Betreff
Budgetentwicklung des Amtes 66
Vorlage
66/067/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Budgets des Amtes 66 ist davon auszugehen, dass der Budgetrahmen 2021 nicht eingehalten werden kann:

 

Die Budgetverwaltung hinsichtlich der Parkgebühren wurde ab Januar 2021 von Amt 61 an Amt 66 übertragen. Die sich bereits im Jahr 2020 gezeigten Mindererträge in Folge der Pandemie haben sich im Jahr 2021 fortgesetzt, vgl. auch Vorlage 61/001/2020 zur Budgetentwicklung sowie Entwicklung Parkraumbewirtschaftung des Amtes 61.

In den Monaten Januar bis Mai 2021 ist im Vergleich zu den ersten 5 Monaten der Jahre 2018/2019 ein Minderertrag von mtl. rd. 120.000 Euro zu verzeichnen, d.h. gesamt rd. 600.000 Euro.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Durch Minderausgaben im Sachmittelbudget ist kein Ausgleich möglich. Den Aufwendungen liegen größtenteils Pflichtaufgaben als Straßenbaulastträger zugrunde, bei denen keine Reduzierung möglich ist.

 

Im Rahmen der Budgetabrechnung 2021 wird in Abstimmung mit Amt 20 zu prüfen sein, wie das zu erwartende Defizit kompensiert werden kann.


Anlagen:        Statistik Parkeinnahmen