1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2. Der Antrag Nr. 155/2021 des AIB ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Schüler*innen mit Sprachförderbedarf sollen durch die entsprechenden Förderangebote die Möglichkeit erhalten, bildungssprachliche Kompetenzen aufzubauen, um ohne Hürden am Regelunterricht teilhaben zu können. Ziel ist es, den Bildungserfolg auch den Kindern, die Deutsch als Zweitsprache erwerben, zu gewährleisten.
Der AIB stellte in seinem Antrag, an dem das Bildungsbüro nicht beteiligt war, fest: Im Hinblick auf Chancengleichheit werden Kinder mit Sprachförderbedarf durch die Kürzung des Deutschförderprogramms „Vorkurs Deutsch 240“ in Kindergärten sowie durch die Streichung des Programms DeutschPLUS und die fehlenden Deutschklassen an Grundschulen in ihrer schulischen Entwicklung massiv benachteiligt.
Der AIB bittet im oben genannten Antrag:
1. Der Oberbürgermeister setzt sich beim Kultusministerium und bei den Landtagsabgeordneten für die Rücknahme der Kürzungen ein.
2. Geeignete Handlungsmöglichkeiten werden in der auf Antrag der SPD einzurichtenden Fachgruppe „Bildung während und nach Corona“ aufgezeigt.
3. Die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Maßnahmen und Strukturen werden entsprechend umgesetzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung kann hinsichtlich der Feststellungen des AIB folgendes berichten:
Kürzungen des
Deutschförderprogramms „Vorkurs Deutsch 240“ in Kindergärten
Die
Sprachförderung, insbesondere der „Vorkurs Deutsch 240“, fand aufgrund einer
geringeren Stundenzuweisung ab dem Schuljahr 2019/20 in größeren Gruppen und
teilweise geringerem Ausmaß statt. Während der Pandemie fanden die Vorkurse gar
nicht statt. Dies führte bei Kita-Kindern mit Förderbedarf zu
Entwicklungsverzögerungen. Durch den Ausfall des „Vorkurses Deutsch 240“ für die
derzeitigen Vorschulkinder benötigen die „neuen“ Grundschulkinder sprachliche
Förderung.
Der "Vorkurs Deutsch 240" ist eine gezielte Sprachförderung für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Deutschen. Die Vorkurse umfassen 240 Stunden und werden zu gleichen Anteilen von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und von Grundschullehrkräften in Kooperation durchgeführt. Ab September 2013 wurden die "Vorkurse Deutsch 240" für alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf geöffnet.
Streichung des Programms
DeutschPLUS
Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die eine Regelklasse besuchen, werden begleitende Fördermaßnahmen in Deutsch als Zweitsprache angeboten. Ziel ist der weitere Kompetenzerwerb und die Aneignung einer Fach- und Bildungssprache. DeutschPLUS-Kurse und DeutschPLUS-Differenzierung ersetzen die früheren Maßnahmen (Deutschförderkurs und Deutschförderklasse) und behalten die bewährte inhaltliche Umsetzung bei. Grundlage ist der Fachlehrplan Deutsch als Zweitsprache des LehrplanPLUS Grundschule bzw. Mittelschule.
Stellungnahme
des Staatlichen Schulamts: Es kann nicht von einer Streichung der
DeutschPLUS-Maßnahmen gesprochen werden. Im Gegenteil, es hat sich die Stundenzuweisung
in diesem Bereich leicht erhöht. Jedoch wurde auch hier zur Aufstockung des
hier eingesetzten staatlichen Personals externes Personal eingestellt. Bei
diesen Personen wurde auf eine dementsprechende Qualifikation geachtet (z.B.
Einsatz als Drittkraft, in der optimierten Lernförderung, Lehrerausbildung,
Fremdsprachenstudium u.a.).
Fehlende Deutschklassen an
Grundschulen
Schüler*innen mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen i.d.R. zunächst für ein Schuljahr, maximal für zwei Schuljahre, eine Deutschklasse. Die Stundentafel für die Deutschklasse sieht in allen Jahrgangsstufen zehn Wochenstunden Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache auf der Basis des LehrplanPLUS Grundschule bzw. Mittelschule vor, in denen sich die Schüler*innen intensiv und systematisch mit dem Erlernen der deutschen Sprache beschäftigen. Darüber hinaus ist der Spracherwerb wesentliche Aufgabe aller Fächer. In einem sprachsensiblen Unterricht werden anhand der jeweils fachspezifischen Inhalte die erworbenen Sprachkompetenzen aufgegriffen und weiter ausgebaut. Im Bereich der „Sprach- und Lernpraxis“ werden die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt. Ziel der Deutschklasse ist es, die Schüler*innen zügig auf den Besuch einer Regelklasse vorzubereiten und so eine möglichst rasche Integration der Kinder zu ermöglichen. Für Schüler*innen mit nichtdeutscher Muttersprache, die eine Regelklasse besuchen, werden begleitende Fördermaßnahmen angeboten.
Stellungnahme
des Staatlichen Schulamts: Während an allen Mittelschulen Deutschklassen
gebildet werden konnten, wurde trotz intensiver Zusammenarbeit mit dem
Schulverwaltungsamt und den Schulleitungen keine Möglichkeit gefunden, an einer
geeigneten Grundschule eine Deutschklasse einzurichten. In allen Schulgebäuden
scheitert es an den beengten räumlichen Verhältnissen, sodass langfristig kein
Klassenzimmer zur Verfügung steht.
Die Schulstandorte mit einem erfahrungsgemäß hohen Anteil an Zuzügen aus dem Ausland wurden jedoch mit entsprechendem Stundenpotential aus dem DeutschPLUS-Bereich ausgestattet. Des Weiteren haben die Grundschulen in den letzten Schuljahren gute Erfahrungen im Umgang mit der Einbindung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache in Regelklassen sammeln können und gute Möglichkeiten für eine angemessene Beschulung gefunden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stellungnahmen des Staatlichen Schulamts verdeutlichen, dass hinsichtlich des „Vorkurses Deutsch 240“ und durch Unterstützung der Stadtverwaltung bereits Lösungen gefunden werden konnten, um diesen gewinnbringend im üblichen Stundenumfang umzusetzen.
Eine Streichung der DeutschPLUS-Maßnahmen hat, wie berichtet, nicht stattgefunden. Bei der Einstellung des externen Personals wird auf eine entsprechende Qualifikation geachtet.
Hinsichtlich der Einrichtung einer Deutschklasse an Grundschulen konnte aufgrund der beengten räumlichen Verhältnissen noch keine Lösung gefunden werden. Stattdessen wurde bei Bedarf ein entsprechendes Stundenpotenzial aus dem DeutschPLUS-Bereich vergeben.
Das Bildungsbüro wird die Entwicklungen im Bereich der vorschulischen und schulischen Sprachförderung weiterverfolgen und auch in der nächsten Sitzung der Fachgruppe „Bildung während und nach Corona“ aufgreifen. Bei Bedarf werden Maßnahmen und Strukturen erarbeitet und entsprechend umgesetzt. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt kann die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend tätig werden. Dies zeigte sich bereits bei der Unterstützung der Suche nach externem Personal im Rahmen der Umsetzung des „Vorkurses Deutsch 240“, aber auch in der Bereitschaft, für städtische Erzieher*innen ein Deutsch als Zweitsprache - Fortbildungsangebot zu etablieren.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Antrag des AIB Nr. 155/2021: Kürzungen der Deutschförderung für Kindergarten- und Grundschulkinder