Betreff
Berichtsantrag Nr. 119/2021: Stadt und städtische Betriebe berichten über den Einsatz von CO2-Kompensationen
Vorlage
31/084/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der Klimaliste Nr. 119/2021 ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Mit dem Antrag 119/2021 beantragt die Klimaliste einen Bericht zu dem aktuellen Stand des Einsatzes von CO2 Kompensationen der Stadtverwaltung und städtischer Betriebe. Hierbei sollen die Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen dargestellt werden, sowie die Höhe der aktuellen Ausgaben. Ebenso sollen die unterstützten Projekte vorgestellt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei CO2 Kompensationen muss zwischen „direkten“ und „indirekten“ CO2 Kompensationen unterschieden werden. Als direkte CO2 Kompensationen werden hier Kompensationsmaßnahmen bezeichnet, die direkt von der Stadt bzw. deren Beteiligungsunternehmen in Auftrag gegeben werden. Als indirekte Kompensation werden Kompensationsmaßnahmen bezeichnet, die durch externe Dienstleister betrieben werden, welche so einen klimaneutralen Service/ ein klimaneutrales Produkt anbieten.

 

So werden beispielsweise von dem Gebäudemanagement Produkte und Services des Programms GOGREEN der Deutschen Post AG (DPAG) genutzt, mit denen die beim Transport entstandenen Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Derzeit gibt es noch keine klimaneutralen Dienstleistungen in diesem Sektor, die vollständig ohne Kompensation auskommen. Die Deutsche Post verfolgt jedoch den Ansatz „vermeiden vor kompensieren“.

 

Weitere indirekte Kompensationen können beispielsweise bei der Beschaffung (z.B. klimaneutraler Versand, klimaneutraler Druck oder auch klimaneutrale Produkte) auftreten. Dabei ergeben sich jedoch komplexe Zusammenhänge und diese lassen sich daher nicht im Einzelnen nachvollziehen. Daher soll im vorliegenden Bericht hauptsächlich auf die direkten Kompensationen der Stadt Erlangen und ihrer Betriebe und Töchter eingegangen werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

1. Stadtverwaltung & Eigenbetriebe

Von Seiten der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe werden derzeit keine Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen zum Fahrplan Klima-Aufbruch gibt es Überlegungen, CO2 Kompensationen durchzuführen. Diese werden derzeit von Seiten des Umweltamtes/ Referat VII mit den zuständigen Ämtern/Referaten besprochen und dem Stadtrat im Herbst vorgestellt.

Um klare Regelungen zu haben, erarbeitet das Umweltamt noch dieses Jahr eine städtische Richtlinie zur CO2-Kompensation von nicht-vermeidbaren CO2-Emissionen (Sofortmaßnahme S2). Es gilt der beschlossene Grundsatz (vgl. BV 31/043/2020/1), dass die Einsparung von Treibhausgasemissionen in Erlangen Vorrang vor Kompensation hat.

 

Klimaneutrale Veranstaltungskonzepte – Beispiel Poetenfest

Im Jahr 2019 gab es vom Kulturamt Bemühungen, das Poetenfest klimaneutral zu gestalten. Dazu sollten – neben zahlreichen anderen Maßnahmen, um CO2 Emissionen zu reduzieren - die nicht vermeidbaren CO2 Emissionen kompensiert werden. Da zu dieser Zeit kein Stadtratsbeschluss vorlag, ob und in welcher Art von der Stadt Erlangen CO2 Kompensationszahlungen geleistet werden sollen, wurden keine Kompensations-Zahlungen getätigt
(vgl. BV 47/091/2019).

 

Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung

Der Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg wurde am 29. Juni 2021 im Erlanger Kultursaal gegründet. Die Stadt Erlangen ist Gründungsmitglied, die Umwelt- und Klimaschutzreferentin der Stadt ist zur stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins gewählt worden. Die Stadt leistet neben dem Mitgliederbeitrag von jährlich 5000€ auch 10.000€ Anschubfinanzierung (vgl. BV 31/043/2020/1). Derzeit liegt kein Beschluss vor, dass die Stadt Erlangen auch Kompensationszahlungen an den Fond leisten wird.

 

2. Städtische Beteiligungsunternehmen

Von Seiten von GEWOBAU und GGFA werden derzeit keine direkten Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und es sind auch zukünftig keine Maßnahmen geplant.

Die ESTW führen CO2 Kompensationsmaßnahmen durch und planen dies auch künftig. Die genaue Aufstellung der CO2 Kompensationsmaßnahmen der ESTW ab dem Jahr 2020 ff. können in Anlage 2 eingesehen werden. Details zu den Kompensationsprojekten finden sich in Anlage 3 und 4.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag 119/2201 der Klimaliste

Anlage 2: CO2 Kompensationen ESTW ab 2020

Anlage 3: GO2 project sheet Kondapalli

Anlage 4: firstclimate Wind at Khanapur Maharashtra