Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung
Bayern (EBV) hat die Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und
das Finanzreferat über den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der
Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu
unterrichten. Dies erfolgt anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und der
Übersicht über die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2021
bis 30.06.2021.
Entwicklung des
Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2021
Zum 30.06.2021 besteht ein Verlust i.H.v. -997 T€ (Schätzung auf
Basis vorliegender Daten).
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass einzelne
Aufwandsposten (z.B. Kfz-Steuern, PPP-Rate, Versicherungen) bereits im 1.
Halbjahr in voller Höhe anfallen, andererseits verschiedene Erlöse und Erträge
erst zeitlich verzögert eingehen. Insofern kann sich das Ergebnis im 2.
Halbjahr noch verbessern.
Allerdings kam es im 1. Halbjahr erneut zu
Erlösausfällen und Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie. Die neue
Entgeltordnung für den gewerblichen Bereich (gilt rückwirkend zum 1.1.2020)
führt ebenfalls zu deutlich höheren Aufwendungen, der starke Winterdienst im Frühjahr
brachte ebenfalls massive Kostensteigerungen mit sich. Auch die Rückstellungen
für Pensionen und Beihilfen werden 2021 wieder deutlich höher ausfallen. Die
erforderlichen kostenintensiven Sicherungsmaßnahmen am städtischen Baumbestand
nehmen weiter zu.
Das geplante nahezu ausgeglichene
Jahresergebnis wird deshalb nicht erreicht werden können, sondern eher deutlich
verfehlt.
Investitionen
/ Finanzplan
Die Ausgaben für Sachanlagen liegen noch
hinter dem Plan zurück (die u.a. Investitionen beruhen im Wesentlichen auf
Ermächtigungen des Vorjahres).
Anlagen: