Unter dem Vorbehalt, dass seitens
der Rechtsaufsichtsbehörde keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die
Gründung der Gesellschaft bzw. Beteiligung der ESTW AG erhoben werden, erteilt
der Stadtrat der Stadt Erlangen seine Zustimmung zu
- der Beteiligung der ESTW AG an der geplanten gemeinsamen Gesellschaft zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (aktueller Arbeitstitel: NewCo GmbH & Co. KG) in Höhe von 14,9%.
- dem im nicht-öffentlichen Teil unter Vorlagennummer BTM/029/2021 zur Kenntnis gegeben Gesellschaftsvertrag; Im Zuge der Unterzeichnung und/oder der Berücksichtigung rechtsaufsichtlicher Feststellungen und/oder Anpassungen im Gesellschafterkreis dürfen ggf. notwendige Änderungen vorgenommen werden, soweit die Grundlagen des vorliegenden Entwurfs beibehalten werden.
Bei der Umsetzung des Stadtrat-Beschlusses, das 1,5°-Ziel auf
städtischer Ebene einzuhalten, kommen den Erlanger Stadtwerken und ihren
Anstrengungen um eine Versorgung der Stadt mit CO2-freiem Strom eine
tragende Rolle zu. Dabei halten sowohl die ESTW als auch viele ihrer Kunden die
Investition in eigene regenerative Erzeugungsanlagen für transparenter und
glaubwürdiger als Alternativen wie der Kauf von Zertifikaten.
In den
vergangenen Monaten hat die intensive Prüfung von Standorten für größere
Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Erlangen durch die ESTW und
die zuständigen städtischen Ämter jedoch ergeben, dass dort nur sehr schwer
geeignete Standorte gefunden werden können. Alle bislang untersuchten und an
das vorhandene Stromnetz anschließbaren Standorte wurden letztlich aus Gründen
des Umweltschutzes als nicht vertretbar eingestuft.
Um trotzdem den Anteil von regenerativ erzeugtem Strom für Erlangen
weiter zu steigern, haben sich die ESTW einem von der N-ERGIE Regenerativ GmbH
entwickelten gemeinsamen Vorhaben mehrerer Stadtwerke des Großraums Nürnberg
angeschlossen. Mittels einer gemeinsamen Beteiligungsgesellschaft, der
NewCo GmbH & Co. KG (aktueller Arbeitstitel), sollen geeignete
Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von regenerativem Strom im
nordbayerischen Raum errichtet werden. Der dabei erzeugte Strom soll von den
beteiligten Anteilseignern entsprechend ihres Anteils an der Gesellschaft
abgenommen werden.
Dem Aufsichtsrat der ESTW AG wird die Übernahme der Geschäftsanteile an der geplanten Gesellschaft in seiner Sitzung am 09.07.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gesellschaftsgründung bzw. die Beteiligung hieran ist
außerdem der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 96 Abs. 1 Nr. 2 GO). Die
Regierung von Mittelfranken ist von der Stadt Nürnberg bzw. der N-ERGIE bereits
über das Vorhaben informiert.
Im Übrigen wird auf den Sachvortrag und die Anlage (aktueller Entwurf
des Gesellschaftsvertrags) der MzK mit der Vorlagennummer BTM/029/2021 im
nicht-öffentlichen Teil verwiesen.
Anlagen: