Betreff
Beantwortung der Beschlussvorlage des AIB (Antragsnr. 155/2021): Kürzungen der Deutschförderung für Kindergarten- und Grundschulkinder
Vorlage
IV/BB/015/2021
Aktenzeichen
IV/BB
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2. Der Antrag Nr. 155/2021 des AIB ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Schüler*innen mit Sprachförderbedarf sollen durch die entsprechenden Förderangebote die Möglichkeit erhalten, bildungssprachliche Kompetenzen aufzubauen, um ohne Hürden am Regelunterricht teilhaben zu können. Ziel ist es, den Bildungserfolg auch den Kindern, die Deutsch als Zweitsprache erwerben, zu gewährleisten.

 

Der AIB stellte in seinem Antrag, an dem das Bildungsbüro nicht beteiligt war, fest: Im Hinblick auf Chancengleichheit werden Kinder mit Sprachförderbedarf durch die Kürzung des Deutschförderprogramms „Vorkurs Deutsch 240“ in Kindergärten sowie durch die Streichung des Programms DeutschPLUS und die fehlenden Deutschklassen an Grundschulen in ihrer schulischen Entwicklung massiv benachteiligt.

 

Der AIB bittet im oben genannten Antrag:

 

1. Der Oberbürgermeister setzt sich beim Kultusministerium und bei den Landtagsabgeordneten für die Rücknahme der Kürzungen ein.

 

2. Geeignete Handlungsmöglichkeiten werden in der auf Antrag der SPD einzurichtenden Fachgruppe „Bildung während und nach Corona“ aufgezeigt.

 

3. Die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Maßnahmen und Strukturen werden entsprechend umgesetzt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Verwaltung kann hinsichtlich der Feststellungen des AIB folgendes berichten:

 

Kürzungen des Deutschförderprogramms „Vorkurs Deutsch 240“ in Kindergärten

 

Die Sprachförderung, insbesondere der „Vorkurs Deutsch 240“, fand aufgrund einer geringeren Stundenzuweisung ab dem Schuljahr 2019/20 in größeren Gruppen und teilweise geringerem Ausmaß statt. Während der Pandemie fanden die Vorkurse gar nicht statt. Dies führte bei Kita-Kindern mit Förderbedarf zu Entwicklungsverzögerungen. Durch den Ausfall des „Vorkurses Deutsch 240“ für die derzeitigen Vorschulkinder benötigen die „neuen“ Grundschulkinder sprachliche Förderung.

 

Der "Vorkurs Deutsch 240" ist eine gezielte Sprachförderung für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Deutschen. Die Vorkurse umfassen 240 Stunden und werden zu gleichen Anteilen von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und von Grundschullehrkräften in Kooperation durchgeführt. Ab September 2013 wurden die "Vorkurse Deutsch 240" für alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf geöffnet.

 

Stellungnahme des Staatlichen Schulamts: Derzeit fehlt das staatliche Personal, um das Angebot in großer Stundenanzahl durchzuführen. Die Finanzierung wird jedoch im Umfang der bisher durchgeführten Stundenanzahl weitergeführt. Die Umsetzung wird daher zukünftig durch Lehrkräfte und durch externes Personal durchgeführt werden. Erfreulicherweise konnte durch Unterstützung der Schulleitungen geeignetes Personal in ausreichender Anzahl gefunden werden. Durch Kooperation mit dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt konnten zuzüglich drei Dozent*innen aus der Deutschoffensive angestellt werden. Der „Vorkurs Deutsch 240“ wird daher auch im kommenden Schuljahr im üblichen Stundenumfang an fast allen Grundschulen (Ausnahme: GS Dechsendorf) angeboten werden. Die externen Kräfte erhalten mehrere von der Regierung Mittelfranken organisierte Fortbildungseinheiten und werden vor Ort von den Kolleg*innen an den Schulen unterstützt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der „Vorkurs Deutsch 240“ an den Schulen gewinnbringend umgesetzt werden kann.

 

 

Streichung des Programms DeutschPLUS

 

Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die eine Regelklasse besuchen, werden begleitende Fördermaßnahmen in Deutsch als Zweitsprache angeboten. Ziel ist der weitere Kompetenzerwerb und die Aneignung einer Fach- und Bildungssprache. DeutschPLUS-Kurse und DeutschPLUS-Differenzierung ersetzen die früheren Maßnahmen (Deutschförderkurs und Deutschförderklasse) und behalten die bewährte inhaltliche Umsetzung bei. Grundlage ist der Fachlehrplan Deutsch als Zweitsprache des LehrplanPLUS Grundschule bzw. Mittelschule.

 

Stellungnahme des Staatlichen Schulamts: Es kann nicht von einer Streichung der DeutschPLUS-Maßnahmen gesprochen werden. Im Gegenteil, es hat sich die Stundenzuweisung in diesem Bereich leicht erhöht. Jedoch wurde auch hier zur Aufstockung des hier eingesetzten staatlichen Personals externes Personal eingestellt. Bei diesen Personen wurde auf eine dementsprechende Qualifikation geachtet (z.B. Einsatz als Drittkraft, in der optimierten Lernförderung, Lehrerausbildung, Fremdsprachenstudium u.a.). 

 

 

Fehlende Deutschklassen an Grundschulen

 

Schüler*innen mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen i.d.R. zunächst für ein Schuljahr, maximal für zwei Schuljahre, eine Deutschklasse. Die Stundentafel für die Deutschklasse sieht in allen Jahrgangsstufen zehn Wochenstunden Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache auf der Basis des LehrplanPLUS Grundschule bzw. Mittelschule vor, in denen sich die Schüler*innen intensiv und systematisch mit dem Erlernen der deutschen Sprache beschäftigen. Darüber hinaus ist der Spracherwerb wesentliche Aufgabe aller Fächer. In einem sprachsensiblen Unterricht werden anhand der jeweils fachspezifischen Inhalte die erworbenen Sprachkompetenzen aufgegriffen und weiter ausgebaut. Im Bereich der „Sprach- und Lernpraxis“ werden die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt. Ziel der Deutschklasse ist es, die Schüler*innen zügig auf den Besuch einer Regelklasse vorzubereiten und so eine möglichst rasche Integration der Kinder zu ermöglichen. Für Schüler*innen mit nichtdeutscher Muttersprache, die eine Regelklasse besuchen, werden begleitende Fördermaßnahmen angeboten. 

Stellungnahme des Staatlichen Schulamts: Während an allen Mittelschulen Deutschklassen gebildet werden konnten, wurde trotz intensiver Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt und den Schulleitungen keine Möglichkeit gefunden, an einer geeigneten Grundschule eine Deutschklasse einzurichten. In allen Schulgebäuden scheitert es an den beengten räumlichen Verhältnissen, sodass langfristig kein Klassenzimmer zur Verfügung steht.

Die Schulstandorte mit einem erfahrungsgemäß hohen Anteil an Zuzügen aus dem Ausland wurden jedoch mit entsprechendem Stundenpotential aus dem DeutschPLUS-Bereich ausgestattet. Des Weiteren haben die Grundschulen in den letzten Schuljahren gute Erfahrungen im Umgang mit der Einbindung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache in Regelklassen sammeln können und gute Möglichkeiten für eine angemessene Beschulung gefunden. 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Stellungnahmen des Staatlichen Schulamts verdeutlichen, dass hinsichtlich des „Vorkurses Deutsch 240“ und durch Unterstützung der Stadtverwaltung bereits Lösungen gefunden werden konnten, um diesen gewinnbringend im üblichen Stundenumfang umzusetzen.

Eine Streichung der DeutschPLUS-Maßnahmen hat, wie berichtet, nicht stattgefunden. Bei der Einstellung des externen Personals wird auf eine entsprechende Qualifikation geachtet.

Hinsichtlich der Einrichtung einer Deutschklasse an Grundschulen konnte aufgrund der beengten räumlichen Verhältnissen noch keine Lösung gefunden werden. Stattdessen wurde bei Bedarf ein entsprechendes Stundenpotenzial aus dem DeutschPLUS-Bereich vergeben.

 

Das Bildungsbüro wird die Entwicklungen im Bereich der vorschulischen und schulischen Sprachförderung weiterverfolgen und auch in der nächsten Sitzung der Fachgruppe „Bildung während und nach Corona“ aufgreifen. Bei Bedarf werden Maßnahmen und Strukturen erarbeitet und entsprechend umgesetzt. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt kann die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend tätig werden. Dies zeigte sich bereits bei der Unterstützung der Suche nach externem Personal im Rahmen der Umsetzung des „Vorkurses Deutsch 240“, aber auch in der Bereitschaft, für städtische Erzieher*innen ein Deutsch als Zweitsprache - Fortbildungsangebot zu etablieren. 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

- Antrag des AIB Nr. 155/2021: Kürzungen der Deutschförderung für Kindergarten- und Grundschulkinder