1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der Klimaliste Nr. 119/2021 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit dem Antrag 119/2021 beantragt die Klimaliste einen Bericht zu dem aktuellen Stand des Einsatzes von CO2 Kompensationen der Stadtverwaltung und städtischer Betriebe. Hierbei sollen die Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen dargestellt werden, sowie die Höhe der aktuellen Ausgaben. Ebenso sollen die unterstützten Projekte vorgestellt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bei CO2 Kompensationen muss
zwischen „direkten“ und „indirekten“ CO2 Kompensationen
unterschieden werden. Als direkte CO2 Kompensationen werden hier
Kompensationsmaßnahmen bezeichnet, die direkt von der Stadt bzw. deren
Beteiligungsunternehmen in Auftrag gegeben werden. Als indirekte Kompensation
werden Kompensationsmaßnahmen bezeichnet, die durch externe Dienstleister
betrieben werden, welche so einen klimaneutralen Service/ ein klimaneutrales
Produkt anbieten.
So werden beispielsweise von dem
Gebäudemanagement Produkte und Services des Programms GOGREEN der Deutschen
Post AG (DPAG) genutzt, mit denen die beim Transport entstandenen Emissionen
durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Derzeit gibt es noch keine
klimaneutralen Dienstleistungen in diesem Sektor, die vollständig ohne
Kompensation auskommen. Die Deutsche Post verfolgt jedoch den Ansatz „vermeiden
vor kompensieren“.
Weitere indirekte Kompensationen können
beispielsweise bei der Beschaffung (z.B. klimaneutraler Versand, klimaneutraler
Druck oder auch klimaneutrale Produkte) auftreten. Dabei ergeben sich jedoch
komplexe Zusammenhänge und diese lassen sich daher nicht im Einzelnen
nachvollziehen. Daher soll im vorliegenden Bericht hauptsächlich auf die
direkten Kompensationen der Stadt Erlangen und ihrer Betriebe und Töchter
eingegangen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
1. Stadtverwaltung & Eigenbetriebe
Von Seiten der
Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe werden derzeit keine
Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen zum Fahrplan
Klima-Aufbruch gibt es Überlegungen, CO2 Kompensationen
durchzuführen. Diese werden derzeit von Seiten des Umweltamtes/ Referat VII mit
den zuständigen Ämtern/Referaten besprochen und dem Stadtrat im Herbst
vorgestellt.
Um klare
Regelungen zu haben, erarbeitet das Umweltamt noch dieses Jahr eine städtische
Richtlinie zur CO2-Kompensation von nicht-vermeidbaren CO2-Emissionen (Sofortmaßnahme
S2). Es gilt der beschlossene Grundsatz (vgl. BV 31/043/2020/1), dass die
Einsparung von Treibhausgasemissionen in Erlangen Vorrang vor Kompensation hat.
Klimaneutrale Veranstaltungskonzepte –
Beispiel Poetenfest
Im Jahr 2019 gab
es vom Kulturamt Bemühungen, das Poetenfest klimaneutral zu gestalten. Dazu
sollten – neben zahlreichen anderen Maßnahmen, um CO2 Emissionen zu
reduzieren - die nicht vermeidbaren CO2 Emissionen kompensiert
werden. Da zu dieser Zeit kein Stadtratsbeschluss vorlag, ob und in welcher Art
von der Stadt Erlangen CO2 Kompensationszahlungen geleistet werden
sollen, wurden keine Kompensations-Zahlungen getätigt
(vgl. BV 47/091/2019).
Fonds für Klimaschutz und nachhaltige
Entwicklung
Der Fonds für
Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion
Nürnberg wurde am 29. Juni 2021 im Erlanger Kultursaal gegründet. Die Stadt
Erlangen ist Gründungsmitglied, die Umwelt- und Klimaschutzreferentin der Stadt
ist zur stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins gewählt worden. Die Stadt
leistet neben dem Mitgliederbeitrag von jährlich 5000€ auch 10.000€
Anschubfinanzierung (vgl. BV 31/043/2020/1). Derzeit liegt kein Beschluss vor,
dass die Stadt Erlangen auch Kompensationszahlungen an den Fond leisten wird.
2.
Städtische Beteiligungsunternehmen
Von Seiten von GEWOBAU und GGFA werden derzeit keine direkten
Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und es sind auch zukünftig keine Maßnahmen
geplant.
Die ESTW führen CO2
Kompensationsmaßnahmen durch und planen dies auch künftig. Die genaue
Aufstellung der CO2 Kompensationsmaßnahmen der ESTW ab dem Jahr 2020
ff. können in Anlage 2 eingesehen werden. Details zu den Kompensationsprojekten
finden sich in Anlage 3 und 4.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag 119/2201 der Klimaliste
Anlage 2: CO2
Kompensationen ESTW ab 2020
Anlage 3: GO2 project sheet Kondapalli
Anlage 4: firstclimate Wind at Khanapur Maharashtra