Herr berufsmäßiger Stadtrat Thomas
Ternes wird bevollmächtigt, die Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der
Erlanger Stadtwerke AG am 23. Juli 2021 als Aktionärsvertreter zu vertreten und
zu folgenden Beschlussempfehlungen die Zustimmung zu erteilen:
- Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von -1.219.302,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
- Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
- Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München gewählt.
- Die Satzung der ESTW AG wird wie im Sachbericht dargestellt geändert bzw. ergänzt.
Zu den o.g. Beschlussvorlagen wird sich der Aufsichtsrat der
ESTW AG in seiner Sitzung am 09.07.2021 beraten und seine Beschlussempfehlungen
an die Hauptversammlung der ESTW AG am 23.07.2021 aussprechen. In der
Hauptversammlung der ESTW AG wird die Aktionärin Stadt Erlangen von Herrn
Ternes vertreten. Gemäß § 3 Abs. 12 i.V.m. § 4 Abs. 12 der Geschäftsordnung des
Erlanger Stadtrats hat der Stadtrat das Weisungsrecht für die Stimmabgaben des
Vertreters der Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der ESTW AG.
1. Jahresabschluss der ESTW AG zum 31.12.2020
Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der ESTW AG sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte des Konzerns und der Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2020 wurden zum zweiten Mal in Folge von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Kennzahlen zum Jahresabschluss 2020 im Vergleich zu den beiden
Vorjahren:
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2020 |
2019 |
2018 |
Bilanz |
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Bilanzsumme (in T€) |
278.016 |
270.022 |
264.535 |
EK-Quote |
45,1% |
46,8% |
47,2% |
Investitionen (in T€) |
27.778 |
21.731 |
27.458 |
Kreditaufnahme (in T€) |
10.000 |
9.793 |
0 |
Gewinn- und Verlustrechnung |
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Umsatz |
178.585 |
171.101 |
160.524 |
davon Strom Netz Strom Sonstige Aktivitäten Erdgas Netz Erdgas Sonstige Aktivitäten Nah- und Fernwärme Wasser Sonstige Aktivitäten |
18.609 73.703 2.676 14.791 40.983 18.633 9.190 |
17.985 68.687 2.848 14.727 39.052 18.579 9.223 |
14.539 67.456 2.717 12.498 35.942 18.410 8.962 |
Personalaufwand Verlustübernahmen vor
Steuerumlage |
39.850 13.465 |
40.390 10.642 |
38.091 8.350 |
Jahresergebnis |
-1.219 |
+1.666 |
+2.727 |
Sonstiges |
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Anzahl der Mitarbeiter im
Jahres-∅ |
588 |
599 |
579 |
Cash-Flow nach DVFA/SG*) |
14.398 |
17.825 |
20.069 |
Leistungsdaten |
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Stromprod. aus
erneuerbaren Energien Abgabe an Kunden Strom (Mio. kWh) Erdgas (Mio. kWh) Nah- und Fernwärme (Mio. kWh) Wasser (m3) |
49,9 310,4 297,5 394,0 7,6 |
47,0 300,3 284,4 388,3 7,4 |
47,9 311,5 275,6 376,2 7,6 |
Verteilungsnetz (km)**) |
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Strom Erdgas Fernwärme Wasser |
1.057,2 252,4 103,7 337,1 |
1.051,2 251,1 100,5 335,5 |
1.047,2 248,9 97,7 334,1 |
*) Cash-Flow nach DVFA/SG =
Jahresergebnis + Abschreibungen +/- Veränderung d. langfristigen Rückstellungen
+/- sonstige zahlungsunwirksame wesentliche Aufwenden und Erträge, ohne Sondereinflüsse
**) ohne
Hausanschlussleitungen
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der ESTW AG für das Geschäftsjahr 2020 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und die Prüfberichte des Abschlussprüfers zum Konzern und den Konzernunternehmen können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.
Die ESTW AG hat sich im Pandemiejahr in ihrem Kerngeschäft
gut behauptet. Die Abgabe an Kunden ist in allen vier Sparten gestiegen. Beim
Strom konnten zwei überregional agierende Kunden gewonnen werden, und auch beim
Erdgas kamen einige Kunden außerhalb des Netzgebietes hinzu. Verbunden mit
einer leichten Anhebung der Grundversorgungstarife und Sonderprodukte –Strom
konnte daher der Umsatz um 7.484 T€ (4,4%) gesteigert werden. Die gesunkenen
Umsätze aus dem Badbetrieb aufgrund der verordneten Schließungen sind für die
ESTW AG dagegen von untergeordneter Bedeutung.
Der Materialaufwand nahm um 8.415 T€ (9,2%) zu. Der leichte
Rückgang beim Personalaufwand erklärt sich aus der Kurzarbeit im Bäderbetrieb.
Die Verlustübernahme betreffen die ESTW Stadtverkehr GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Ergebnisentwicklung der ESTW Stadtverkehr GmbH war geprägt von einem Umsatzrückgang aufgrund neuerer Erkenntnisse aus dem Einnahme-Aufteilungs-Verfahren sowie dem coronabedingten Einbruch der Fahrgastzahlen. Aus dem Corona-Rettungsschirm erhielt die ESTW Stadtverkehr GmbH Zuschüsse i.H.v. 1,4 Mio. €.
Insgesamt verschlechterte sich das Jahresergebnis der ESTW AG um 2.885 T€, was zu einem Verlust i.H.v. -1.219 T€ führte.
Investiert wurde im Geschäftsjahr 2021 in die Versorgungsnetze (12,9 Mio. €), die Fernwärmeerzeugung (6,1 Mio. €, überwiegend für den Kohleausstieg durch Umbau der Kesselanlagen im Heizkraftwerk), den Telekommunikationsbereich (2,4 Mio. €), die Wassergewinnung, -aufbereitung und –speicherung (1,1 Mio. €), die Neu- und Ersatzbeschaffungen für Heizzentralen und BHKWs (0,9 Mio. €), den IT-Bereich (0,7 Mio. €) sowie den Messstellenbetrieb (0,3 Mio. €).
Auszug aus dem Lagebericht der ESTW
Geschäftsverlauf
Das Jahr 2020 war auch
im Wettbewerbsumfeld durch die Corona-Pandemie mitgeprägt. Gerade in dieser
Zeit werden die ESTW als zuverlässiger Partner mit hoher Erreichbarkeit und
einem sehr guten – digital verbesserten -
Kundenservice wahrgenommen. Das gilt für das Stadtgebiet selbst, aber
ebenso über die Grenzen Erlangens hinaus.
In Anbetracht der
durch die Corona-Pandemie stark beeinflussten schwierigen Situation sind nach
Auffassung des ESTW-Vorstandes die Gesamtentwicklung und die wirtschaftliche
Lage der ESTW im Geschäftsjahr 2020 zufriedenstellend.
Chancen und Risiken
Die Auswirkungen der
Corona-Pandemie haben bisher nicht zu wesentlichen Umsatzrückgängen im
Kerngeschäft der ESTW geführt. Durch die inzwischen entwickelten Impfstoffe
werden für den Spätsommer 2021 auch eine annähernde Rückkehr zur Normalität und
damit wieder steigende Umsätze in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor
erwartet, Möglicherweise werden die Privatkundenumsätze durch die veränderte
Arbeitswelt weiterhin hoch bleiben.
Die
Versorgungssicherheit ist trotz des Kostendrucks aus der Anreizregulierung für
die ESTW ein wichtiges Ziel. Aus dem Anlagenbereich waren weiterhin keine
Risiken für das Unternehmensergebnis erkennbar.
Für die Produktion von
Wärme und die Förderung von Trinkwasser stehen bei den ESTW ausreichend
Reservekapazitäten bereit. Im Heizkraftwerk steht der größte Kessel mit einer
Fernwärmeleistung von 55 MW wegen Umbau weiterhin nicht zur Verfügung. Die
eisigen Temperaturen im Februar 2021 führten trotz der reduzierten Kapazität zu
keinerlei Einschränkungen in der Versorgung. Die regenerative Stromerzeugung
besteht – neben Wasserkraftwerken und Photovoltaikanlagen kleiner als 1 MW –
überwiegend aus Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von ca. 29
MW. Die Windkraftanlagen sind durch Vollwartungsverträge mit hoher
Verfügbarkeitsgarantie abgesichert.
Die ESTW haben im
Allgemeinen weiterhin eine starke Position durch ihre Kundennähe bei
wettbewerbsfähigen Preisen. Somit rechnen die ESTW im Wettbewerb am Strom- und
Gasmarkt weiterhin mit einem sehr hohen Anteil im Privatkundengeschäft.
2. Gewinnverwendungsbeschluss
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.219.302,31 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat wird auf seiner Sitzung am 09. Juli 2021 voraussichtlich eine entsprechende Beschlussempfehlung beschließen.
3. Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2021
Der Vorstand schlägt vor, die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, erneut zum Abschlussprüfer zu wählen. Die Beauftragung für das Geschäftsjahr 2021 ist die dritte in Folge. Der Aufsichtsrat wird auf seiner Sitzung am 09. Juli 2021 voraussichtlich eine entsprechende Beschlussempfehlung beschließen.
4. Satzungsanpassung
Um zukünftig die Abhaltung von Aufsichtsratssitzungen bzw. die Zuschaltung einzelner Aufsichtsratsmitglieder mittels Ton-Bild-Übertragung rechtssicher zu ermöglichen, sind unter § 10 (Vorsitz, Einberufung, Beschlussfassung des Aufsichtsrates) der Satzung die folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig:
§ 10 Abs. 3 Der Aufsichtsrat wird von
der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden - im Verhinderungsfalle von
ihrem bzw. seinem Stellvertreter bzw. Stellvertreterin - oder auf
Verlangen eines Aufsichtsratsmitgliedes oder des Vorstandes einberufen. Den
Sitzungsort bestimmt die bzw. der Aufsichtsratsvorsitzende. |
§ 10 Abs. 3 neu Der Aufsichtsrat wird von
der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden - im Verhinderungsfalle von
ihrem bzw. seinem Stellvertreter bzw. Stellvertreterin - oder auf
Verlangen eines Aufsichtsratsmitgliedes oder des Vorstandes einberufen. Die Entscheidung über den Sitzungsort bzw. über die
Abhaltung der Sitzung mittels Ton-Bild-Übertragung trifft die bzw.
der Aufsichtsratsvorsitzende. |
§ 10 Abs. 5 Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder zur Sitzung ordnungsgemäß geladen sind und mindestens acht Mitglieder einschließlich der bzw. des Vorsitzenden (bei ihrer bzw. seiner Verhinderung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters) anwesend sind. |
§ 10 Abs. 5 neu Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder zur Sitzung ordnungsgemäß geladen sind und mindestens acht Mitglieder einschließlich der bzw. des Vorsitzenden (bei ihrer bzw. seiner Verhinderung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters) teilnehmen. |
§ 10 Abs. 7 Die Mitglieder des Aufsichtsrates können, sofern
sie selbst verhindert sind, an der Sitzung teilzunehmen, ihre schriftliche
Stimmabgabe durch andere Aufsichtsratsmitglieder in der Aufsichtsratssitzung
überreichen lassen. |
§ 10 Abs. 7 neu Die Mitglieder des Aufsichtsrates können, sofern sie selbst verhindert sind, an der Sitzung teilzunehmen, ihre schriftliche Stimmabgabe durch andere Aufsichtsratsmitglieder in der Aufsichtsratssitzung überreichen lassen. Aufsichtsratsmitglieder können mittels Ton-Bild-Übertragung an einer Sitzung teilnehmen. Genauere Festlegungen trifft der Aufsichtsrat durch gesonderten Beschluss. |
Anlagen: ESTW AG Bilanz GuV 2020