

 

310,4

297,5

394,0

7,6

47,0

 

300,3

284,4

388,3

7,4

47,9

 

311,5

275,6

376,2

7,6

Verteilungsnetz (km)**)

 

 

 

   Strom

   Erdgas

   Fernwärme

   Wasser

1.057,2

252,4

103,7

337,1

1.051,2

251,1

100,5

335,5

1.047,2

248,9

97,7

334,1

*)   Cash-Flow nach DVFA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen +/- Veränderung d. langfristigen Rückstellungen +/- sonstige zahlungsunwirksame wesentliche Aufwenden und Erträge, ohne Sondereinflüsse

**)  ohne Hausanschlussleitungen

 

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der ESTW AG für das Geschäftsjahr 2020 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und die Prüfberichte des Abschlussprüfers zum Konzern und den Konzernunternehmen können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.

 

Die ESTW AG hat sich im Pandemiejahr in ihrem Kerngeschäft gut behauptet. Die Abgabe an Kunden ist in allen vier Sparten gestiegen. Beim Strom konnten zwei überregional agierende Kunden gewonnen werden, und auch beim Erdgas kamen einige Kunden außerhalb des Netzgebietes hinzu. Verbunden mit einer leichten Anhebung der Grundversorgungstarife und Sonderprodukte –Strom konnte daher der Umsatz um 7.484 T€ (4,4%) gesteigert werden. Die gesunkenen Umsätze aus dem Badbetrieb aufgrund der verordneten Schließungen sind für die ESTW AG dagegen von untergeordneter Bedeutung.

Der Materialaufwand nahm um 8.415 T€ (9,2%) zu. Der leichte Rückgang beim Personalaufwand erklärt sich aus der Kurzarbeit im Bäderbetrieb.

Die Verlustübernahme betreffen die ESTW Stadtverkehr GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Ergebnisentwicklung der ESTW Stadtverkehr GmbH war geprägt von einem Umsatzrückgang aufgrund neuerer Erkenntnisse aus dem Einnahme-Aufteilungs-Verfahren sowie dem coronabedingten Einbruch der Fahrgastzahlen. Aus dem Corona-Rettungsschirm erhielt die ESTW Stadtverkehr GmbH Zuschüsse i.H.v. 1,4 Mio. €.

 

Insgesamt verschlechterte sich das Jahresergebnis der ESTW AG um 2.885 T€, was zu einem Verlust i.H.v. -1.219 T€ führte.

 

Investiert wurde im Geschäftsjahr 2021 in die Versorgungsnetze (12,9 Mio. €), die Fernwärmeerzeugung (6,1 Mio. €, überwiegend für den Kohleausstieg durch Umbau der Kesselanlagen im Heizkraftwerk), den Telekommunikationsbereich (2,4 Mio. €), die Wassergewinnung, -aufbereitung und –speicherung (1,1 Mio. €), die Neu- und Ersatzbeschaffungen für Heizzentralen und BHKWs (0,9 Mio. €), den IT-Bereich (0,7 Mio. €) sowie den Messstellenbetrieb (0,3 Mio. €).

 

Auszug aus dem Lagebericht der ESTW

 

Geschäftsverlauf

Das Jahr 2020 war auch im Wettbewerbsumfeld durch die Corona-Pandemie mitgeprägt. Gerade in dieser Zeit werden die ESTW als zuverlässiger Partner mit hoher Erreichbarkeit und einem sehr guten – digital verbesserten -  Kundenservice wahrgenommen. Das gilt für das Stadtgebiet selbst, aber ebenso über die Grenzen Erlangens hinaus.

In Anbetracht der durch die Corona-Pandemie stark beeinflussten schwierigen Situation sind nach Auffassung des ESTW-Vorstandes die Gesamtentwicklung und die wirtschaftliche Lage der ESTW im Geschäftsjahr 2020 zufriedenstellend.

 

Chancen und Risiken

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben bisher nicht zu wesentlichen Umsatzrückgängen im Kerngeschäft der ESTW geführt. Durch die inzwischen entwickelten Impfstoffe werden für den Spätsommer 2021 auch eine annähernde Rückkehr zur Normalität und damit wieder steigende Umsätze in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor erwartet, Möglicherweise werden die Privatkundenumsätze durch die veränderte Arbeitswelt weiterhin hoch bleiben.

Die Versorgungssicherheit ist trotz des Kostendrucks aus der Anreizregulierung für die ESTW ein wichtiges Ziel. Aus dem Anlagenbereich waren weiterhin keine Risiken für das Unternehmensergebnis erkennbar.

Für die Produktion von Wärme und die Förderung von Trinkwasser stehen bei den ESTW ausreichend Reservekapazitäten bereit. Im Heizkraftwerk steht der größte Kessel mit einer Fernwärmeleistung von 55 MW wegen Umbau weiterhin nicht zur Verfügung. Die eisigen Temperaturen im Februar 2021 führten trotz der reduzierten Kapazität zu keinerlei Einschränkungen in der Versorgung. Die regenerative Stromerzeugung besteht – neben Wasserkraftwerken und Photovoltaikanlagen kleiner als 1 MW – überwiegend aus Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von ca. 29 MW. Die Windkraftanlagen sind durch Vollwartungsverträge mit hoher Verfügbarkeitsgarantie abgesichert.

Die ESTW haben im Allgemeinen weiterhin eine starke Position durch ihre Kundennähe bei wettbewerbsfähigen Preisen. Somit rechnen die ESTW im Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt weiterhin mit einem sehr hohen Anteil im Privatkundengeschäft.

 

 

2.      Gewinnverwendungsbeschluss

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.219.302,31 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat wird auf seiner Sitzung am 09. Juli 2021 voraussichtlich eine entsprechende Beschlussempfehlung beschließen.

 

3.      Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Vorstand schlägt vor, die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, erneut zum Abschlussprüfer zu wählen. Die Beauftragung für das Geschäftsjahr 2021 ist die dritte in Folge. Der Aufsichtsrat wird auf seiner Sitzung am 09. Juli 2021 voraussichtlich eine entsprechende Beschlussempfehlung beschließen.

 

4.      Satzungsanpassung

Um zukünftig die Abhaltung von Aufsichtsratssitzungen bzw. die Zuschaltung einzelner Aufsichtsratsmitglieder mittels Ton-Bild-Übertragung rechtssicher zu ermöglichen, sind unter § 10 (Vorsitz, Einberufung, Beschlussfassung des Aufsichtsrates) der Satzung die folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig:

 

§ 10 Abs. 3

Der Aufsichtsrat wird von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden - im Ver­hinderungsfalle von ihrem bzw. seinem Stellvertreter bzw. Stellvertreterin - oder auf Verlangen eines Aufsichtsratsmitgliedes oder des Vorstandes ein­berufen. Den Sitzungsort bestimmt die bzw. der Aufsichtsratsvorsitzende.

§ 10 Abs. 3 neu

Der Aufsichtsrat wird von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden - im Ver­hinderungsfalle von ihrem bzw. seinem Stellvertreter bzw. Stellvertreterin - oder auf Verlangen eines Aufsichtsratsmitgliedes oder des Vorstandes ein­berufen. Die Entscheidung über den Sitzungsort bzw. über die Abhaltung der Sitzung mittels Ton-Bild-Übertragung trifft die bzw. der Aufsichtsratsvorsitzende.

§ 10 Abs. 5

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder zur Sitzung ordnungsgemäß geladen sind und mindestens acht Mitglieder einschließlich der bzw. des Vorsitzenden (bei ihrer bzw. seiner Verhinderung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters) anwesend sind.

§ 10 Abs. 5 neu

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder zur Sitzung ordnungsgemäß geladen sind und mindestens acht Mitglieder einschließlich der bzw. des Vorsitzenden (bei ihrer bzw. seiner Verhinderung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters) teilnehmen.

§ 10 Abs. 7

Die Mitglieder des Aufsichtsrates können, sofern sie selbst verhindert sind, an der Sitzung teilzunehmen, ihre schriftliche Stimmabgabe durch andere Aufsichtsratsmitglieder in der Aufsichtsratssitzung überreichen lassen.

§ 10 Abs. 7 neu

Die Mitglieder des Aufsichtsrates können, sofern sie selbst verhindert sind, an der Sitzung teilzunehmen, ihre schriftliche Stimmabgabe durch andere Aufsichtsratsmitglieder in der Aufsichtsratssitzung überreichen lassen. Aufsichtsratsmitglieder können mittels Ton-Bild-Übertragung an einer Sitzung teilnehmen. Genauere Festlegungen trifft der Aufsichtsrat durch gesonderten Beschluss.

 


Anlagen:        ESTW AG Bilanz GuV 2020